
Dasselbe Modell steht zweimal beim Händler, einmal neu und einmal sechs Jahre alt mit 18.000 Kilometern auf der Uhr. Der Preisunterschied steht auf dem Schild. Was du für das Geld bekommst, steht dort nicht.
Ob ein Motorrad neu oder gebraucht die bessere Wahl ist, zeigt sich vor allem an drei Stellen: was das Baujahr an Technik vorschreibt, wer für Mängel geradesteht und welche Termine du mitkaufst. Die erste Frage beantworten EU-Vorschriften mit festen Daten, die zweite das Gesetz und die dritte der Wartungsplan.
Seit 2016 werden neue Motorradtypen oberhalb der 125er-Klasse nur noch mit ABS genehmigt, seit 2017 gilt das für neu zugelassene Maschinen. Bei 125ern genügt nach EU-Recht wahlweise ABS oder ein kombiniertes Bremssystem, bei dem eine Betätigung beide Räder bremst. Nicht betroffen sind Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen nach der Einstufung der EU.
Auch beim Abgas gibt es feste Daten. Euro 4 galt für neue Typen ab 2016 und für alle Neuzulassungen ab 2017, Euro 5 entsprechend ab 2020 und 2021. Seit Januar 2025 überwacht die Eigendiagnose neu zugelassener Maschinen zusätzlich den Katalysator, für neue Typen galt das schon ein Jahr früher. Im Handel heißt diese Stufe meist Euro 5+.
Die Eigendiagnose selbst, die Störungen in Stromkreisen und Elektronik der Abgasreinigung erkennt und meldet, kam schon mit Euro 4 und wurde mit Euro 5 erweitert. Für Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen kam Euro 5 erst 2024 und 2025, die Überwachung des Katalysators gar nicht.
Beim Gebrauchtkauf ist das Jahr der Erstzulassung deshalb ein Anhaltspunkt, keine Gewissheit. Eine Maschine, die 2020 zugelassen wurde, kann noch nach Euro 4 genehmigt sein. Für Restbestände älterer Typen können Hersteller außerdem eine befristete Ausnahme beantragen, und solche Maschinen tragen dann einen Vermerk in ihrer Übereinstimmungsbescheinigung.
Ein ABS erkennst du an Sensor und Zahnring an beiden Rädern und an der ABS-Kontrollleuchte. Sie sollte beim Anfahren ausgehen, sonst lässt du das vor dem Kauf prüfen. Ab Euro 4 lohnt es sich zudem, beim Kauf den Fehlerspeicher auslesen zu lassen, weil die Eigendiagnose dort Störungen ablegt.
Beim Händler hast du die gesetzliche Gewährleistung. Bei einer neuen Maschine läuft sie zwei Jahre ab Übergabe. Bei einer gebrauchten darf der Händler sie auf ein Jahr kürzen, aber nur, wenn er dich vor dem Vertrag eigens darauf hinweist und ihr das ausdrücklich und gesondert im Vertrag festhaltet.
Im ersten Jahr nach der Übergabe hast du beim Händler einen Vorteil. Zeigt sich ein Mangel, geht das Gesetz davon aus, dass die Maschine schon bei der Übergabe mangelhaft war, es sei denn, das ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar.
Eine Garantie ist etwas anderes. Sie ist eine Zusage des Herstellers, des Verkäufers oder eines Dritten und kommt zur gesetzlichen Haftung hinzu, statt sie zu ersetzen. Was sie abdeckt, wie lange sie läuft und ob sie beim Weiterverkauf mitgeht, steht in den Garantiebedingungen. Beim Gebrauchten fragst du deshalb nach dem Garantieheft und danach, bis wann sie noch läuft.
Kaufst du von privat, darf der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Auf diesen Ausschluss kann er sich aber nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder für eine Eigenschaft eine Garantie übernommen hat.
Eine neue Maschine bringt eigene Termine mit. Suzuki und Yamaha nennen für die V-Strom 650 und die MT-07 eine Einfahrzeit von 1.600 Kilometern. BMW schreibt für die ersten 1.000 Kilometer der R 1300 GS Drehzahlen unter 5.000 und keine Volllast vor. Die erste Inspektion kommt früh, bei der R 1300 GS als Einfahrkontrolle zwischen 500 und 1.200 Kilometern.
Neu sind auch Reifen und Bremsbeläge, und beide brauchen Kilometer, bis sie voll greifen. Für neue Reifen rät Suzuki, in den ersten 160 Kilometern scharfes Beschleunigen, steile Kurvenfahrten und starkes Bremsen zu meiden. Yamaha nennt rund 100 Kilometer mit niedrigerem Tempo. Und neue Beläge verlängern laut BMW-Anleitung zur R 1300 GS den Bremsweg.
Sicherheitshinweis: Neue Reifen haben eine glatte Oberfläche und haften erst nach dem Einfahren voll. Auf nasser Fahrbahn und in großer Schräglage können sie die Haftung verlieren, BMW nennt das für die R 1300 GS ausdrücklich eine Unfallgefahr.
Auf den ersten Kilometern tastest du dich deshalb an die Schräglage heran, bremst früher als gewohnt und lässt dir auf nasser Straße mehr Platz, bis Reifen und Beläge eingefahren sind.
Beim Gebrauchten sind die Fristen nicht neu, sie laufen längst. Honda und Yamaha planen den Wechsel der Bremsflüssigkeit alle zwei Jahre ein, den der Kühlflüssigkeit alle drei Jahre. Yamaha lässt außerdem alle zwei Jahre die inneren Teile von Hauptbremszylinder und Bremssattel erneuern und die Bremsschläuche bei Rissen oder Schäden, spätestens aber alle vier Jahre.
Liegen die Rechnungen dazu vor, weißt du, wann der nächste Wechsel fällig ist. Fehlen sie, schreibst du die Posten für den ersten Termin in der Werkstatt auf und nimmst sie mit in das Gespräch über den Preis.
Ob ein Motorrad neu oder gebraucht für dich das bessere Geschäft ist, zeigt deshalb erst ein Vergleich: Vom Preisunterschied ziehst du ab, was beim Gebrauchten in nächster Zeit fällig wird.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Was dein Kaufvertrag im Einzelnen regelt, sagt dir eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Am Ende stehen die beiden Maschinen wieder nebeneinander. Die neue bringt meist die jüngste Abgasstufe und zwei Jahre Gewährleistung mit, ihre Einfahrzeit hat sie noch vor sich. Die gebrauchte ist eingefahren, dafür hat sie einen Wartungskalender, den du kennen solltest. Was ist dir lieber: Termine, die noch vor dir liegen, oder Belege, die zeigen, was schon gemacht ist?
Lohnt sich ein neues oder ein gebrauchtes Motorrad?
Ein neues oder ein gebrauchtes Motorrad lohnt sich je nachdem, was dir wichtiger ist. Die neue Maschine bringt aktuelle Technik, beim Händler zwei Jahre Gewährleistung und eine Einfahrzeit mit. Die gebrauchte ist eingefahren, kann aber fällige Posten wie Bremsflüssigkeit oder Bremsschläuche mitbringen; ob sie erledigt sind, zeigen die Rechnungen.
Seit wann ist ABS beim Motorrad Pflicht?
ABS schreibt die EU für neue Motorräder über der 125er-Klasse vor: für neue Typen seit 2016, für Neuzulassungen seit 2017. Bei 125ern genügt stattdessen ein kombiniertes Bremssystem. Nicht erfasst sind Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen.
Was ist Euro 5+ beim Motorrad?
Euro 5+ ist der gängige Name für die Abgasstufe, bei der die Eigendiagnose eines Motorrads zusätzlich den Katalysator kontrolliert. Verbindlich ist sie für neue Typen seit Januar 2024, für Neuzulassungen seit Januar 2025, mit befristeten Ausnahmen für Restbestände. Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen sind nicht erfasst, und an den Grenzwerten für die Abgase ändert sich gegenüber Euro 5 nichts.
Wie lange gilt die Gewährleistung bei einem gebrauchten Motorrad vom Händler?
Die Gewährleistung bei einem gebrauchten Motorrad vom Händler dauert zwei Jahre, wenn ihr nichts anderes vereinbart. Kürzer, nämlich ein Jahr, ist nur möglich, wenn der Händler dich vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen hat und ihr die kürzere Frist ausdrücklich und gesondert vereinbart habt.
Worin unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung?
Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich in ihrer Herkunft. Die Gewährleistung schreibt das Gesetz vor: Der Verkäufer haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Eine Garantie geben Hersteller, Verkäufer oder Dritte zusätzlich, und was sie umfasst, legen deren Bedingungen fest.
Muss ich ein neues Motorrad einfahren?
Ein neues Motorrad fährst du nach den Vorgaben deiner Anleitung ein. Suzuki und Yamaha nennen etwa bei V-Strom 650 und MT-07 die ersten 1.600 Kilometer, BMW gibt bei der R 1300 GS 1.000 Kilometer unter 5.000 Umdrehungen ohne Volllast vor. Auch neue Reifen und Bremsbeläge greifen erst nach einigen Kilometern voll.
0 Stimmen: 0× Daumen hoch, 0× Daumen runter (0 Punkte)






