DB-Killer-Falle: Warum das „Entfernen“ kein Kavaliersdelikt ist (Strafen & Punkte)

MotorradZoneMotorradZoneTuning & Custom Bikesvor 3 Stunden134 Aufrufe

Der Wunsch nach einem kräftigeren, kernigen Klang begleitet viele Fahrer seit dem ersten Moment, in dem der Motor zum Leben erwacht ist. Der dumpfe Puls im Standgas, das sonore Aufbellen beim Gasstoß, die Vibrationen im Helm – all das ist Teil der Faszination Motorrad. Ein guter Klang wirkt wie ein Verstärker für Emotionen: Er gibt dem Motorrad Charakter, vermittelt Präsenz im Verkehr und weckt manchmal sogar nostalgische Erinnerungen an die Maschinen, die du in Jugendjahren bewundert hast.

Genau hier setzt die Verlockung ein. Ein DB-Killer wirkt im Vergleich dazu unscheinbar, ja fast störend. Viele kennen den Gedanken: „Was soll dieses kleine Röhrchen schon groß verändern?“ Für einige fühlt es sich eher wie ein akustischer Knebel an, der das volle Potenzial des Auspuffs abwürgt. Und weil der Ausbau oft in wenigen Minuten erledigt ist – ein Inbusschlüssel, ein einfacher Handgriff – entsteht schnell der Eindruck, es handle sich um eine Art graue Zone. Ein kleines Tuning, das man einordnet wie „ein bisschen lauter“ oder „ein bisschen sportlicher“, vielleicht sogar vergleichbar mit einem harmlosen Tempoverstoß.

Doch diese Sichtweise kollidiert direkt mit der Realität im DACH-Raum. Denn hier geht es nicht um ein wenig mehr Klang, sondern um die technische Identität deines Motorrads. Der DB-Killer ist nicht irgendein Zubehörteil, sondern ein fest verankerter Bestandteil der Genehmigung, mit der dein Motorrad überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen darf. Entfernst du ihn, greifst du unmittelbar in die Betriebserlaubnis (ABE) ein – und damit in einen Bereich, der rechtlich klar geregelt und alles andere als eine Kleinigkeit ist.

Sobald die Betriebserlaubnis erlischt, tritt eine Kaskade an Folgen in Kraft: von klassischen Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu versicherungsrechtlichen Risiken, die im Ernstfall existenzbedrohend sein können. Der entfernte DB-Killer steht damit nicht für einen „sportlichen Klang“, sondern für einen der gravierendsten Verstöße, die im Bereich Individualisierung & Umbau überhaupt möglich sind.

Und genau deshalb lohnt es sich, diese Thematik sachlich, klar und ohne Mythen zu betrachten – nicht als Spaßbremse, sondern als realistische Einschätzung der tatsächlichen Konsequenzen.

Die technische und rechtliche Funktion des DB-Killers

Ein DB-Killer wirkt auf den ersten Blick unscheinbar. Ein Stück gelochtes Rohr, eine Schraube, etwas Dämmmaterial – mehr scheint es nicht zu sein. Doch dieser Eindruck täuscht gewaltig. In modernen Auspuffanlagen ist der DB-Killer nicht irgendein Zubehörteil, sondern ein integraler Bestandteil des gesamten akustischen und technischen Systems, das in einem aufwendigen Verfahren homologiert wurde.

Jeder Auspuff – egal ob Serienanlage oder Zubehör von bekannten Herstellern – durchläuft eine präzise Abstimmung aus Kammergeometrie, Innenvolumen, Strömungsverhalten, Resonanzräumen, Dämmmaterial, Katalysatoren und, ja, genau diesem DB-Killer. Erst das Zusammenspiel aller Komponenten sorgt dafür, dass die Geräuschwerte eingehalten werden und die Anlage eine Genehmigung erhält.

Seit den Normen Euro 4, Euro 5 und Euro 5+ haben sich die Anforderungen an Lärm- und Emissionsgrenzen dramatisch verschärft. Wo frühere Modelle noch gewisse Toleranzen hatten, bewegen sich heutige Anlagen in der millimetergenauen Feinabstimmung, um die Prüfwerte einzuhalten. Die Messverfahren sind strenger, die Toleranzen kleiner, und die akustischen Vorgaben sind direkt mit der E-Nummer und der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) verknüpft.

Ohne DB-Killer wäre selbst ein hochwertiger Zubehör-Endschalldämpfer nicht mehr in der Lage, die vorgeschriebene Geräuschmessung zu bestehen. Es geht also nicht nur um „leise oder laut“, sondern um die technische Identität des Bauteils. Entfernst du den DB-Killer, hat der Auspuff nicht mehr die Eigenschaften, für die er zugelassen wurde. Er ist damit nicht mehr das Bauteil, das der Prüfer einst bewertet hat.

Genau hier setzt der rechtliche Teil an:
Der DB-Killer ist Bestandteil der genehmigten Bauart. Wird er entfernt, ist die Auspuffanlage nicht mehr „vorschriftsmäßig“, und das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem genehmigten Zustand. Die StVZO ist in diesem Punkt glasklar: Jede Veränderung, die das Geräuschverhalten eines Fahrzeugs beeinflusst, gilt als relevanter Eingriff in die Betriebserlaubnis.

Damit führt das Entfernen des DB-Killers automatisch zum Erlöschen der ABE – unabhängig davon, ob der Auspuff danach sehr laut oder nur leicht lauter klingt. Der rechtliche Maßstab ist nicht dein subjektives Empfinden, sondern der dokumentierte genehmigte Zustand.

Und genau deshalb zählt dieser Eingriff zu den teuersten, riskantesten und am häufigsten falsch eingeschätzten Verstößen im gesamten Bereich Individualisierung & Umbau. Hier geht es nicht um „Klangoptimierung“, sondern um die Veränderung eines sicherheits- und zulassungsrelevanten Bauteils.

Die Schockwelle: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO

Was auf dem Papier wie eine trockene Formalie wirkt, ist in der Praxis ein echter Wendepunkt: In dem Moment, in dem du den DB-Killer entfernst oder so veränderst, dass die Anlage nicht mehr dem genehmigten Zustand entspricht, greift § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO. Die Folge ist klar definiert:
Die Betriebserlaubnis deines Motorrads erlischt.

Damit ändert sich der rechtliche Status deines Motorrads schlagartig. Aus Sicht der Behörden fährst du dann nicht mehr mit einem zugelassenen, sondern mit einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug. Und genau diese Einstufung löst eine ganze Kette von Konsequenzen aus.

1. Du fährst kein „zugelassenes Fahrzeug“ mehr

Die ABE ist so etwas wie der „Personalausweis“ deines Motorrads. Sie bescheinigt, dass das Fahrzeug genau in der Konfiguration unterwegs ist, für die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Prüforganisationen grünes Licht gegeben haben.

Wenn du den DB-Killer entfernst, stimmt diese Konfiguration nicht mehr. Das bedeutet:

  • Dein Motorrad entspricht nicht mehr dem Zustand, der bei der Typgenehmigung zugrunde lag.
  • Bei einer Kontrolle liegt nicht einfach nur ein „kleiner Mangel“ vor, sondern ein wesentlicher Verstoß gegen die Vorschriften der StVZO.
  • Die Polizei kann das Motorrad stilllegen, eine Mängelkarte ausstellen oder – bei gravierendem Verdacht – sogar die Weiterfahrt untersagen und eine Begutachtung durch einen Sachverständigen anordnen.

Gerade in Regionen mit verstärkten Lärmkontrollen (beliebte Motorradstrecken, Alpen, touristische Brennpunkte) ist das längst keine theoretische Gefahr mehr, sondern Alltag: Kontrollen zielen gezielt auf Auspuffanlagen, E-Nummern und fehlende DB-Einsätze.

2. Versicherungsrechtliche Risiken – das wirklich teure Kapitel

Der Bußgeldbescheid ist oft der kleinste Teil der Rechnung. Richtig unangenehm wird es, wenn Versicherungen ins Spiel kommen. Denn der Versicherungsschutz steht immer unter der Bedingung, dass du dein Fahrzeug im vorschriftsmäßigen Zustand betreibst.

Es geht dabei um drei Ebenen:

  • Haftpflichtversicherung:
    Die Kfz-Haftpflicht darf Geschädigte grundsätzlich nicht im Regen stehen lassen. Sie zahlt zunächst – kann aber im Anschluss prüfen, ob du grob fahrlässig gehandelt hast. Wenn die Manipulation am Auspuff als mitursächlich für den Unfall oder für die Schwere der Folgen gewertet wird (z. B. riskantes Fahrverhalten, auffällige Fahrweise durch extremen Lärm), kann die Versicherung Regressforderungen stellen. Dann holt sie sich einen Teil der ausgezahlten Summe von dir zurück – im gesetzlichen Rahmen, aber mit Summen, die im fünfstelligen Bereich liegen können.
  • Teilkasko/Vollkasko:
    Hier ist die Lage oft noch deutlicher. Kasko-Verträge enthalten in der Regel Klauseln, nach denen Leistungen gekürzt oder komplett verweigert werden können, wenn das Fahrzeug in einem nicht genehmigten Zustand betrieben wurde. Ein erloschener ABE-Status kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Die Folge: Du bleibst auf deinem eigenen Schaden sitzen – vom verkratzten Auspuff bis zum wirtschaftlichen Totalschaden.
  • Dein persönliches Haftungsrisiko:
    Im schlimmsten Fall haftest du mit deinem Privatvermögen für Personen- und Sachschäden. Gerade bei Personenschäden steigen die Summen schnell auf ein Niveau, bei dem Begriffe wie „Existenzrisiko“ nicht mehr übertrieben klingen.

Aus Sicht vieler Versicherer gehört das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis in die gleiche Kategorie wie andere schwerwiegende Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Es geht nicht um Geschmack oder Stil, sondern darum, dass jemand bewusst ein Fahrzeug außerhalb der Zulassungsvorschriften bewegt.

3. Strafrechtliche Risiken – wenn aus Lärm ein Straftatbestand wird

Solange „nur“ eine Kontrolle stattfindet, bewegt sich das Ganze in der Regel im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Doch die Lage kippt, sobald ein Unfall ins Spiel kommt – insbesondere mit Verletzten.

Dann können unter anderem folgende Punkte relevant werden:

  • Der Vorwurf, du seist mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs gewesen.
  • Die Frage, ob deine technische Manipulation als grob fahrlässig einzustufen ist.
  • Die strafrechtliche Bewertung, wenn jemand aufgrund des Unfalls schwer verletzt oder getötet wird.

Je nach Konstellation kann das Verfahren sich in Richtung fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung bewegen. Der manipulierte Auspuff ist dann nicht mehr nur ein „lautes Detail“, sondern Teil der Gesamtwürdigung deines Verhaltens – inklusive der Frage, wie bewusst du gegen bestehende Vorschriften verstoßen hast.

4. Die eigentliche Botschaft: Kein „bisschen“ illegal

Damit wird eines klar: Der entfernte DB-Killer ist nicht einfach ein Werkzeug für „etwas mehr Klang“, sondern ein direkter Eingriff in den legalen Status deines Motorrads – mit Folgen, die weit über einen standardisierten Bußgeldbescheid hinausgehen können.

Du riskierst:

  • das Erlöschen der Betriebserlaubnis,
  • Probleme mit Polizei und Prüforganisationen,
  • ernsthafte Konflikte mit deiner Versicherung,
  • und im schlimmsten Fall eine strafrechtliche Auseinandersetzung.

Oder anders formuliert: Der Moment, in dem der DB-Killer auf der Werkbank liegt, kann im Zweifel sehr viel teurer werden, als jede legale Auspuffanlage mit ABE.

Der Bußgeldkatalog: Was dich wirklich erwartet

Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, stolpert oft über einen Zahlensatz, der erstaunlich harmlos klingt: Für das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis werden je nach Bundesland rund 90 bis 135 Euro fällig. Dazu kommt 1 Punkt in Flensburg. Auf dem Papier sieht das wie ein „verschmerzbares Risiko“ aus. Und genau hier liegt der Denkfehler, der jedes Jahr dutzende Fahrer teuer zu stehen kommt.

Denn der eigentliche Schaden entsteht nicht durch den Bußgeldbescheid selbst, sondern durch alles, was danach folgt – die sogenannte „Kostenkaskade“. Sobald die Polizei den Verdacht hat, dass dein Auspuff manipuliert ist, läuft ein Prozess an, der selten unter ein paar Hundert Euro endet.

Die Mängelkarte – nur der Anfang

In den meisten Fällen bekommst du zunächst eine Mängelkarte. Das ist die offizielle Aufforderung, dein Motorrad wieder in den vorschriftsmäßigen Zustand zu bringen. Das bedeutet:

  1. DB-Killer wieder einbauen (falls möglich),
  2. Auspuffanlage vollständig herstellen,
  3. Vorführung bei TÜV, DEKRA oder KÜS,
  4. Kostenpflichtige Nachprüfung.

Schon dieser Schritt kostet Zeit, Geld und Nerven – vor allem, wenn der DB-Killer nicht mehr existiert oder der Auspuff durch Entfernen beschädigt wurde (z. B. ausgebohrte oder abgerissene Befestigungspunkte).

Sicherstellung und Begutachtung – die teure Stufe

Wenn die Beamten den Eindruck haben, dass:

  • die Anlage sehr laut ist,
  • der DB-Killer absichtlich entfernt wurde,
  • eine tiefgreifende Manipulation vorliegt,
  • oder du bereits „auffällig“ bist (z. B. bekannte Lärmstrecke),

dann kann die Polizei das Motorrad vor Ort sicherstellen.

Das bedeutet:

  • das Motorrad wird abgeschleppt,
  • ein Sachverständiger erhält den Auftrag, die Anlage zu prüfen,
  • du wirst zur Kasse gebeten – komplett.

Eine Sicherstellung ist kein Ausnahmefall mehr. Besonders in den Alpen, in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Tirol und der Ostschweiz werden solche Eingriffe regelmäßig durchgeführt. Wenn der Verdacht besteht, dass der Auspuff manipuliert ist, entscheiden Beamte eher für die Sicherstellung, nicht dagegen. Für sie ist es ein normaler Vorgang, für dich möglicherweise der teuerste Tag der Saison.

Die echte Rechnung – was dich wirklich erwartet

Die folgenden Posten sind typisch, realistisch und in 2025 in dieser Höhe absolut üblich:

  • Abschleppkosten: 120–250 €
  • Standgebühren: 10–25 € pro Tag
  • Sachverständigenbegutachtung: 180–450 €
  • Nachprüfung TÜV/DEKRA/KÜS: 15–65 €
  • Zusätzliche Kosten durch Umbauten oder Ersatzteile: variabel

Und das sind nur die „Grundlagen“. Viele Fahrer landen am Ende bei 500 bis 1.500 Euro, in Einzelfällen sogar darüber – besonders wenn zusätzlich Teile ersetzt werden müssen oder das Motorrad längere Zeit sichergestellt bleibt.

Das Bußgeld wirkt dagegen fast harmlos.

Wie Polizei und Prüfer Manipulationen feststellen

Die Zeiten, in denen ein fehlender DB-Killer nur bei genauer Begutachtung auffällt, sind vorbei. Die Praxis in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist mittlerweile standardisiert und effizient.

So läuft eine typische Kontrolle ab:

  1. E-Nummer kontrollieren: Steht eine E-Nummer auf dem Endschalldämpfer, ist klar: Diese Anlage wurde als Gesamtsystem genehmigt – inklusive DB-Killer.
  2. Sicht- und Tastprüfung: Ein fehlender oder zerstörter DB-Killer ist in Sekunden zu erkennen, selbst wenn du versucht hast, ihn „unauffällig“ zu entfernen. Beamte kennen alle gängigen Tricks.
  3. Nahfeldmessung: Die Polizei misst das Standgeräusch nach dem Nahfeldverfahren. Der Wert wird direkt mit dem Standgeräusch im Fahrzeugschein verglichen. Gerade bei Euro-4- und Euro-5-Motorrädern gilt: Mehr als +5 dB → eindeutig zu laut.

Und selbst wenn der gemessene Wert noch unterhalb dieses Grenzbereichs liegt, bleibt ein fehlender DB-Killer ein objektiver Eingriff in die Bauartgenehmigung. Die Betriebserlaubnis ist also auch dann erloschen.

⚠️ Wichtiger Hinweis für Tourenfahrer im DACH-Raum:

Selbst mit einer legalen Auspuffanlage kann das Motorrad von regionalen Fahrverboten betroffen sein, wenn der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Standgeräuschwert (Feld U.1) die 95 dB(A)-Grenze überschreitet (z. B. in Tirol/Österreich). Dieses Verbot gilt auch für serienmäßige, unmanipulierte Motorräder.

Der legale Ausweg: Klang mit ABE

Wer sich nach einem satteren Klang sehnt, muss nicht automatisch die Grenzen des Zulässigen überschreiten. Der Markt hat sich in den letzten Jahren massiv weiterentwickelt, und heute gibt es mehr legale Optionen denn je, um ein Motorrad akustisch aufzuwerten, ohne die Betriebserlaubnis zu riskieren. Der entscheidende Punkt ist: Nicht der Gesetzgeber blockiert guten Klang, sondern die Art, wie manche Fahrer versuchen, ihn zu erreichen.

Der offensichtlichste Weg führt über Auspuffsysteme, die von vornherein mit einer genehmigten Klappenmechanik arbeiten. Hersteller wie Jekill & Hyde oder KessTech haben sich darauf spezialisiert, Anlagen zu entwickeln, die per Elektronik zwischen verschiedenen Klangcharakteristiken wechseln können und trotzdem jederzeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben. Das ist keine Grauzone, sondern ein offiziell geprüfter, zugelassener Ansatz: Die Klappen öffnen und schließen nur dort, wo es zulässig ist, und die Systeme besitzen eine vollständige ABE.

Wer keine Klappenanlage möchte, findet im Zubehörmarkt ebenfalls reichlich Alternativen. Moderne Endschalldämpfer von Remus, Akrapovic, MIVV und vielen anderen sind so konzipiert, dass sie mit ABE geliefert werden und trotzdem deutlich voller klingen als die Serienanlagen vieler Motorräder. Die Hersteller holen klanglich alles heraus, was technisch möglich ist, ohne die gesetzlichen dB-Grenzen zu überschreiten. Und weil die DB-Killer bei diesen Anlagen Bestandteil der Bauartgenehmigung sind und meist fest vernietet oder konstruktiv untrennbar integriert wurden, entfällt automatisch die Versuchung, „mal eben etwas auszubauen“.

Der interessante Nebeneffekt: Während ein illegal manipulierter Auspuff im besten Fall ein paar zusätzliche Dezibel bringt, riskierst du damit Bußgelder, Punkte, mögliche Regressforderungen oder sogar strafrechtliche Probleme. Der legale Weg kostet zwar zunächst etwas Geld, ist aber langfristig fast immer günstiger. Wenn du all die möglichen Folgen einer Manipulation gegenrechnest – vom abgeschleppten Motorrad bis zum Sachverständigengutachten – wird schnell klar, dass selbst eine hochwertige Zubehöranlage unter dem Strich die billigere Entscheidung ist.

Fazit

Am Ende bleibt wenig Raum für Illusionen: Ein entfernter DB-Killer ist keine kleine „Klangoptimierung“, sondern ein gezielter Eingriff in die Bauartgenehmigung deines Motorrads. In dem Moment, in dem der Einsatz auf der Werkbank liegt oder „irgendwo im Regal“ verschwindet, verlässt du den Bereich des legalen Tunings und bewegst dich in einem Feld, in dem StVZO, Bußgeldkatalog, Versicherungsbedingungen und im Extremfall sogar das Strafrecht zusammenwirken. Die Folgen sind klar umrissen: erloschene Betriebserlaubnis, mögliche Stilllegung, Punkte in Flensburg, teure Gutachten, Ärger mit der Versicherung.

Gleichzeitig lohnt ein Blick über den eigenen Lenker hinaus. Lärm ist einer der Hauptgründe, warum ganze Regionen im DACH-Raum über Fahrverbote, Sperrungen und dB-Limits diskutieren. Jede manipulierte Auspuffanlage liefert Munition für genau diese Debatten. Wer ohne DB-Killer unterwegs ist, riskiert nicht nur die eigene Brieftasche, sondern beschädigt auch das Bild der gesamten Szene.

Die gute Nachricht: Es mangelt nicht an Alternativen. Legal abgestimmte Zubehöranlagen mit ABE, Klappensysteme mit Zulassung und moderne Serienauspuffe holen klanglich weit mehr heraus, als viele erwarten – ohne deine Betriebserlaubnis zu vernichten. Wer sich bewusst für diesen Weg entscheidet, investiert nicht nur in besseren Klang, sondern auch in Ruhe im Hinterkopf.

Unterm Strich ist die Frage daher weniger technisch als grundsätzlich: Geht es um den kurzen Kick, „noch ein bisschen lauter“ zu sein – oder darum, langfristig mit gutem Gefühl unterwegs zu sein, ohne juristische Zeitbombe im Heck? Wer auf legalen Klang mit ABE setzt, spart am Ende meist bares Geld, schützt sich selbst und trägt dazu bei, dass Motorradfahren als Hobby nicht unter den Kollateralschäden von ein paar „lauten Ausnahmen“ leidet. In diesem Sinne ist der DB-Killer kein Feind der Freiheit – sondern oft der stille Garant dafür, dass du sie behalten darfst.

❓ Häufige Fragen zur DB-Killer-Thematik, ABE & legalem Soundtuning

Ist das Entfernen eines DB-Killers in Deutschland wirklich verboten?

Ja. Der DB-Killer ist Teil der genehmigten Bauart. Entfernst du ihn, erlischt gemäß §19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO die Betriebserlaubnis – unabhängig davon, wie laut der Auspuff danach klingt.


Wie erkennt die Polizei, ob ein DB-Killer fehlt?

Kontrolleure prüfen die E-Nummer, führen eine Sicht- oder Tastprüfung durch und messen bei Bedarf das Standgeräusch per Nahfeldmessung. Liegt der Wert über dem Eintrag in den Papieren, gilt die Manipulation als wahrscheinlich.


Welche Strafen drohen beim Fahren ohne DB-Killer?

Das übliche Bußgeld liegt bei 90–135 Euro plus 1 Punkt in Flensburg. Zusätzlich folgen Mängelkarte, TÜV-Nachprüfung, mögliche Sicherstellung, Gutachten sowie Abschlepp- und Standkosten. Insgesamt entstehen oft 500 bis 1500 Euro.


Kann die Versicherung Probleme machen, wenn der DB-Killer entfernt wurde?

Ja. Haftpflichtversicherungen können Regress verlangen, wenn die Manipulation unfallbegünstigend war. Kaskoversicherungen dürfen Leistungen kürzen oder verweigern, da der Auspuff nicht mehr dem genehmigten Zustand entspricht.


Gibt es legale Möglichkeiten für einen besseren Klang?

Ja. Zubehör-Endschalldämpfer mit ABE oder zugelassene Klappenauspuffsysteme bieten hörbar besseren Klang, bleiben aber vollständig legal. Hersteller optimieren Klang und Charakter ohne Überschreitung der Geräuschgrenzen.


Kann ein Motorrad trotz legalem Auspuff von Lärmbeschränkungen betroffen sein?

Ja. In Tirol gelten Streckensperrungen für Motorräder mit mehr als 95 dB(A) Standgeräusch – auch wenn das Motorrad serienmäßig und völlig unmanipuliert ist.


Reicht es aus, den DB-Killer wieder einzusetzen, um wieder legal zu sein?

Nicht unbedingt. Wenn der DB-Killer beschädigt oder verändert wurde oder nicht korrekt befestigt ist, bleibt die ABE erloschen. Erst eine ordnungsgemäße Montage und ggf. TÜV-Nachprüfung stellen den legalen Zustand wieder her.


Kann die Polizei das Motorrad sofort stilllegen?

Ja. Bei Verdacht auf Manipulation oder zu hohem Geräuschpegel darf die Polizei die Weiterfahrt untersagen, das Motorrad sicherstellen und eine Begutachtung durch einen Sachverständigen anordnen.

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