Warum ein Motorrad vorne kein Kennzeichen hat

Auf Schwarz-Weiß-Fotos aus den frühen Fünfzigern sieht ein Motorrad vorn ungewohnt aus. Auf dem vorderen Kotflügel steht ein Blech hochkant, längs zur Fahrtrichtung und oft passend zur Rundung gebogen, darauf die Nummer. Von vorn siehst du nur eine schmale Kante. An einer heutigen Maschine ist diese Stelle leer. Dass ein Motorrad vorne kein Kennzeichen hat, geht auf eine Änderung der Zulassungsordnung zurück, die am 1. September 1953 in Kraft trat. Dazu kommt ein Satz im EU-Recht, der das Schild vorn am Motorrad für ungeeignet erklärt.

Bis 1953 stand die Nummer auch auf dem Kotflügel

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung von 1937 verlangte das Kennzeichen an der Vorder- und an der Rückseite jedes Kraftfahrzeugs. Für Krafträder sah sie vorn eine eigene Form vor: Das Schild stand längs, durfte der Rundung des Kotflügels folgen, und seine Vorderecken waren abzurunden. In der Bundesrepublik galt diese Zulassungsordnung nach dem Krieg weiter, mit vielen Änderungen, aber zunächst mit dem Schild auf dem Kotflügel.

Für ein Erkennungszeichen war das eine ungewöhnliche Stelle. Von vorn war die Nummer kaum zu sehen, lesbar wurde sie erst von der Seite. Eine breite, flache Fläche nach vorn, wie am Auto die Stoßstange, hat ein Motorrad ohnehin nicht.

Das Blech saß ganz vorn, die Kante voraus.

Seit dem 1. September 1953 genügt das Schild hinten

Mit einer Verordnung vom 24. August 1953 bekam der Kennzeichen-Paragraf der Zulassungsordnung eine neue Fassung, gültig ab dem 1. September 1953. Seitdem brauchen Krafträder für Fahrten im Inland kein vorderes Kennzeichen mehr. Die Neufassung von 1960 übernahm diese Erleichterung unverändert, und in der Zulassungsordnung blieb sie bis Februar 2007. Seit März 2007 steht die Regel in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Blieb das Schild vorn trotzdem dran, musste es entschärft werden. Die Vorderecken waren wie bisher abzurunden, die vordere und die obere Kante nun wulstartig auszuführen, also gerollt statt scharf geschnitten.

Eine amtliche Begründung zu dieser Änderung haben wir nicht gefunden. In der Wikipedia heißt es, das Schild auf dem Kotflügel habe bei Zusammenstößen andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich gefährdet. Die neue Vorschrift passt zu dieser Erklärung. Sie nimmt sich genau die Kanten vor, mit denen ein aufrecht stehendes Blech zuerst auf jemanden trifft.

Auch über die Grenze genügt das Kennzeichen am Heck

Die Erleichterung von 1953 galt nur für Fahrten im Inland. Für Fahrten über die Grenze greift heute das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, dem Deutschland, Österreich und die Schweiz angehören. Im internationalen Verkehr braucht danach jedes Kraftfahrzeug ein Kennzeichen vorn und hinten, ein Kraftrad aber nur eines hinten.

Im Anhang des Übereinkommens kommt das Motorrad noch einmal vor. Bei Tageslicht muss ein Kennzeichen aus mindestens 40 Metern lesbar sein. Für Krafträder und für besondere Fahrzeugarten, an denen sich ein so großes Schild nur schwer unterbringen ließe, dürfen die Vertragsstaaten diese Entfernung verringern.

Für das EU-Recht ist ein Schild vorn am Motorrad ungeeignet

Wie neue Motorräder gebaut sein müssen, regelt in der EU eine Rahmenverordnung samt mehreren Ergänzungen. Eine davon, die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014, hat einen eigenen Anhang über die Stelle, an der das Kennzeichen sitzt.

Jedes Fahrzeug der Klasse L, vom Mofa bis zum Leichtmobil, braucht danach eine Stelle für das hintere Kennzeichen. Vierrädrige Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e wie Quads und Kleinstwagen brauchen zusätzlich eine vorn. Für die Klassen L1e bis L5e steht im selben Anhang ein anderer Satz: Vom zweirädrigen Kleinkraftrad über das Motorrad und das Gespann bis zum dreirädrigen Fahrzeug gelten vordere Kennzeichen als ungeeignet. Eine Stelle dafür müssen diese Fahrzeuge deshalb nicht haben.

Ein Blick auf die Front einer aktuellen Maschine zeigt, was das praktisch heißt. Vorn sitzen Scheinwerfer, Gabel und Vorderrad, und alles, was am vorderen Kotflügel hängt, schwenkt beim Lenken mit. Ein Halter für ein Kennzeichen ist dort an Serienmotorrädern nicht vorgesehen.

Für das hintere Schild legt derselbe Anhang fest, wie es sitzen muss. Die Unterkante liegt in der Regel mindestens 20 Zentimeter über der Straße, die Oberkante höchstens anderthalb Meter, und sichtbar sein muss das Schild bis 30 Grad zu jeder Seite.

Vorne kein Kennzeichen: So regeln es Deutschland, Österreich und die Schweiz

Das Ergebnis ist in allen drei Ländern gleich, die Wege dorthin unterscheiden sich in Einzelheiten.

Deutschland

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt an Kraftfahrzeugen Kennzeichen vorn und hinten, für ein Kraftrad genügt die Rückseite (§ 12 Absatz 5 FZV). Als Kraftrad zählt dabei auch eine Maschine mit Beiwagen. Für dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e, also viele Trikes, gilt dasselbe. Bei der Anbringung des hinteren Schilds verweist die Verordnung auf den EU-Anhang aus dem vorigen Abschnitt.

Österreich

Das Kraftfahrgesetz nennt Motorräder, Motorräder mit Beiwagen und Motorfahrräder bei den Fahrzeugen, an denen die Kennzeichentafel hinten angebracht wird (§ 49 Absatz 6 KFG). Weitere Tafeln anzubringen, ist unzulässig. Dieselbe Regel gilt für dreirädrige Fahrzeuge ohne Aufbau und für vierrädrige mit Lenkstange und Sitzbank, darunter viele Quads. Deren vordere Tafeln, die vorher vorgeschrieben waren, mussten bis Ende 2007 an eine Zulassungsstelle zurück.

Schweiz

In der Schweiz gehört das Kontrollschild bei Motorrädern sowie bei Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen nach hinten. Geregelt ist das in Artikel 136 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Mit 18 Zentimetern Breite und 14 Zentimetern Höhe ist das Schweizer Motorradschild niedriger als das deutsche Kraftradkennzeichen.

Das Schild hinten muss die Arbeit allein machen

Weil es das einzige ist, übernimmt das hintere Kennzeichen am Motorrad die ganze Aufgabe. In Deutschland gibt es dafür seit April 2011 ein eigenes Format, das Kraftradkennzeichen: 180 bis 220 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch, mit kleinerer Schrift. Das zweizeilige Schild mit der größeren Schrift bleibt für Motorräder ebenfalls zulässig, dann bis zu 280 Millimeter breit.

Ein verkleinertes Schild von 255 mal 130 Millimetern gibt es für Leichtkrafträder, also die 125er. Dasselbe Schild bekommen auch Maschinen wie die auf den Fotos aus den Fünfzigern. Ein Motorrad mit mehr als 50 Kubikzentimetern, das vor 1959 erstmals in den Verkehr kam, erhält es, wenn du nichts anderes beantragst.

Lesbar sein muss die Nummer in Deutschland aus mindestens 20 Metern, auch schräg von hinten, und eine genehmigte Kennzeichenbeleuchtung ist Pflicht. Das Schild darf nicht spiegeln, nicht verdeckt oder verschmutzt sein, und Glas oder Folien davor sind nicht erlaubt.

Auf Reisen wird das am ehesten zum Thema. Verdeckt eine Gepäckrolle das hintere Kennzeichen ganz oder teilweise, verlangt die Zulassungsverordnung, es am Fahrzeug oder am Ladungsträger zu wiederholen. Einfacher ist es, so zu packen, dass die Nummer frei bleibt, und mit ihr Rücklicht und Blinker. Ein Blick von hinten vor der Abfahrt reicht: vorne kein Kennzeichen, hinten eines, und das muss zu sehen sein.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag die Zulassungsstelle oder eine Prüforganisation, in der Schweiz das Strassenverkehrsamt deines Kantons.

Kommt das Kennzeichen vorne zurück?

Im Sommer 2025 kursierte in sozialen Netzwerken die Behauptung, ab dem 1. August 2025 brauche jedes Motorrad wieder ein Kennzeichen vorn. Faktenprüfer fanden dafür weder einen Gesetzentwurf noch eine Ankündigung. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sagt dazu bis heute dasselbe wie vorher (Stand: Oktober 2026), und auch in Österreich und der Schweiz bleibt es beim Schild hinten.

In der Bundesrepublik steht seit gut siebzig Jahren hinter einem Motorrad, wer seine Nummer lesen will. Solange das EU-Recht ein vorderes Kennzeichen am Motorrad als ungeeignet einstuft, muss auch kein Hersteller vorn eine Stelle dafür vorsehen.

❓ Häufige Fragen zum Kennzeichen am Motorrad

Warum haben Motorräder vorne kein Kennzeichen?

In der Bundesrepublik ist das vordere Schild für Krafträder seit dem 1. September 1953 nicht mehr vorgeschrieben, vorher stand es längs auf dem vorderen Kotflügel. Heute erklärt das EU-Typgenehmigungsrecht vordere Kennzeichen an Motorrädern, Gespannen und dreirädrigen Fahrzeugen für ungeeignet. Die Hersteller müssen deshalb vorn keine Stelle dafür vorsehen.


Seit wann brauchen Motorräder in Deutschland kein Kennzeichen vorne?

Motorräder brauchen in der Bundesrepublik seit dem 1. September 1953 kein Kennzeichen vorne, damals wurde die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in diesem Punkt geändert. Bis dahin gehörte auch an ein Kraftrad ein vorderes Schild, längs auf dem Kotflügel. Wer es danach behielt, brauchte gerollte statt scharfer Kanten.


Ist in Österreich ein zweites Kennzeichen vorne am Motorrad erlaubt?

Ein zweites Kennzeichen vorne ist an einem Motorrad in Österreich nicht erlaubt. Das Kraftfahrgesetz sieht an Motorrädern nur die hintere Kennzeichentafel vor und erklärt weitere Tafeln für unzulässig. Das betrifft auch viele Quads mit Lenkstange und Sitzbank.


Brauchen Trikes und Gespanne ein Kennzeichen vorne?

Wie Motorräder brauchen auch Gespanne und Trikes der Klasse L5e in Deutschland kein Kennzeichen vorne. Das EU-Typgenehmigungsrecht stuft das Frontschild bei beiden als ungeeignet ein. Anders bei vierrädrigen Fahrzeugen der Klassen L6e und L7e: Sie müssen vorn eine Anbringungsstelle haben.


Wie groß ist ein Kennzeichen am Motorrad?

In Deutschland kommen für Motorräder vor allem zwei Formate in Frage. Das seit 2011 zugelassene Kraftradkennzeichen ist 180 bis 220 mm breit und 200 mm hoch, das zweizeilige Schild bis zu 280 mm breit. Für 125er und für Motorräder, die vor 1959 erstmals in den Verkehr kamen, gibt es zusätzlich ein verkleinertes Schild mit 255 mal 130 mm. Ein Schweizer Motorradschild misst 18 mal 14 Zentimeter.


Wird ein Frontkennzeichen für Motorräder Pflicht?

Ein Frontkennzeichen ist für Motorräder nach heutigem Stand nicht vorgeschrieben (Oktober 2026). Eine im Sommer 2025 verbreitete Meldung über eine Pflicht ab August 2025 hielt keiner Prüfung stand, einen Entwurf dafür gab es nicht. Deutschland, Österreich und die Schweiz verlangen weiterhin nur das hintere Schild.

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