Von A2 auf A: In Österreich geht es ohne Prüfung, in Deutschland und der Schweiz nicht

Zwei Freunde, beide 20, beide seit zwei Jahren mit A2 unterwegs. Der eine wohnt in Freilassing, der andere ein paar Kilometer weiter in Salzburg, dazwischen fließt die Saalach und läuft die Grenze.

Im Frühjahr wollen beide auf die große Maschine. Der Bayer meldet sich zur Prüfung an und fährt mit Funk im Ohr vor dem Wagen her, in dem der Prüfer sitzt. Der Salzburger fährt einen Tag mit dem Fahrlehrer und hat danach dieselbe Klasse A, ohne noch einmal eine Prüfung zu fahren.

Der Schritt von A2 auf A ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz dieselbe Frage mit drei verschiedenen Antworten. Bevor du neidisch über die Grenze schaust: Aussuchen kannst du dir die Antwort nicht.

Von A2 auf A: drei Länder, drei Wege

Für den stufenweisen Aufstieg verlangen alle drei zwei Jahre mit der kleineren Klasse. Danach gehen die Wege auseinander.

LandWeg nach zwei Jahren
Deutschlandpraktische Prüfung, keine Pflichtstunden
ÖsterreichPrüfung oder sieben Unterrichtseinheiten, zweite Ausbildungsphase vorausgesetzt
Schweizneuer Lernfahrausweis und praktische Prüfung, zwei Jahre ohne Ausweisentzug vorausgesetzt

Stand der Vorschriften: November 2026, Schweiz 1. Januar 2026.

Dass Deutschland und Österreich trotz gemeinsamer EU-Regeln verschieden vorgehen, liegt an der Führerscheinrichtlinie selbst. Sie lässt beim stufenweisen Aufstieg zwei Möglichkeiten zu: eine praktische Prüfung oder eine Schulung. Deutschland hat sich für die Prüfung entschieden, Österreich bietet beides an. Die Schweiz ist nicht in der EU und geht ihren eigenen Weg, der ebenfalls bei einer Prüfung endet.

Deutschland: keine Pflichtstunden, aber eine Prüfung

In Deutschland reichen zwei Jahre A2 als Vorlauf, danach zählt nur noch das, was du auf dem Motorrad zeigst. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt in § 15 für diesen Aufstieg nur eine praktische Prüfung: keine Theorie und keine vorgeschriebene Ausbildung. Möglich ist das ab 20 Jahren. Ab 24 kommst du auch ohne die zwei Jahre an die Klasse A, dann aber über den normalen Weg mit Ausbildung, Theorie und praktischer Prüfung.

Viele hoffen, ohne Prüfung von A2 auf A zu kommen, doch die deutsche Verordnung sieht das nicht vor. Ein paar freiwillige Stunden auf der Prüfungsmaschine lohnen sich. Sie hat mindestens 50 kW, beim Hubraum und beim Gewicht liegt die Untergrenze bei knapp 600 Kubik und knapp 180 Kilo, und du fährst sie mit dem Prüfer im Nacken. Ohne Fahrschule geht es ohnehin nicht, denn bei der Motorradprüfung gibt dir ein Fahrlehrer die Anweisungen des Prüfers über Funk durch.

Mindestens 60 Minuten dauert die Aufstiegsprüfung heute, 30 davon sind Fahrzeit. Ein Entwurf des Verkehrsministeriums sieht ab Juli 2027 kürzere Prüfungen vor, mit mindestens 40 Minuten und 25 Minuten Fahrzeit. Beschlossen ist das nicht, im Bundesrat lag der Entwurf Ende Oktober 2026 noch in den Ausschüssen.

Österreich: Prüfung oder sieben Einheiten

Im Führerscheingesetz steht in § 18a ein einfaches „entweder, oder“. Hast du seit mindestens zwei Jahren A2, bekommst du die Klasse A mit einer praktischen Fahrprüfung oder mit einer praktischen Ausbildung von sieben Unterrichtseinheiten. Beides läuft auf einem Motorrad der Klasse A.

Sieben Einheiten klingen nach Kaffeefahrt, sind es aber nicht. Jede dauert 50 Minuten, zusammen also knapp sechs Stunden. In der Regel gehören drei Einheiten den Übungen abseits des Verkehrs und vier den Fahrten im Verkehr, dort höchstens zu zweit, und der Fahrlehrer fährt auf einem eigenen Zweirad mit. Inhaltlich steht im Programm alles aus dem Prüfungsprotokoll. Und die Verordnung erlaubt, das Ganze an einem einzigen Tag durchzuziehen.

Die Ausbildung übernehmen Fahrschulen, aber auch Autofahrerclubs, die im Kraftfahrbeirat vertreten sind. Danach stellt die Behörde einen vorläufigen Führerschein aus, und ab da gilt die Klasse A. Ein neues ärztliches Gutachten brauchst du in der Regel nur, wenn du den Antrag nach deinem 30. Geburtstag stellst und das letzte älter als 18 Monate ist.

Beide Varianten setzen die zweite Ausbildungsphase voraus, die in Österreich zum Motorradführerschein gehört: Fahrsicherheitstraining, Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining an einem Tag, dazu eine Perfektionsfahrt. Hast du deine A2 in Österreich gemacht, liegt das normalerweise längst hinter dir. Ohne A2 oder mit weniger als zwei Jahren A2 geht es dort wie in Deutschland erst ab 24 und über den regulären Weg.

Schweiz: noch einmal Lernfahrausweis

Die A2 heißt in der Schweiz Kategorie A, beschränkt auf 35 kW. Nach zwei Jahren beantragst du beim Kanton einen neuen Lernfahrausweis für die Kategorie A ohne Beschränkung, und dann gehst du zur praktischen Führerprüfung. Die zwei Jahre müssen dabei klaglos sein, also ohne Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt oder geführt hat. Die zwölf Stunden Grundschulung musst du nicht wiederholen. Geprüft wird auf einem Motorrad mit mehr als 35 kW oder mehr als 0,2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.

Vor der Prüfung kannst du dich allein an die große Maschine gewöhnen, statt sie nur in der Fahrschulstunde zu fahren, denn der Lernfahrausweis der Kategorie A erlaubt Lernfahrten ohne Begleitperson. In Deutschland und Österreich gibt es das so nicht. Auf diesen Fahrten muss hinten die blaue Tafel mit dem weißen L hängen, und mitnehmen darfst du nur jemanden, der selbst den passenden Führerausweis hat.

Wer schon länger fährt, erzählt dir dazu etwas anderes: „Bei mir ging das ohne Prüfung.“ Das stimmt, aber nur für alte Fälle. Hast du die 35-kW-Kategorie vor dem 1. Januar 2021 erworben, gilt für dich noch das frühere Recht, und die Beschränkung fällt nach zwei klaglosen Jahren auf Gesuch weg.

Kantone wie Aargau und Bern lassen das auch gelten, wenn der Lernfahrausweis aus der Zeit bis Ende 2020 stammt und die Prüfung bis zum 30. Juni 2021 bestanden war. Kommen deine 35 kW dagegen aus dem Umtausch eines vor April 2003 ausgestellten Ausweises, führt der Weg über die Prüfung. Das klärt im Zweifel dein Strassenverkehrsamt.

Einen Direkteinstieg ab 24 gibt es in der Schweiz nicht. Auch mit 40 fängst du bei 35 kW an, Ausnahmen gelten nur für Lernende der Motorradmechanik, die Polizei und Verkehrsexperten.

Ein Prüfungstag gegen knapp sechs Stunden Fahrlehrer

Wer von den beiden Freunden hat nun das bessere Los gezogen? Der Bayer zeigt einem Prüfer in gut einer Stunde, dass er die große Maschine beherrscht. Der Salzburger hat knapp sechs Stunden lang jemanden dabei, der ihm sagt, was er falsch macht, und muss am Ende nichts beweisen.

Welcher Weg dich am Ende sicherer macht, bleibt offen: Eine Auswertung, die beide Wege vergleicht, ließ sich nicht finden, nicht einmal für Österreich, wo es beide gibt. Auch beim Geld gibt es keine saubere Antwort. Fix sind in Deutschland nur die amtlichen Gebühren: 118,60 Euro für die Aufstiegsprüfung und 35,70 Euro bei der Führerscheinstelle, alles andere legt jede Fahrschule selbst fest.

Niemand hindert den Bayern daran, freiwillig sechs Stunden zu buchen, und dann bleibt vom Unterschied zwischen beiden vor allem der Prüfungstag übrig. In der Schweiz hast du ohnehin die meiste Zeit, um allein zu üben, nur sagt dir dabei keiner etwas.

Nach dem Schritt von A2 auf A bleibt eine andere Frage. Wann ist zuletzt jemand hinter dir gefahren, der dir ehrlich gesagt hat, was du falsch machst?

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: November 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Für deinen Fall frag in Deutschland deine Fahrschule oder die Führerscheinstelle und in der Schweiz das kantonale Strassenverkehrsamt. In Österreich helfen die Fahrschule oder die Führerscheinbehörde, in Städten wie Salzburg ist das die Landespolizeidirektion.

Warum du dir das Land nicht aussuchen kannst

Könnte der Bayer nicht einfach über die Saalach fahren und in Salzburg seine sieben Einheiten machen? Die Klasse A brächte ihm das nicht. Eine Fahrerlaubnis bekommst du dort, wo du deinen ordentlichen Wohnsitz hast, so steht es in § 7 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung, und das österreichische Gesetz sagt dasselbe. Gemeint sind in der Regel mindestens 185 Tage im Jahr.

Auch Pendeln ändert daran nichts. Wohnst du in Salzburg und arbeitest in Bayern, zählt der Ort deiner persönlichen Bindungen, solange du regelmäßig dorthin zurückkehrst. Für dich gilt dann der österreichische Weg, auch wenn dein Chef in Freilassing sitzt. Bist du mit einer deutschen A2 nach Österreich gezogen, frag vor der Anmeldung, wie es mit der zweiten Ausbildungsphase aussieht. Für Studierende und Schüler gibt es eigene Regeln.

Eine Adresse auf dem Papier ist keine Abkürzung. War dein ordentlicher Wohnsitz beim Erwerb in Wahrheit in Deutschland, kann dir die Berechtigung hier fehlen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, und dafür drohen eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Welche Folgen das für dich hat, besprichst du besser mit einem Anwalt.

Umgekehrt ist eine sauber erworbene Klasse A in der EU eine Klasse A. Zieht der Salzburger später nach München, nimmt er sie mit, ganz gleich, wie er von A2 auf A gekommen ist.

❓ Häufige Fragen zum Aufstieg von A2 auf A

Geht der Aufstieg von A2 auf A in Deutschland ohne Prüfung?

Ohne Prüfung geht der Aufstieg von A2 auf A in Deutschland nicht. Nach zwei Jahren A2 ist eine praktische Prüfung fällig, die Theorie und vorgeschriebene Fahrstunden entfallen. Die Prüfung dauert derzeit mindestens 60 Minuten.


Wie läuft der Aufstieg von A2 auf A in Österreich?

In Österreich führen zwei Wege von A2 zur Klasse A: eine praktische Fahrprüfung oder eine Schulung von sieben Einheiten zu je 50 Minuten auf einem großen Motorrad. Beide setzen zwei Jahre A2 und die absolvierte zweite Ausbildungsphase voraus.


Wie komme ich in der Schweiz von 35 kW auf die unbeschränkte Kategorie A?

Die unbeschränkte Kategorie A bekommst du in der Schweiz nach zwei klaglosen Jahren mit 35 kW über einen neuen Lernfahrausweis und eine praktische Führerprüfung. Die Grundschulung entfällt beim zweiten Mal. Für vor 2021 erworbene Ausweise gilt in der Regel noch das alte Recht ohne Prüfung, Sonderfälle klärt das Strassenverkehrsamt.


Kann ich mit Wohnsitz in Deutschland die sieben Einheiten in Österreich machen?

Der österreichische Weg steht dir mit Wohnsitz in Deutschland in der Regel nicht offen. Zuständig ist das Land, in dem du gewöhnlich lebst, im Normalfall an mindestens 185 Tagen im Jahr. Pendelst du nur zur Arbeit über die Grenze, ändert das nichts.


Ab welchem Alter gibt es die Klasse A?

Die Klasse A gibt es in Deutschland und Österreich ab 20 Jahren, wenn du seit zwei Jahren A2 hast, sonst ab 24. In der Schweiz startest du ab 18 mit der Beschränkung auf 35 kW und kommst frühestens nach zwei Jahren an die unbeschränkte Kategorie.


Gilt eine in Österreich erworbene Klasse A auch in Deutschland?

Eine in Österreich ordnungsgemäß erworbene Klasse A gilt auch in Deutschland, denn EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Vorausgesetzt ist, dass du beim Erwerb in Österreich gewohnt hast.

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