
„Italien schafft die Kfz-Steuer ab, Motorräder sind dabei.“ So stand es seit dem 16. September in einer Menge Zeitungen, und wer ein Motorrad besitzt, hat beim Lesen vermutlich kurz gerechnet.
Dann lohnt sich ein Blick in den Text, den die italienische Regierung selbst veröffentlicht hat. Dort steht etwas anderes als in den meisten Überschriften - und dort steht auch, warum die Meldung für dich als Halterin oder Halter einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Maschine praktisch folgenlos bleibt. Interessant wird sie trotzdem, aber erst, wenn du die vier Rechnungen nebeneinanderlegst.
Beschlossen hat es der italienische Ministerrat am 16. September, und das Dekret packt zwei sehr verschiedene Dinge zusammen: Maßnahmen gegen die gestiegenen Kraftstoffkosten und eine Steuersache.
Ein Wort zum bollo vorweg, weil der Begriff bei uns kaum jemandem etwas sagt. Es ist keine Gebühr fürs Fahren und keine Maut, sondern eine reine Besitzabgabe: Sie wird fällig, weil ein Fahrzeug auf jemanden zugelassen ist, und zwar unabhängig davon, ob es bewegt wird oder den ganzen Winter in der Garage steht. Kassiert wird sie von den Regionen, nicht vom Staat - deshalb sind die Tarife innerhalb Italiens nicht überall gleich.
Für das Jahr 2027 soll dieser bollo entfallen. Für ein Jahr, wohlgemerkt: Abgeschafft wird er damit nicht, sondern ausgesetzt. Aus dem Umfeld der Regierung wurde die Zahl der betroffenen Fahrzeuge mit rund 14,5 Millionen angegeben; im amtlichen Kommuniqué steht sie nicht, und die Angaben der italienischen Presse gehen auseinander. Den Regionen soll der Ausfall ersetzt werden, eine Summe nennt das Kommuniqué ebenfalls nicht (Stand: 17. September 2026). Angekündigt ist außerdem, die Abgabe im nächsten Haushaltsgesetz dauerhaft zu streichen.
Vier Einschränkungen stehen in den Eckpunkten, drei davon gleich hier. Begünstigt sind nur natürliche Personen, und es gilt eine Befreiung pro Person, nicht pro Fahrzeug. Für Autos zieht außerdem eine Grenze bei 80 Kilowatt; wer mehrere infrage kommende Autos hat, bekommt sie für das schwächere. Die vierte kommt gleich, und sie ist die wichtigste.
Am 17. September, dem Tag, an dem dieser Text entstanden ist, war der endgültige Wortlaut noch nicht veröffentlicht. Was am Ende im Gesetzblatt steht, kann von der Ankündigung abweichen.
Und jetzt die Stelle, an der die Schlagzeile und der Regierungstext auseinanderlaufen.
Im Kommuniqué des Ministerrats steht sinngemäß: Wer kein Auto besitzt, das in die genannten Grenzen fällt, kann die Befreiung für ein Motorrad oder ein Kleinkraftrad in Anspruch nehmen.
Wer kein passendes Auto besitzt. In der Ankündigung steht das Motorrad damit nicht gleichberechtigt neben dem Auto, sondern an zweiter Stelle - und genau diese Reihenfolge lassen die meisten Überschriften weg.
Eine Leistungsgrenze für Motorräder nennt der Regierungstext dabei nicht. Die 80 Kilowatt stehen dort ausdrücklich bei den Autos. Einzelne Medien haben die Grenze trotzdem auf Motorräder mitübertragen, andere nicht. Solange der endgültige Text aussteht, ist das offen (Stand: 17. September 2026); wer heute eine feste Grenze für Motorräder nennt, stützt sich nicht auf den Regierungstext. Wie die Regelung am Ende greift, erfährt der Halter einer in Italien zugelassenen Maschine bei der zuständigen Region oder beim ACI.
Der bollo knüpft an die italienische Zulassung an. Zahlungspflichtig ist, wer zum Stichtag im italienischen Fahrzeugregister als Halter eingetragen ist.
Ein deutsches, österreichisches oder Schweizer Kennzeichen steht in diesem Register nicht (Stand: September 2026). An einer Urlaubsfahrt ändert die Meldung also nichts. Wer seine Maschine längere Zeit in Italien lässt oder dorthin umzieht, klärt die Zulassungsfrage vorher beim ACI oder der italienischen Zulassungsstelle - das ist der Punkt, an dem es tatsächlich kompliziert wird.
Bleibt die andere Hälfte desselben Dekrets, die mit dem Kraftstoff, und dort wird es fast komisch: Gesenkt wird die Verbrauchsteuer auf Diesel, in der ersten Phase auch auf paraffinische Diesel und Biodiesel. Benzin steht in den veröffentlichten Eckpunkten nicht. Der eine Teil des Dekrets, der an einer Zapfsäule ankommt, geht damit an fast jedem Motorrad vorbei.
Dazu kommt, dass diese Senkung ohnehin eine schrumpfende Größe ist. Sie beträgt vom 18. bis 25. September 12,2 Cent je Liter, danach bis zum 5. Oktober noch 6,1 Cent - und dann ist sie weg. Wer nach dem 5. Oktober nach Südtirol aufbricht, wird davon nichts mehr merken, und wer mit Benzin fährt, hätte es auch vorher nicht gemerkt.
Was auf einer Italienfahrt tatsächlich Geld kostet, ist die Autobahn - Mautstationen, kein Vignettenaufkleber, und die Sätze für Motorräder sind eine eigene Geschichte.
Die deutsche Rechnung ist die simpelste der vier: Für Krafträder gilt ein Satz von 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter (§ 9 KraftStG; Stand: September 2026). Aufgerundet wird auf volle Einheiten, halbe gibt es nicht.
Drei Beispiele, weil sich die Aufrundung daran gut zeigt. Eine Maschine mit 689 Kubik kommt auf 51,52 Euro im Jahr. Eine 1.043er auf 77,28 Euro. Und eine große Reiseenduro mit 1.254 Kubik - die Maschine, mit der es gleich weitergeht - auf 93,84 Euro.
Bei Krafträdern zählt dabei der Hubraum, sonst nichts - kein CO2, keine Leistung, keine Abgasklasse, kein Alter. Deshalb kommt eine moderne Maschine mit viel Leistung und wenig Hubraum hier günstiger weg als ein altes Großvolumen mit halb so viel Leistung. Den verbindlichen Betrag für dein Fahrzeug nennt das Hauptzollamt, dort gibt es auch einen Rechner.
Leichtkrafträder - bis 125 Kubik und höchstens 11 Kilowatt - sind zulassungsfrei und damit steuerbefreit. Ein Kennzeichen brauchen sie trotzdem, und zwar ein ganz normales schwarz-weißes von der Zulassungsstelle. Das liegt quer zur sonstigen Logik: Das grüne Kennzeichen ist in Deutschland das Zeichen für steuerbefreite Fahrzeuge - Leichtkrafträder sind davon ausdrücklich ausgenommen (§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Das Versicherungskennzeichen wiederum gibt es erst eine Klasse darunter, beim Kleinkraftrad bis 50 Kubik. Ob eine Maschine dazugehört, hängt nicht allein am Hubraum; die Auskunft geben Zulassungsstelle und Versicherer.
Damit der Vergleich etwas taugt, muss überall dasselbe Motorrad stehen. Nehmen wir eine große Reiseenduro: 1.254 Kubikzentimeter, rund 100 Kilowatt, 110 Gramm CO2 je Kilometer, aktuelle Abgasklasse, Erstzulassung ab dem 1. Oktober 2020. Eine Maschine, wie sie in allen vier Ländern zu Tausenden herumfährt.
| Land | Wonach gerechnet wird | Im Jahr |
|---|---|---|
| Deutschland | Hubraum, 1,84 € je angefangene 25 cm³ | 93,84 € |
| Italien (bollo) | Leistung in kW und Abgasklasse | rund 97 bis 118 € |
| Schweiz, Kanton Zürich | Hubraumstaffel plus Abgaskategorie | 124 CHF (rund 130 €) |
| Österreich | Hubraum und CO2, monatlich über die Haftpflicht | rund 341 € |
Die österreichische Zahl ist kein Tippfehler. Dort wird die motorbezogene Versicherungssteuer monatlich gerechnet und zusammen mit der Haftpflichtprämie eingezogen: 0,014 Euro je Kubikzentimeter, nachdem 52 abgezogen wurden, plus 20 Cent je Gramm CO2, ebenfalls nach Abzug von 52. Für unsere Maschine sind das 16,83 plus 11,60, also 28,43 Euro im Monat.
Maschinen, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, rechnen noch nach der alten Formel: 2,5 Cent je Kubikzentimeter und Monat, über zwölf Monate also 30 Cent je Kubikzentimeter - bei 1.254 Kubik sind das 376,20 Euro im Jahr.
Genau diese älteren Maschinen zahlen noch einen Aufschlag obendrauf, wenn die Prämie nicht jährlich abgebucht wird: sechs Prozent halbjährlich, acht vierteljährlich, zehn monatlich. Bei den neueren entfällt er. Für Motorräder mit Verbrennungsmotor stehen die Sätze seit Oktober 2020 unverändert und bleiben es auch 2027; angehoben wird anderswo. Wer seine eigene Zahl braucht, nimmt den Rechner des Finanzministeriums oder fragt den Versicherer (Stand: September 2026).
Die Schweiz hat gar keine nationale Abgabe. Jeder Kanton rechnet für sich, und die Basis ist nicht überall dieselbe - mal Hubraum, mal Gewicht, mal Leistung, oft kombiniert mit einer Abgaskategorie.
Zürich staffelt nach Hubraum: bis 300 Kubik 34 Franken, je weitere angefangene 100 Kubik neun Franken mehr. Dazu kommt ein Zuschlag für ältere Abgaskategorien, der bei modernen Maschinen auf null fällt. Im Nachbarkanton kann dieselbe Maschine spürbar anders kosten, und verbindlich ist allein die Auskunft deines Strassenverkehrsamts.
Alle vier Beträge haben den Stand September 2026 und sind für dieselbe Beispielmaschine gerechnet. Die Tabelle lässt alles andere weg. Haftpflicht, Kasko, Prüfung, Kette, Reifen, Service - die vier Zahlen oben sind nur die Zeile, die einmal im Jahr automatisch abgebucht wird. Sie taugen zum Vergleich der Systeme und nicht zum Vergleich der Gesamtkosten.
Der eigentlich spannende Teil an diesen Zahlen steht nicht in der Spalte rechts, sondern in der Spalte in der Mitte.
Deutschland besteuert Hubraum. Italien besteuert Leistung. Das klingt nach einer Formalie und dreht die Rangfolge komplett um.
Ein großvolumiger Zweizylinder mit 1.200 Kubik und 50 Kilowatt ist in Deutschland ein teurer Fall und in Italien ein billiger. Ein moderner Vierzylinder mit 1.000 Kubik und 150 Kilowatt ist es genau andersherum.
In Italien rechnest du einen Grundbetrag - ab Euro 3 aufwärts 19,11 Euro für alles bis elf Kilowatt - und legst für jedes weitere Kilowatt 88 Cent drauf. Für unsere 100-Kilowatt-Maschine ergibt das rund 97 Euro - allerdings zum Mindesttarif. Mehrere Regionen - darunter die Lombardei, Latium und Kampanien - setzen eigene Sätze; dort liegt dieselbe Maschine grob zwischen 107 und 118 Euro. Ältere Abgasklassen zahlen zusätzlich mehr.
Und jetzt die Zahlen zu den beiden Maschinen von eben, italienisch zum Mindesttarif gerechnet: Der 1.200er kostet in Deutschland rund 88 Euro, in Italien knapp 54. Der 1.000er kostet in Deutschland gut 73 - und in Italien über 141.
Welche der beiden Größen gerechter ist, darüber lässt sich streiten. Hubraum lässt sich nicht schönrechnen und steht seit der Zulassung fest. Leistung trifft eher das, was auf der Straße passiert, ist dafür aber bei Maschinen mit Leistungsreduzierung eine wacklige Bemessungsgrundlage. Beide Systeme haben ihre Anhänger, und beide haben ihre Schlupflöcher.
Sichtbar wird der Unterschied an einer gedrosselten Maschine. In einem System, das nach Leistung rechnet, spielt die eingetragene Leistung auch für die Abgabe eine Rolle; in einem System, das nach Hubraum rechnet, spielt sie keine. Nebenbei: Eine Drosselung auf 35 Kilowatt für die Klasse A2 kommt nur für Maschinen infrage, die im Original nicht über 70 Kilowatt leisten - unsere Reiseenduro von oben fällt damit heraus. Was für ein konkretes Fahrzeug gilt, hängt an den Papieren, und die Auskunft gibt die Zulassungsstelle.
Für dich ist das kein akademischer Punkt. Wer über einen Reimport nachdenkt oder eine Maschine im Ausland kauft, sollte wissen, dass sich die laufende Abgabe mit der Ummeldung ändert - nicht der Preis auf dem Zettel entscheidet, sondern die Rechnung, die danach jedes Jahr kommt.
Und es bleibt nicht bei der laufenden Abgabe. Bei der erstmaligen Zulassung in Österreich kommt für Maschinen über 125 Kubik die Normverbrauchsabgabe dazu, einmalig und nach CO2 gerechnet. Wer eine Maschine in die Schweiz bringt, hat es mit Zoll und Einfuhrsteuer zu tun, denn die Schweiz ist kein EU-Land. Auf keiner Preisliste steht das, und es kann einen Auslandskauf umdrehen. Was in deinem Fall anfällt, sagen dir Hauptzollamt, Finanzamt oder Zoll und die Zulassungsstelle - nicht der Verkäufer.
Die Rangfolge der Länder kannst du nicht beeinflussen. Vier Stellschrauben gibt es trotzdem, und bei einer davon irrt sich der Stammtisch zuverlässig.
Das Saisonkennzeichen in Deutschland. Wer seine Maschine ohnehin nur von März bis Oktober bewegt, kann sie für einen Betriebszeitraum anmelden; Steuer und Prämie richten sich dann nach diesem Zeitraum (Stand: September 2026). Der Haken steht im Kleingedruckten: Außerhalb des Betriebszeitraums darf die Maschine auf öffentlichen Straßen nicht bewegt und nicht abgestellt werden. Die Einzelheiten nennt die Zulassungsstelle, den Prämienteil dein Versicherer.
Das Wechselschild in der Schweiz. Ein Kontrollschild für zwei Fahrzeuge desselben Halters - und genau hier liegt der Stammtisch daneben: Auto und Motorrad lassen sich damit nicht kombinieren, zwei Motorräder schon. Auch die Abgabe wird anders gerechnet als zweimal einzeln: Zürich besteuert nur das teurere Fahrzeug und verlangt dazu eine Jahrespauschale, andere Kantone rechnen das teuerste voll und jedes weitere zu einem Bruchteil. Versichert werden muss trotzdem jedes Fahrzeug einzeln. Wie dein Kanton rechnet, sagt dir das Strassenverkehrsamt (Stand: September 2026).
Die Kennzeichenhinterlegung in Österreich. Saisonkennzeichen gibt es dort nicht. Wer die Tafeln über den Winter bei der Zulassungsstelle hinterlegt, zahlt so lange weder Prämie noch motorbezogene Versicherungssteuer. Mindestdauer sind derzeit 45 Tage, wobei der Tag des Hinterlegens und der des Abholens nicht mitzählen. Zwei Haken: Die Maschine darf in dieser Zeit nicht auf der Straße stehen, sie braucht Garage oder Privatgrund. Und der Winterrabatt ohne Hinterlegung, auf den Versicherer gern hinweisen, senkt nur die Prämie - nicht die Steuer. Einzelheiten nennen Zulassungsstelle und Versicherer (Stand: September 2026).
Elektro. Hier gehen alle vier Länder auseinander. In Deutschland gibt es für reine Elektrofahrzeuge eine befristete Steuerbefreiung, in Österreich sind Elektro-Motorräder seit April 2025 in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen. Italien stellt elektrische Motorräder für fünf Jahre ab der Erstzulassung frei und lässt danach in vielen Regionen nur noch einen Bruchteil zahlen; in der Schweiz entscheidet der Kanton (Stand: September 2026). Ob und wie lange das gilt, sagen dir Hauptzollamt, Versicherer, Region oder Strassenverkehrsamt - die Fristen sind überall in Bewegung.
Mehr als diese vier Hebel gibt es nicht, und drei davon hängen am Land: In Deutschland bleibt dir das Saisonkennzeichen, in Österreich die Hinterlegung, in der Schweiz das Wechselschild - Elektro gilt überall. Der Rest ist Wohnort und Hubraum.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: September 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag das Hauptzollamt, in Österreich Finanzamt und Zulassungsstelle, deinen Versicherer oder das Strassenverkehrsamt deines Kantons - und für den italienischen Teil den ACI oder die zuständige Region.
Rechne den Abstand einmal aus. Dieselbe Maschine kostet in Österreich rund 341 Euro und in Deutschland 93,84 Euro. Der Unterschied zwischen zwei benachbarten Ländern beträgt damit etwa 247 Euro im Jahr.
Der komplette italienische bollo für dieselbe Maschine liegt je nach Region bei 97 bis 118 Euro.
Nicht ein Zuschlag, nicht eine Erhöhung, nicht ein Teilbetrag - die ganze Abgabe.
Anders gesagt: Die Lücke zwischen zwei Nachbarländern ist mehr als doppelt so groß wie die ganze Abgabe, über die in Italien gerade gestritten wird. Aus Rom kommen dazu Schlagzeilen und ein Ausgleich an die Regionen, dessen Höhe noch offen ist. Aus München nach Salzburg kommt dazu: nichts, weil es niemandem auffällt.
Ein Grund dafür dürfte in der Zahlungsweise liegen. In Österreich läuft die Abgabe monatlich über die Versicherungsprämie mit, statt einmal im Jahr als eigener Bescheid im Kasten zu liegen. Zwölf kleine Raten tun weniger weh als eine große Rechnung - der bollo dagegen kommt einmal im Jahr, sichtbar, mit Frist und Kennzeichen darauf.
Was du mit dieser Erkenntnis anfängst, ist überschaubar - dein Kennzeichen entscheidet, und das suchst du dir nicht aus. Aber wenn das nächste Mal jemand an der Tanke erzählt, die Motorradsteuer sei Wegelagerei, dann weißt du jetzt, wo die Zahl wirklich liegt: Unsere Beispielmaschine mit 1.254 Kubik kommt in Deutschland auf 93,84 Euro im Jahr (Stand: September 2026). Es gibt teurere Zeilen in dieser Rechnung - Versicherung, Reifen, Service - und über keine davon wird gestritten.
Muss ich als deutscher Fahrer in Italien den bollo zahlen?
Der bollo knüpft an die Eintragung im italienischen Fahrzeugregister an, und eine im Ausland zugelassene Maschine ist dort nicht eingetragen (Stand: September 2026). An einer Urlaubsfahrt ändert das nichts. Wer länger in Italien bleibt oder dorthin umzieht, fragt vorher beim ACI oder der italienischen Zulassungsstelle nach.
Sind Motorräder von der italienischen Befreiung 2027 wirklich erfasst?
Nur ersatzweise. Nach dem Kommuniqué des Ministerrats gilt die Befreiung pro Person für ein Fahrzeug, vorrangig für Autos bis 80 kW. Ein Motorrad oder Kleinkraftrad kommt zum Zug, wenn kein passendes Auto vorhanden ist. Der endgültige Gesetzestext lag am 17. September 2026 noch nicht vor.
Wie berechne ich die deutsche Motorradsteuer?
Für Krafträder gilt ein Satz von 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter, aufgerundet auf volle Einheiten (Stand: September 2026). Eine Maschine mit 689 Kubik kommt damit auf 51,52 Euro im Jahr. CO2, Leistung und Abgasklasse spielen bei Krafträdern keine Rolle. Den verbindlichen Betrag nennt das Hauptzollamt.
Warum zahlen österreichische Fahrer so viel mehr?
Weil dort monatlich gerechnet wird und CO2 mit einfließt. Für eine Maschine mit 1.254 Kubik und 110 Gramm CO2 ergibt die Formel rund 28 Euro im Monat, also über 340 Euro im Jahr. Eingezogen wird der Betrag zusammen mit der Haftpflichtprämie über den Versicherer.
Was zahlt ein Motorrad in der Schweiz?
Das entscheidet der Kanton, eine nationale Abgabe gibt es nicht. Zürich staffelt nach Hubraum und rechnet die Abgaskategorie dazu; eine Maschine mit rund 1.250 Kubik und moderner Einstufung liegt dort bei 124 Franken im Jahr. In anderen Kantonen zählt Gewicht oder Leistung, entsprechend weit gehen die Beträge auseinander.
Zahle ich für eine 125er Steuer?
In Deutschland nicht: Leichtkrafträder - bis 125 Kubik und höchstens 11 Kilowatt - sind zulassungsfrei und damit steuerbefreit (Stand: September 2026). Sie fahren trotzdem mit einem normalen schwarz-weißen Kennzeichen von der Zulassungsstelle - nicht mit einem grünen, obwohl grüne Kennzeichen sonst gerade die steuerbefreiten Fahrzeuge kennzeichnen, und auch nicht mit einem Versicherungskennzeichen: Das ist den Kleinkrafträdern bis 50 Kubik vorbehalten. Ob eine Maschine dazugehört, hängt nicht allein am Hubraum; die Auskunft geben Zulassungsstelle und Versicherer. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.
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