
An der Tankstelle zieht jemand den Helm vom Kopf, graue Schläfen, Mitte fünfzig, und tankt eine 125er voll. Früher stand die kleine Klasse vor allem für Fahrschüler und Jugendliche. Heute sind es auch viele Autofahrer, die erst spät aufs Motorrad kommen.
Und die 125er sind wieder gefragt: Bis Ende August 2026 wurden in Deutschland 23.266 neue Leichtkrafträder zugelassen, Roller nicht mitgezählt. Das sind schon mehr als im ganzen Jahr 2025. Hinter dem Aufschwung seit 2020 steht vor allem eine Regel, die Schlüsselzahl 196.
Vor B196 war der Markt deutlich kleiner. 2019 kamen laut Industrie-Verband Motorrad (IVM) 20.681 neue Leichtkrafträder dazu. Im ersten Jahr mit der neuen Regel stieg die Zahl um rund 82 Prozent, bei den 125er-Rollern sogar um rund 108 Prozent. Nach Schätzung des Verbands nutzten 2020 etwa 50.000 Autofahrer die Regel für den Umstieg, als weiteren Grund nennt er die Corona-Pandemie.
Danach blieb die Nachfrage auf diesem Niveau. Der IVM zählt 34.662 neue Leichtkrafträder für 2021, 35.409 für 2022, 34.747 für 2023 und 39.443 für 2024.
2025 folgte der Einbruch auf 21.753, ein Minus von 44,8 Prozent. Ein Teil davon ist ein Stichtagseffekt: Ab Januar 2025 galt für neu zugelassene Motorräder grundsätzlich die Abgasstufe Euro 5+. Deshalb wurden viele Maschinen noch Ende 2024 zugelassen, und sie fehlten 2025 in der Statistik. Für den ganzen Motorradmarkt schätzt der IVM die tatsächliche Abschwächung nur auf einen einstelligen Prozentwert.
2026 geht es wieder aufwärts. Von Januar bis August meldet der IVM 44,1 Prozent mehr Leichtkrafträder als im Vorjahreszeitraum, bei den 125er-Rollern sind es 35,1 Prozent mehr. Ein Teil des Zuwachses ist nur die Erholung nach dem schwachen Vorjahr. Ob 2026 an die 39.443 Zulassungen von 2024 heranreicht, zeigt erst die Jahresbilanz. Am häufigsten zugelassen wurden bis August die Yamaha YZF-R 125, die Beta RR 125 und die Honda CB 125 R.
Neu ist, wer mitmischt. Unter den zehn größten Marken der Klasse stehen 2026 Benda, QJ Motor und Zontes aus China, dazu Stark Future mit Elektro-Motorrädern. Zwei Stark-Modelle kommen zusammen auf 1.313 Neuzulassungen und stehen beide unter den zehn häufigsten Modellen.
Seit Ende 2019 erlaubt die Schlüsselzahl 196 im Führerschein Inhabern der Klasse B, Leichtkrafträder zu fahren. Voraussetzung: Du bist 25 oder älter, und deine Klasse B ist mindestens fünf Jahre alt.
Eine Prüfung gibt es nicht, eine Schulung schon. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt mindestens neun Einheiten von jeweils anderthalb Stunden, davon wenigstens vier Theorie und wenigstens fünf Praxis auf dem Motorrad. Die Bescheinigung stellt die Fahrschule aus, und zwischen Schulung und Eintrag im Führerschein darf höchstens ein Jahr liegen.
Welche Maschinen darunter fallen, legen drei Werte fest, die alle zugleich gelten: bis 125 Kubikzentimeter Hubraum, bis 11 kW Leistung, und auf jedes Kilogramm Gewicht dürfen höchstens 0,1 kW entfallen. Das ist die Grenze der Klasse A1.
Für die Autobahn zählt nicht der Führerschein, sondern das Fahrzeug: Es muss bauartbedingt mehr als 60 km/h schaffen, und das können 125er in aller Regel. Schnell bist du dort aber nicht: Honda nennt für die CB125R eine Höchstgeschwindigkeit von 105 km/h.
Ob die Schlüsselzahl dauerhaft bleibt, ist nicht entschieden. Die Verkehrsminister der Länder verlangten im März 2026 eine gründliche Prüfung der Regel. Das Bundesverkehrsministerium nennt als Optionen Beibehaltung, Änderung und Abschaffung. Ein Schlussbericht mit den Unfallzahlen bis 2025 soll zur Herbstsitzung der Minister am 21. und 22. Oktober 2026 vorliegen.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung sagt es knapp: Die Berechtigung mit B196 „gilt nur im Inland“. Wer im Urlaub in Österreich, Italien oder der Schweiz eine 125er mieten oder mit der eigenen über die Grenze fahren will, braucht die Klasse A1 oder höher.
Ähnliche Regeln für Autofahrer gibt es nach Angaben des ADAC zum Beispiel in Österreich, Italien und Frankreich. Sie gelten aber nur für Führerscheine aus dem jeweiligen Land, ein deutscher B196-Fahrer hat davon nichts. Anders ist es laut ADAC bei alten Führerscheinen. Wer den Autoführerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, besitzt damit schon die Klasse A1 und darf Leichtkrafträder auch im Ausland fahren.
Kfz-Steuer zahlst du für ein Leichtkraftrad nicht. Ein amtliches Kennzeichen braucht es trotzdem, auf Wunsch ein verkleinertes zweizeiliges, dazu eine Haftpflichtversicherung wie bei jedem Motorrad. Ob deine Maschine als Leichtkraftrad gilt, hängt am Hubraum und an der Leistung. Verbindliche Auskunft gibt die Zulassungsstelle, zur Steuer der Zoll.
Beim Sprit ist die Klasse genügsam. Honda gibt für die CB125R nach dem Messzyklus WMTC 2,2 Liter auf 100 Kilometer an, der Tank fasst 10,2 Liter. Im Alltag hängt der Verbrauch von Strecke, Tempo und Fahrweise ab.
Technisch hat die Klasse aufgeholt. LED-Licht, digitale Instrumente und Einspritzung sind bei aktuellen Modellen verbreitet, die CB125R hat ein Fünf-Zoll-TFT und vorn eine 296-Millimeter-Scheibe mit ABS.
Beim ABS lohnt der Blick ins Datenblatt. Für Leichtkrafträder verlangt die EU ABS oder ein Kombibremssystem, die Wahl hat der Hersteller. Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen sind davon ganz ausgenommen. Pflicht wird ABS erst oberhalb der A1-Grenzen, auch dort mit Ausnahme dieser beiden Bauarten. Viele 125er haben es trotzdem.
Elf Kilowatt sind knapp 15 PS. Für Stadt und Landstraße reicht das, am langen Anstieg und zu zweit merkst du die Grenze. Die CB125R darf laut Honda 180 Kilogramm zuladen, für zwei Erwachsene mit Gepäck wird das schnell knapp.
In der Stadt spielt die Klasse dafür ihr geringes Gewicht aus. Honda nennt für die CB125R vollgetankt 130 Kilogramm. Beim Rangieren in der Tiefgarage und beim Wenden in einer engen Straße merkst du jedes Kilo, das fehlt.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag deine Fahrschule, die Führerscheinstelle oder deinen Versicherer.
Eine 125er ersetzt kein Reisemotorrad für den Alpenurlaub zu zweit, und das muss sie auch nicht. Für den Arbeitsweg, die Runde nach Feierabend und den Einstieg ohne Prüfung ist sie oft genau die richtige Größe.
In der Schulung fährst du ohnehin eine 125er, spätestens dort merkst du, ob die Größe passt. Vergisst du nach ein paar Runden, dass du auf einem kleinen Motorrad sitzt, hat B196 bei dir dasselbe ausgelöst wie bei Zehntausenden anderen.
Wie viele neue 125er werden in Deutschland zugelassen?
Neue Leichtkrafträder kamen laut IVM 2025 auf 21.753 Zulassungen, im Jahr davor waren es 39.443. Bis Ende August 2026 kamen schon 23.266 dazu, Roller jeweils nicht mitgezählt.
Wer darf mit B196 eine 125er fahren?
Mit B196 fährst du eine 125er, wenn du mindestens 25 bist, seit wenigstens fünf Jahren den Autoführerschein hast und die Schlüsselzahl nach der Schulung eingetragen ist. Die Schulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten, mindestens vier davon Theorie, eine Prüfung gibt es nicht.
Gilt B196 auch in Österreich, Italien oder der Schweiz?
B196 berechtigt nur in Deutschland zum Fahren einer 125er. Für eine Maschine im Ausland, auch eine gemietete, brauchst du in der Regel A1, A2 oder A. Wer den Autoführerschein der alten Klasse 3 schon vor April 1980 hatte, besitzt laut ADAC bereits A1.
Muss ich für eine 125er Kfz-Steuer zahlen?
Für ein Leichtkraftrad fällt keine Kfz-Steuer an. Kennzeichen und Haftpflichtversicherung brauchst du trotzdem. Als Leichtkraftrad zählt eine Maschine mit höchstens 125 Kubikzentimetern und höchstens 11 kW Nennleistung.
Haben alle 125er ABS?
Nicht jede 125er hat ABS, denn für Leichtkrafträder genügt nach EU-Recht ein Kombibremssystem, Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen brauchen keins von beiden. Viele aktuelle Modelle haben trotzdem ABS. Welches System verbaut ist, steht im Datenblatt.
Darf ich mit B196 auf die Autobahn?
Mit B196 darfst du auf die Autobahn, denn dort zählt die Bauart der Maschine: 125er liegen in aller Regel deutlich über der Grenze von 60 km/h. Die CB125R erreicht laut Honda 105 km/h, du bist dort also langsamer als die meisten Autos.
Bleibt B196 bestehen?
Ob B196 bestehen bleibt, ist offen: Die Verkehrsminister der Länder haben den Bund um eine Überprüfung gebeten, zuletzt im März 2026. Das Ministerium nennt Beibehaltung, Änderung und Abschaffung als Möglichkeiten, entschieden ist nichts (Stand: Oktober 2026).
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