Motorrad alle zwei Jahre zur Prüfung? In Österreich, der Schweiz und Italien läuft die Uhr anders

Vierundzwanzig Monate. Dann muss ein neues Motorrad zur Prüfung, in Deutschland jedenfalls, und danach wieder alle vierundzwanzig Monate.

In Italien sind es beim ersten Mal achtundvierzig Monate, in Österreich ab Mai 2027 ebenfalls. In der Schweiz sind es sechzig, und das Amt darf sich noch ein Jahr mehr Zeit lassen. Dieselbe Maschine, im April 2026 zugelassen, hat ihren ersten Termin also in Deutschland 2028, in Italien und Österreich 2030, in der Schweiz 2031 oder 2032.

Alle zwei Jahre, und zwar vom ersten Tag an, ist eine deutsche Regel. Die anderen drei Länder fangen später an, und Österreich hat seinen Takt gerade neu geschrieben.

Ein Motorrad, vier Kalender

Nimm eine Maschine, die im April 2026 neu zugelassen wurde, und schick sie in Gedanken durch vier Länder. Die Fristen stehen in vier verschiedenen Regelwerken, und sie beginnen alle mit der ersten Zulassung. Was danach kommt, unterscheidet sich deutlich.

LandErste PrüfungDanachBeispiel: neu im April 2026
Deutschland (HU)nach 2 Jahrenalle 2 Jahre2028, 2030, 2032, 2034, 2036
Österreich („Pickerl“), ab 19. Mai 2027nach 4 Jahrendreimal nach 2 Jahren, dann jährlich2030, 2032, 2034, 2036, ab 2037 jährlich
Schweiz („MFK“)nach 5, spätestens 6 Jahrennach 3 Jahren, dann alle 22031 oder 2032, dann 3 Jahre später
Italien (revisione)nach 4 Jahrenalle 2 Jahre2030, 2032, 2034, 2036

Gerechnet ist so, als käme die Maschine jedes Mal genau zum Termin. Bis zu ihrem zehnten Geburtstag muss sie dann in Deutschland fünfmal zur Prüfung, in Österreich und Italien viermal, in der Schweiz zwei- oder dreimal, je nachdem, wann das Amt schreibt.

Kleinere Maschinen laufen mit. In Deutschland muss die 125er mit amtlichem Kennzeichen genauso alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, ein Moped mit Versicherungskennzeichen dagegen nicht. In Österreich gilt der Takt für die ganze Klasse L, also auch für Mopeds, und in Italien seit 2003 auch für die ciclomotori.

Für Österreich steht in der Tabelle schon die neue Regel. Der erste Termin dieser Maschine liegt nach dem 19. Mai 2027, und ab dann zählt das Land anders als heute.

Deutschland zählt ab dem ersten Tag

Für Krafträder gilt in Deutschland ein Abstand von 24 Monaten bis zur nächsten Hauptuntersuchung, geregelt in § 29 StVZO. Eine längere erste Frist, wie sie ein neuer Pkw mit 36 Monaten bekommt, sieht die Verordnung für Motorräder nicht vor. Bei einem neuen Motorrad beginnt die Frist mit dem Monat, in dem das Kennzeichen zugeteilt wurde, danach mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung.

Wann du dran bist, zeigt die Plakette hinten auf dem Kennzeichen. In der Mitte steht das Jahr, ganz oben der Monat, und bis zum Ende dieses Monats muss die Maschine vorgeführt sein. Beim Motorrad aus dem Beispiel steht oben die 4 und in der Mitte die 28. Denselben Termin findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Viele Motorräder fahren mit Saisonkennzeichen, und für sie gilt eine eigene Regel. Fällt die Hauptuntersuchung in die Monate außerhalb der Saison, ist sie im ersten Monat der nächsten Saison fällig. Ein Kennzeichen von März bis Oktober mit Plakette für Dezember heißt also: im März, und die neuen 24 Monate zählen dann ab März, nicht ab Dezember. Vorführen darfst du die Maschine auch vorher, noch in der alten Saison, dann zählt die neue Frist ab diesem Monat.

Prüfen dürfen amtlich anerkannte Sachverständige und die Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen, also etwa TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Wer die HU um mehr als zwei Monate überzieht, bekommt eine umfangreichere Untersuchung. Laut Bußgeldkatalog zahlt der Halter dann 15 Euro Verwarnungsgeld, nach mehr als vier Monaten 25 Euro. Nach mehr als acht Monaten sind es 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Österreich schreibt das Pickerl neu

In Österreich heißt die Prüfung wiederkehrende Begutachtung, auch 57a-Überprüfung, und jeder kennt sie als Pickerl. Die Plakette wird gelocht, und der gelochte Monat ist der Termin.

Bis zum 18. Mai 2027

Heute gilt für Motorräder der Takt drei, zwei, eins. Die erste Begutachtung ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, die zweite zwei Jahre später, danach jedes Jahr, jeweils zum Jahrestag der Erstzulassung.

Dazu kommt ein Zeitfenster. Hingehen darfst du ab dem Monat vor dem gelochten Monat und bis zum Ende des vierten Monats danach, ohne dass sich dein nächster Termin verschiebt.

Ab dem 19. Mai 2027

Mit der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes, im Juli 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen, ändert sich der Takt für Pkw und Motorräder. Die erste Begutachtung ist dann vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, die nächsten drei jeweils zwei Jahre später, danach jährlich. Für ein neues Motorrad heißt das: im vierten, sechsten, achten und zehnten Jahr, ab dem elften jedes Jahr.

Auch das Zeitfenster ändert sich. Laut Wirtschaftskammer entfällt die bisherige Nachfrist nach dem gelochten Monat im Grundsatz. Dafür darf die Begutachtung bis zu vier Monate vor dem Termin stattfinden, ohne dass sich der nächste verschiebt.

Die neuen Fristen gelten auch für Motorräder, die schon vor dem 19. Mai 2027 zugelassen sind. Ein Motorrad aus dem April 2025, das noch keine Begutachtung hinter sich hat, ist erst im April 2029 dran und nicht schon 2028. Hatte eine Maschine schon eine oder mehrere Begutachtungen, ist die nächste zwei Jahre nach der letzten fällig, und spätestens ab dem zehnten Jahr nach der Erstzulassung kommt sie jedes Jahr.

Ist die neue Frist länger als die gelochte, kannst du dir als Zulassungsbesitzer bei einer Begutachtungsstelle eine neu gelochte Austauschplakette geben lassen, ohne dass begutachtet wird.

Begutachten dürfen ermächtigte Werkstätten, Vereine wie die Autofahrerclubs und die Landesprüfstellen. Für historische Fahrzeuge bleibt es beim Zwei-Jahres-Takt. Und wer heute noch mit der Nachfrist rechnet und ins Ausland fährt: Anerkannt wird sie dort nicht überall. Der ÖAMTC berichtet von Problemen etwa an der italienischen, ungarischen, kroatischen und slowenischen Grenze, von Strafen bis zur Abnahme der Kennzeichen.

In der Schweiz lädt das Amt dich ein

Den Termin suchst du dir in der Schweiz nicht selbst aus. Das Strassenverkehrsamt deines Kantons bietet dich zur Nachprüfung auf, das schreibt die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge vor. Umgangssprachlich heißt das Ganze MFK, Motorfahrzeugkontrolle.

Die Fristen für Motorräder stehen in derselben Verordnung: erstmals fünf Jahre, spätestens aber sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, danach nach drei Jahren und von da an alle zwei Jahre. Wann genau du in diesem Rahmen dran bist, entscheidet das Aufgebot. Für das Motorrad aus dem Beispiel heißt das 2031 oder 2032.

Das Aufgebot kann allerdings dauern. Viele Kantone kommen mit den Prüfungen nicht nach: Anfang 2026 waren nach einer Auflistung des Bundesamts für Strassen in Glarus, Aargau und Zürich mehr als 20 Prozent der Fahrzeuge überfällig. Für den Zustand deiner Maschine bist du auch in dieser Zeit selbst verantwortlich, denn fahren darf sie nur betriebssicher.

Früher geht auch, denn auf Wunsch des Halters kann ein Fahrzeug jederzeit geprüft werden. Geprüft wird beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder bei einer Stelle, die der Kanton damit beauftragt hat.

Italien bleibt bei zwei Jahren

Die italienische Prüfung heißt revisione. Für Pkw steht der Takt direkt im Codice della strada: erstmals vier Jahre nach der ersten Zulassung, danach alle zwei Jahre. Motorräder und Mopeds hat das Verkehrsministerium per Dekret mit Wirkung ab 2003 auf denselben Rhythmus gebracht, und so steht es auch auf seinem Portal.

Geprüft wird bei der Motorizzazione Civile oder in einer der dafür zugelassenen Werkstätten. Das Ergebnis kommt als Etikett in die Carta di circolazione, das italienische Gegenstück zum Fahrzeugschein. Fällt die Maschine durch, muss sie innerhalb eines Monats noch einmal vorgeführt werden, und fahren darf sie bis dahin nur, wenn die Mängel behoben sind.

Anders als in Österreich und der Schweiz wird der Abstand mit dem Alter nicht kürzer. Für das Beispiel heißt das in Italien: April 2030, dann 2032, 2034 und 2036, und im zweiten Jahrzehnt im selben Abstand weiter.

Was beim Motorrad zur Prüfung überall gleich ist

Die Fristen unterscheiden sich, die Liste kaum. Die Schweizer Verordnung zählt alles auf, von der Identifikation des Fahrzeugs über Bremsen, Lenkung, Licht und Reifen bis zum Emissionsverhalten, und das italienische Verkehrsministerium nennt für die revisione fast dieselben Punkte, bis hin zur Hupe.

In Österreich fragt der Begutachter, ob die Maschine verkehrs- und betriebssicher ist und ob sie übermäßig Lärm oder Rauch macht. In Deutschland gehören Bremsen, Lenkung, Licht, Reifen und Fahrwerk genauso dazu, und bei Motorrädern, die ab 1989 auf die Straße gekommen sind, auch die Abgasuntersuchung.

Wer mit seinem Motorrad zur Prüfung fährt, zeigt also in allen vier Ländern im Kern dieselben Baugruppen vor: Bremse, Licht, Reifen, Lenkung und Auspuff.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: September 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag die Prüfstelle in deinem Land: Prüforganisation, Begutachtungsstelle oder Autofahrerclub, das Strassenverkehrsamt deines Kantons oder die Motorizzazione Civile.

Fünfzehn Jahre später

Deutschland und Italien bleiben nach der ersten Prüfung beim Zwei-Jahres-Takt, egal wie alt das Motorrad wird. In Österreich und der Schweiz rücken die Termine mit dem Alter zusammen, in der Schweiz von drei auf zwei Jahre, in Österreich von zwei auf eins.

Was das bedeutet, zeigt sich erst, wenn du das Beispiel weiterrechnest. Mit zehn Jahren liegt die Maschine aus Deutschland vorn, mit fünf Prüfungen gegen vier in Österreich und Italien. Danach dreht sich die Reihenfolge, weil Österreich im elften Jahr auf den Jahrestakt umstellt.

Ob ein Motorrad sicherer fährt, das öfter geprüft wird, sagen diese Zahlen nicht. Sie sagen nur, wie oft jemand hinschaut.

Bis zum fünfzehnten Geburtstag der Maschine, jedes Mal pünktlich: Deutschland sieben Prüfungen, Italien sechs, die Schweiz fünf. Österreich neun.

❓ Häufige Fragen zur Prüfung am Motorrad in DE, AT, CH und IT

Wie oft muss ein Motorrad in Deutschland zur HU?

Alle 24 Monate, und zwar schon ab der Erstzulassung. Die längere erste Frist, die ein neuer Pkw bekommt, gibt es für Motorräder nicht. Geregelt ist das in der StVZO. Den fälligen Monat zeigt die Zahl ganz oben auf der Plakette am hinteren Kennzeichen.


Wann muss ein neues Motorrad in Österreich zum ersten Mal zum Pickerl?

Ab dem 19. Mai 2027 vier Jahre nach der ersten Zulassung, und das gilt auch für Motorräder, die schon vorher zugelassen wurden und noch keine erste Begutachtung hatten. Ein Motorrad, das heute neu zugelassen wird, ist deshalb erst nach vier Jahren dran. Die drei Jahre aus der bisherigen Fassung des Kraftfahrgesetzes gelten nur noch bis zum 18. Mai 2027.


Was ändert sich beim Pickerl ab Mai 2027?

Ein neues Motorrad muss erst nach vier statt drei Jahren zum ersten Pickerl, danach alle zwei Jahre und ab dem elften Jahr jährlich. Wurde deine Maschine schon vorher begutachtet, ist sie zwei Jahre nach der letzten Begutachtung wieder dran, spätestens ab dem zehnten Jahr jährlich. Die Nachfrist nach dem gelochten Monat fällt im Grundsatz weg. Dafür darfst du bis zu vier Monate früher hin, ohne dass sich der nächste Termin verschiebt.


Wie oft muss ein Motorrad in der Schweiz zur MFK?

Erstmals fünf, spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, danach nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre. Den Termin setzt das Strassenverkehrsamt deines Kantons und bietet dich dazu auf. Weil viele Kantone im Rückstand sind, kann das Aufgebot später kommen, und für den Zustand der Maschine bist du auch in dieser Zeit selbst verantwortlich. Auf Wunsch des Halters kann ein Fahrzeug auch früher geprüft werden.


Wie oft muss ein Motorrad in Italien zur revisione?

Vier Jahre nach der ersten Zulassung zum ersten Mal, danach alle zwei Jahre, auch wenn die Maschine älter wird. Geprüft wird bei der Motorizzazione Civile oder in einer zugelassenen Werkstatt, und das Etikett mit dem Ergebnis kommt in die Carta di circolazione.


Was gilt mit Saisonkennzeichen, wenn die HU im Winter fällig wird?

Fällt die Hauptuntersuchung in Deutschland in die Monate außerhalb der Saison, ist sie nach der StVZO im ersten Monat der nächsten Saison fällig. Mit einem Kennzeichen von März bis Oktober und einer Plakette für Dezember heißt das: im März, und die nächsten zwei Jahre zählen dann ab März. Du darfst auch früher zur HU, noch in der laufenden Saison, dann läuft die neue Frist ab diesem Monat.


Wo sehe ich, wann meine nächste Prüfung fällig ist?

In Deutschland auf der Plakette am hinteren Kennzeichen, die oberste Zahl ist der Monat und die Zahl in der Mitte das Jahr. In Österreich auf der gelochten Begutachtungsplakette. In der Schweiz bekommst du ein Aufgebot vom Strassenverkehrsamt. In Italien steht die letzte revisione auf einem Etikett in der Carta di circolazione, die nächste folgt zwei Jahre danach, beim ersten Mal vier Jahre nach der Zulassung.

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