Promillegrenze Motorrad: Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz wirklich gilt

Ein Feierabendbier nach der Tour, die Sonne steht noch tief, und du denkst dir nichts dabei. Genau hier fängt der Ärger an. Denn es gibt keine eigene Promillegrenze Motorrad - kein Sonderrecht, keine zwei Räder, keine Ausnahme. Du wirst behandelt wie jeder andere, der ein Kraftfahrzeug führt: Pkw, Lkw, Bike, völlig egal. Klingt fair? Ist es nicht. Auf dem Motorrad wiegt jedes Promille schwerer als im Auto, weil dir genau das fehlt, was Alkohol als Erstes angreift - Balance, Reaktion, Feinkoordination. Und eine Knautschzone hast du auch nicht.

Reden wir Klartext. Nicht das Halbwissen vom Stammtisch, sondern das, was in den Gesetzen von Deutschland, Österreich und der Schweiz steht - und was dich am Ende deinen Lappen kostet.

Warum es keine eigene Promillegrenze fürs Motorrad gibt

Viele Biker glauben, auf zwei Rädern gelte etwas anderes. Tut es nicht. In allen drei DACH-Ländern bist du als Motorradfahrer rechtlich ein Fahrzeugführer wie jeder andere. Dieselben Grenzwerte, dieselben Strafen, dieselbe Logik. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Lenkrad und Lenker.

Und trotzdem ist die Sache für dich brisanter. Stell dir den Unterschied einmal körperlich vor. Im Auto sitzt du, angeschnallt, in einer stabilen Kiste auf vier Rädern. Auf dem Bike balancierst du ein einspuriges Fahrzeug, das nur fährt, solange dein Gleichgewichtssinn mitspielt. Alkohol legt genau diesen Sinn lahm - dazu Reaktionszeit, Blickführung und die Fähigkeit, in der Kurve sauber zu dosieren. Was im Pkw vielleicht zum Schlingern führt, wirft dich auf dem Motorrad schlicht ab. Ohne Karosserie, ohne Airbag, ohne zweite Chance.

Das ist der Grund, warum dieses Thema kein juristisches Glasperlenspiel ist. Die Zahlen, die jetzt kommen, sind hart. Aber die Physik dahinter ist härter.

Deutschland: ab 0,5 Promille wird es teuer, ab 1,1 strafbar

Fangen wir zu Hause an. In Deutschland liegt die zentrale Grenze bei 0,5 Promille, alternativ gemessen als 0,25 mg/l Atemalkohol. Wer mit diesem Wert oder darüber fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit - Fundstelle § 24a StVG. Der Bußgeldrahmen reicht dort bis 3.000 Euro (Stand 08/2026).

Die Regelsätze der Praxis stehen im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, nicht im Paragraphen selbst. Beim ersten Verstoß zahlst du 500 Euro, kassierst zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es 1.000 Euro, zwei Punkte und drei Monate. Beim dritten Verstoß 1.500 Euro, wieder zwei Punkte, erneut drei Monate (Stand 08/2026). Das ist die vermeintlich „milde“ Variante - die, die noch als Ordnungswidrigkeit durchgeht. Schon hier verlierst du einen Monat lang dein Motorrad und bei Wiederholung einen vierstelligen Betrag. Die jeweils gültige Fassung des Katalogs findest du beim Bundesverkehrsministerium; deinen Punktestand fragst du beim Kraftfahrt-Bundesamt ab.

Ab 1,1 Promille wechselt die Tonlage komplett. Ab hier gilt die Schwelle zur absoluten Fahruntüchtigkeit als überschritten. Die Zahl 1,1 steht dabei nicht im Text des Strafgesetzbuchs selbst, sie ist der in der Praxis anerkannte Grenzwert. Für dich heißt das: Es geht nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um Trunkenheit im Verkehr - eine Straftat, Fundstelle § 316 StGB. Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Stand 08/2026). Was das für einen konkreten Fall bedeutet, klärt am Ende kein Ratgeber und kein Stammtisch, sondern ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Und es gibt eine Zone dazwischen, die viele unterschätzen. Schon ab 0,3 Promille kann eine Fahrt strafrechtlich relevant werden - Stichwort relative Fahruntüchtigkeit. Der Wert allein genügt dafür nicht, es müssen Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen. Und wenn du dabei andere gefährdest, wird der Strafrahmen noch einmal deutlich weiter als bei der reinen Trunkenheitsfahrt. Schlängellinie, eine zu weit getragene Kurve, ein Sturz ganz ohne Fremdbeteiligung: Solche Umstände holen dich in einen Bereich, in dem du dich längst nicht mehr „nur“ über ein Bußgeld unterhältst, obwohl du dich nach den hohen Grenzwerten gar nicht als betrunken gesehen hättest. Wie ein einzelner Fall eingeordnet wird, entscheidet die Behörde - und im Ernstfall dein Anwalt.

Sicherheitshinweis: Ab 1,1 Promille bewegst du dich in Deutschland im Strafrecht - auch bei tadelloser Fahrweise. Die möglichen Folgen reichen von der Geldstrafe über einen Eintrag bis zum Verlust der Fahrerlaubnis samt Sperrfrist. In der Probezeit reicht schon ein einziges Bier, um die 0,0-Grenze zu reißen. Aus einem netten Abend wird so ein Nachspiel, das dich lange begleitet - und auf dem Bike kommt zum Papierkram das dazu, was Alkohol mit deinem Gleichgewichtssinn macht.

Was nach der Straftat kommt: Entzug, Sperrfrist und die MPU

Eine Trunkenheitsfahrt als Straftat zieht mehr nach sich als die Strafe selbst. Zwei Dinge werden im Alltag ständig verwechselt: das befristete Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot gibst du den Führerschein für ein paar Wochen ab und bekommst ihn danach zurück. Beim Entzug ist die Fahrerlaubnis weg, und du musst sie neu beantragen - frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist, für die das Gesetz eine Spanne von sechs Monaten bis fünf Jahren vorgibt (Stand 08/2026). Welche Variante in einem konkreten Fall greift, sagt dir nicht dieser Text, sondern dein Anwalt.

Und dann ist da noch das Wort, vor dem es jeden Biker graut: die MPU. Die medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund „Idiotentest“ genannt, wird bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis typischerweise ab 1,6 Promille verlangt (Stand 08/2026). „Typischerweise“ heißt: Es gibt Spielräume und Einzelfälle, und darüber entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, nicht ein Ratgeber. Rechne trotzdem fest damit, wenn du in diesen Bereich kommst.

Was die MPU konkret bedeutet

Die wenigsten wissen, was hinter diesem Kürzel wirklich steckt - bis es sie selbst trifft. Die MPU ist kein kurzer Test, den du mal eben absolvierst. Sie besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest am Reaktionsgerät und einem psychologischen Gespräch. In genau diesem Gespräch entscheidet sich alles. Der Gutachter will hören, dass du dein Trinkverhalten verstanden und dauerhaft geändert hast - keine Ausreden, keine Bagatellisierung.

Billig ist das nicht. Rechne mit rund 500 bis 750 EUR allein für die Begutachtung, dazu kommen oft Kosten für Vorbereitungskurse und den Abstinenznachweis. Denn bei einer Alkoholauffälligkeit verlangt die Stelle in vielen Fällen einen lückenlosen Abstinenznachweis über sechs oder zwölf Monate, belegt durch Haaranalysen oder Urinkontrollen. Das kostet zusätzlich und bindet dich über Monate.

Die Durchfallquote ist berüchtigt hoch. Ein erheblicher Teil der Teilnehmer fällt beim ersten Anlauf durch, oft weil die Vorbereitung fehlt oder das Gespräch unterschätzt wird. Für dich als Biker ist das besonders bitter. Während ein Autofahrer in der Zwischenzeit auf Bahn, Bus oder Mitfahrgelegenheit umsteigen kann, steht dein Motorrad in der Garage und rostet vor sich hin - die ganze Saison über. Genau diese Kombination aus Geld, Zeit und Frust macht klar, warum sich das eine Bier nach der Tour nie rechnet.

Wie Alkohol abgebaut wird: warum „ausgeschlafen“ trügt

Hier liegt der gefährlichste Denkfehler überhaupt. Dein Körper baut Alkohol nur langsam ab - im Schnitt rund 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Beschleunigen lässt sich das nicht. Kaffee nicht, kalte Dusche nicht, frische Luft nicht. Das ist reine Biochemie, und sie hält sich an keinen Wecker.

Rechnen wir es durch. Du sitzt am Samstagabend zusammen, trinkst über den Abend verteilt fünf Bier. Sagen wir, du landest gegen Mitternacht bei rund 1,2 Promille. Bis dein Körper das wieder vollständig abgebaut hat, vergehen bei 0,1 Promille pro Stunde rund zwölf Stunden - du bist also erst gegen Mittag wieder bei null. Heißt: Wenn du um sieben Uhr morgens „ausgeschlafen“ aufstehst, hast du noch rund 0,5 Promille im Blut - exakt an der Bußgeldgrenze und längst nicht fahrtüchtig. Du fühlst dich fit, der Restalkohol ist trotzdem da. Und genau in dieser Selbsttäuschung wird sonntagmorgens manche Tour zur Straftat, bevor sie richtig begonnen hat.

Der Punkt ist simpel und unbequem zugleich: Du kannst nicht spüren, wie viel Promille noch in dir stecken. Müde und nüchtern fühlt sich erschreckend ähnlich an wie ausgeschlafen und noch angetrunken. Wenn du am Vorabend ordentlich getrunken hast, lass das Bike am Morgen stehen. Das ist keine Bevormundung, das ist Mathematik.

Versicherung zahlt nicht: der teuerste Teil

Bußgeld und Strafe sind das eine. Was viele vergessen: Finanziell ist die Sache damit selten erledigt. Deine Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Geschädigten - dafür ist sie da. Einen Teil davon kann sie sich anschließend bei dir zurückholen. Für diesen Rückgriff gibt es allerdings eine Obergrenze: Die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung nennt 5.000 Euro (Stand 08/2026). Der oft gehörte fünfstellige Horrorbetrag stimmt in dieser Pauschalität also nicht - was sich addieren kann, sind mehrere Verstöße.

Beim eigenen Schaden hängt alles am Vertrag. Ob und wie stark eine Kasko kürzt, steht in deinen Versicherungsbedingungen - genau dort schaust du nach, nicht in einem Forum. Rechne im schlechten Fall damit, dass du dein zerlegtes Motorrad selbst bezahlst. Wer glaubt, mit Bußgeld und Sperrfrist sei die Sache abgehakt, rechnet jedenfalls zu kurz. Der finanzielle Rattenschwanz einer einzigen Alkoholfahrt begleitet dich unter Umständen Jahre.

Probezeit und unter 21: hier gilt null

Für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren gibt es in Deutschland keinen Spielraum. Null Promille, absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG. Das betrifft jeden in der Probezeit und jeden unter 21, unabhängig vom Fahrzeug.

Wer dagegen verstößt, zahlt 250 Euro und bekommt einen Punkt (Stand 08/2026). Läuft deine Probezeit noch, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Bist du zwar noch unter 21, die zwei Probejahre aber schon vorbei - auf dem Motorrad gar nicht selten, wenn du den A1 mit 16 gemacht hast -, bleibt es bei Bußgeld und Punkt. Für jemanden, der gerade frisch den A1 oder A2 in der Tasche hat, ist das eine teure Lektion. Ein einziges Feierabendbier reicht, um die Schwelle zu reißen - und auf dem Motorrad ist diese Gruppe oft genau die, die ohnehin noch wenig Fahrpraxis hat.

Österreich: gestaffelte Strafen und Vormerkung

Fährst du über die Grenze nach Österreich, ändert sich das System spürbar. Die Grundgrenze liegt zwar ebenfalls bei 0,5 Promille, aber die Sanktionen sind feiner gestaffelt. Die offiziellen Stufen mit den aktuellen Beträgen stehen im Amtshelfer des Bundes auf oesterreich.gv.at - dort liest du im Zweifel selbst nach, bevor du eine Alpentour planst.

Zwischen 0,5 und unter 0,8 Promille droht eine Geldstrafe von 300 bis 3.700 EUR. Hier greift das österreichische Vormerksystem: Die Trunkenheitsfahrt landet als Vormerkdelikt in deinem Register, bei der Ersttat aber noch ohne Führerscheinentzug. Sammelst du innerhalb von zwei Jahren ein zweites Vormerkdelikt, wird eine besondere Maßnahme angeordnet, etwa eine verkehrspsychologische Nachschulung - und genau die kostet zusätzlich Zeit und Geld.

Ab 0,8 bis unter 1,2 Promille zahlst du 800 bis 3.700 EUR, und der Führerschein ist für mindestens einen Monat weg. Zwischen 1,2 und unter 1,6 Promille steigt die Strafe auf 1.200 bis 4.400 EUR bei mindestens vier Monaten Entzug. Ab 1,6 Promille wird es richtig happig: 1.600 bis 5.900 Euro und mindestens sechs Monate Entzug (Stand 08/2026). Die viel zitierte Nachschulung gehört dabei nicht erst zu dieser Stufe, angeordnet wird sie schon ab 1,2 Promille. Und sie ist kein freundlicher Auffrischungskurs, sondern ein verkehrspsychologisch geleiteter Kurs für alkoholauffällige Lenker. Neu ab 1,6 Promille ist Österreichs Gegenstück zur deutschen MPU: ein amtsärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung plus eine verkehrspsychologische Stellungnahme, und das schon beim ersten Mal. Solange du beides nicht beibringst, läuft die Entzugsdauer nicht ab.

Für Probeführerschein-Besitzer gilt in Österreich eine Grenze von 0,1 Promille. Dasselbe trifft die Klassen C und D sowie die Klasse AM bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Ab 0,8 Promille wird daraus ein Entzugsdelikt. Wer also jung und frisch auf dem Bike unterwegs ist, hat praktisch keinen Puffer.

Schweiz: 0,5 Promille und das Kaskadensystem

Auch in der Schweiz liegt die Grenze bei 0,5 Promille, gemessen 0,25 mg/l Atemalkohol. Das wird dort Angetrunkenheit genannt und gilt für Auto, Motorrad, Velo und E-Bike gleichermaßen. Nachlesen kannst du die Schweizer Werte beim Bundesamt für Strassen (ASTRA). Zwischen 0,5 und unter 0,8 Promille drohen Verwarnung oder Busse, deren Höhe kantonal unterschiedlich ausfällt - eine bundesweit fixe Frankenzahl gibt es hier nicht. Der Ausweisentzug kommt in dieser Stufe erst dazu, wenn eine weitere Regelverletzung hinzutritt.

Ab 0,8 Promille, also 0,4 mg/l, kippt es. Das gilt als qualifizierte Fahrunfähigkeit und ist eine Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, dazu Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten (Stand 08/2026). Ab 1,6 Promille beziehungsweise 0,8 mg/l kommt zwingend eine Fahreignungsuntersuchung dazu, also die verkehrsmedizinische Abklärung - das Schweizer Pendant zur deutschen MPU. Ohne sie bekommst du den Ausweis nicht zurück. Wer die Blutprobe verweigert, kommt nicht besser weg.

Was die Schweiz besonders macht, ist das Kaskadensystem beim Ausweisentzug. Jede Wiederholung verlängert die Entzugsdauer stufenweise, und die Fristen ziehen sich über Jahre. Eine zweite qualifizierte Trunkenheitsfahrt innerhalb von fünf Jahren nach einem Entzug wegen einer schweren Widerhandlung kostet den Ausweis für mindestens zwölf Monate. Wurde er in den vorangegangenen zehn Jahren schon zweimal wegen schwerer Widerhandlungen entzogen, ist er auf unbestimmte Zeit weg, mindestens aber zwei Jahre. Liegt der letzte Entzug länger als fünf Jahre zurück, greift dagegen wieder die Mindestdauer von drei Monaten. Bei leichteren Widerhandlungen greift zunächst der Warnungsentzug, eine Art gelbe Karte mit Entzug - wiederholst du dich, wird daraus schnell mehr. Für Neulenker mit Führerausweis auf Probe, Fahrschüler, Begleitpersonen, Fahrlehrer und Berufschauffeure gilt zudem eine Grenze von 0,1 Promille, also 0,05 mg/l.

Über die Grenze: das Tatortrecht entscheidet

Ein Punkt, der bei Touren ins Nachbarland regelmäßig übersehen wird. Es gilt das Recht des Landes, in dem du fährst - das Tatortrecht. Dein deutscher Führerschein schützt dich nicht vor österreichischen oder Schweizer Regeln. Rollst du als Deutscher durch Tirol, gelten die österreichischen Strafhöhen und die dortigen Probezeitgrenzen, nicht das, was du von zu Hause kennst.

Das wird vor allem bei den strengen Neulenker- und Probezeitgrenzen relevant. Wer in Deutschland in der Probezeit ist und in der Schweiz fährt, unterliegt dort den lokalen 0,1-Promille-Regeln für Neulenker, falls einschlägig - und den Schweizer Sanktionen. Plan deine Tour also nicht nur nach Kurven und Pässen, sondern wisse, wo die Grenze deines Glases liegt, sobald du die Landesgrenze überquerst.

DACH-Vergleich auf einen Blick

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Schwellen zusammen. Sie ersetzt nicht die Details oben, hilft dir aber, die drei Länder schnell nebeneinanderzulegen.

Übersicht der Schwellenwerte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Stand: 08/2026 - im Zweifel bei der jeweiligen Behörde prüfen.
KriteriumDeutschlandÖsterreichSchweiz
Allgemeine Grenze0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit)0,5 Promille (gestaffelte Strafen)0,5 Promille (Angetrunkenheit)
Anfänger / Neulenker0,0 (Probezeit und unter 21)0,1 Promille (Probeführerschein, Kl. C/D/AM)0,1 Promille (Ausweis auf Probe u. a.)
Schwelle zur Straftatab 1,1 Promille; ab 0,3 mit Ausfall oder Unfallgestaffelt, Entzug ab 0,8 Promilleab 0,8 Promille
Sanktion in der obersten StufeGeld- oder Freiheitsstrafe, Entzug, Sperrfrist, MPU ab typisch 1,6bis 5.900 Euro, Entzug ab 6 Monaten, NachschulungGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, Entzug ab 3 Monaten

So bleibst du auf der sicheren Seite

Es gibt eine Regel, die dir den ganzen Paragraphendschungel erspart: Wenn du fährst, trinkst du nicht. Keine halben Sachen, kein „eins geht schon“. Die einzige Promillegrenze Motorrad, auf die du dich verlassen kannst, ist die, die du dir selbst setzt - und die heißt null, sobald der Helm aufgeht.

Merk dir drei Dinge. Erstens: Es gibt kein Sonderrecht fürs Motorrad, du wirst behandelt wie jeder Autofahrer - nur dass dich Alkohol auf zwei Rädern viel schneller abwirft. Zweitens: Ab 1,1 Promille bewegst du dich in Deutschland im Strafrecht, auch ohne jede Auffälligkeit, und ab etwa 1,6 Promille steht typischerweise die MPU im Raum. Drittens: Über der Grenze gilt das Recht des Landes, in dem du fährst - und der Restalkohol vom Vorabend ist morgens oft noch da, auch wenn du dich topfit fühlst.

Der Grundsatz dahinter ändert sich ohnehin nicht so schnell wie ein Bußgeldsatz: Alkohol und Motorrad gehören nicht zusammen, und keine Tour ist es wert, dafür Lappen, Geld und im schlimmsten Fall die Gesundheit zu riskieren.

Dieser Beitrag ist ein journalistischer Überblick und keine Rechtsberatung. Alle genannten Beträge, Grenzwerte und Fristen geben den Stand vom 14.08.2026 wieder und können sich ändern - maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Vorschrift. Bei einem konkreten Fall hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht weiter.

Das eine Bier, das alles kostet

Die Runde am Abend bleibt in Erinnerung. Die Kurve am nächsten Morgen, in der dich der Restalkohol eine Zehntelsekunde zu spät reagieren lässt, auch - nur anders. Es geht nicht um Spaßbremse oder Moralpredigt. Es geht um die simple Tatsache, dass dein Bike nur so gut fährt wie der Kopf darüber. Trink, wenn du willst. Aber dann stell den Schlüssel weg und lass jemand anderen ans Steuer. Das Motorrad wartet. Es läuft dir nicht weg.

❓ Häufige Fragen zur Promillegrenze auf dem Motorrad

Gibt es für Motorradfahrer eine eigene Promillegrenze?

Nein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine eigene Promillegrenze für Motorräder. Du wirst behandelt wie jeder andere Kraftfahrzeugführer. Auf dem Bike wirkt Alkohol aber stärker, weil Balance, Reaktion und Feinkoordination als Erstes leiden und eine Knautschzone fehlt.


Ab wann ist Alkohol am Steuer in Deutschland eine Straftat?

Ab 1,1 Promille gilt die Schwelle zur absoluten Fahruntüchtigkeit als überschritten, und die Fahrt wird als Straftat behandelt, auch ohne jede Auffälligkeit. Diese Zahl steht nicht im Gesetzestext selbst, sie ist der anerkannte Grenzwert der Praxis. Schon ab 0,3 Promille kann es strafrechtlich relevant werden, sobald Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Zwischen 0,5 und 1,1 Promille bleibt es nur dann bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn keine Ausfallerscheinungen und kein Unfall dazukommen. Stand 08/2026.


Was gilt für Fahranfänger und unter 21-Jährige?

In Deutschland gilt in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren ein Alkoholverbot, also 0,0 Promille. Ein Verstoß kostet 250 Euro, einen Punkt, verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre und zieht ein Aufbauseminar nach sich (Stand 08/2026).


Welche Promillegrenzen gelten in Österreich und der Schweiz?

In beiden Ländern liegt die allgemeine Grenze bei 0,5 Promille. Österreich staffelt die Strafen bis 5.900 Euro und Entzug ab sechs Monaten in der höchsten Stufe; die Werte stehen auf oesterreich.gv.at. In der Schweiz wird es ab 0,8 Promille zur Straftat, mit Entzug ab drei Monaten; nachlesen kannst du das beim ASTRA. Für Neulenker gelten dort jeweils 0,1 Promille. Im Ausland richtet sich die Ahndung nach dem Recht des Landes, in dem du fährst. Stand 08/2026.


Ab wann muss ich nach einer Alkoholfahrt zur MPU?

Nach einer Trunkenheitsfahrt als Straftat wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen; das Gesetz gibt für die anschließende Sperrfrist eine Spanne von sechs Monaten bis fünf Jahren vor. Ab etwa 1,6 Promille steht bei der Wiedererteilung typischerweise zusätzlich die medizinisch-psychologische Untersuchung im Raum, im Volksmund „Idiotentest“ genannt. Sie kostet rund 500 bis 750 Euro und setzt oft einen Abstinenznachweis voraus. Stand 08/2026.

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