H-Kennzeichen Motorrad: Wann dein Klassiker Oldtimer wird

MotorradZoneNewsvor 3 Monaten

Es ist ein unscheinbarer Moment. Dein Motorrad steht in der Garage, der Lack stumpf vom letzten Winter, und in den Papieren steht ein Datum, das plötzlich Gewicht bekommt: Erstzulassung 1995. Drei Jahrzehnte. Denn sobald dein Klassiker die 30 knackt, öffnet sich eine Tür, von der viele reden und die wenige wirklich verstehen: das H-Kennzeichen fürs Motorrad.

Und genau hier fängt das Missverständnis an. Die meisten denken bei dem kleinen „H“ hinter der Nummer an gesparte Steuer. Beim Auto stimmt das auch. Beim Motorrad ist die Sache anders - kniffliger, ehrlicher, und am Ende vielleicht sogar schöner.

Schauen wir uns an, wann dein Bike rechtlich zum Oldtimer wird, was das Kennzeichen wirklich kostet, wann es sich lohnt - und wo die Stolperfallen liegen, die im Forum gern verschwiegen werden.

Was „Oldtimer“ rechtlich wirklich bedeutet

Oldtimer ist kein Gefühl. Es ist eine Definition. Und sie steht in § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - ziemlich genau formuliert.

Demnach ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient. Vier Bedingungen. Jede einzelne zählt.

Wichtig ist das Wort „erstmals“. Maßgeblich ist die Erstzulassung, nicht das Baujahr und nicht der Tag, an dem du das Bike gekauft hast. Eine Maschine, die im Dezember 1995 zum ersten Mal angemeldet wurde, ist also frühestens im Dezember 2025 reif fürs H - auch wenn sie technisch schon 1994 vom Band lief.

Und „weitgehend dem Originalzustand“? Das ist der Punkt, an dem die schönen Pläne vieler Schrauber leise sterben.

30 Jahre sind nur die Eintrittskarte - die Originalität entscheidet

Hier wird es ernst. Das Alter allein macht aus deinem Motorrad keinen Oldtimer im Sinne des Gesetzes. Es muss auch aussehen und funktionieren wie ein Zeitzeuge.

Die Hauptbaugruppen - Motor, Rahmen, Fahrwerk, Bremsen - sollen original oder originalgetreu sein. Umbauten sind nicht grundsätzlich verboten, aber sie müssen zeittypisch sein: also etwas, das es zu der Zeit gab, als das Bike neu war, und das damals üblicherweise verbaut wurde. Eine zeitgenössische Auspuffanlage aus den frühen Neunzigern? Meist kein Problem. Ein moderner LED-Scheinwerfer, eine Upside-down-Gabel aus dem aktuellen Zubehörregal, ein nachgerüsteter Quickshifter? Das passt nicht ins Bild - und kann das H kosten.

Der Gedanke dahinter ist konsequent: Das H-Kennzeichen belohnt die Bewahrung, nicht die Verbesserung. Wer seinen Klassiker zum modernen Custom-Geschoss umbaut, fährt ein tolles Motorrad - aber keinen Oldtimer.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Du hast über die Jahre eine modernere Bremsanlage und LED-Blinker nachgerüstet, weil sie schlicht besser funktionieren. Verständlich. Für den Oldtimer-Status aber ist genau das der Knackpunkt - der Gutachter sieht moderne Technik, wo Originalität gefragt wäre. Manchmal lohnt es sich, die alten, eingelagerten Originalteile wieder zu montieren und dabei zu bleiben.

Achtung, teurer Trugschluss: Wer sich den Oldtimer-Status selbst zuspricht und mit nicht-zeittypischen Umbauten zum Gutachter rollt, bekommt kein H. Und wer das H schon hat, verliert es durch spätere, nicht mehr zeittypische Umbauten oder einen verwahrlosten Erhaltungszustand wieder - wie oft du fährst, steht dagegen in keiner Norm.

Verbindlich ist am Ende nicht das Internetforum, sondern die Zulassungsbehörde und der amtlich anerkannte Sachverständige. Kläre Grenzfälle - einen geplanten Umbau, ein nicht ganz lupenreines Vorleben des Bikes - immer vorab mit ihnen ab, bevor du Geld in Teile oder Gebühren steckst.

Das Oldtimer-Gutachten: was der Sachverständige prüft

Ob dein Motorrad ein Oldtimer ist, entscheidet nicht dein Bauchgefühl, sondern ein Sachverständiger. Grundlage ist § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die sogenannte Oldtimer-Begutachtung.

Durchführen darf das nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur - zu finden bei den Prüforganisationen, die du ohnehin kennst: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS. Der Prüfer schaut sich dein Motorrad deutlich genauer an als bei einer normalen Untersuchung. Er beurteilt den Pflege- und Erhaltungszustand und die Originalität der Hauptbaugruppen. Bring also Zeit mit. Und am besten alles, was die Geschichte deines Bikes belegt: alte Papiere, Rechnungen, Fotos, Teilegutachten.

Eins wird hier gern verwechselt. Das Oldtimer-Gutachten ist nicht dasselbe wie die Hauptuntersuchung - aber es enthält sie: Die Vorschrift zur Oldtimer-Begutachtung schreibt vor, dass im Rahmen der Begutachtung auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung durchzuführen ist. Dein Klassiker muss also verkehrssicher sein, nicht nur hübsch; beides läuft in einem Termin.

Und noch etwas wird regelmäßig verwechselt: Das Oldtimer-Gutachten ist kein Wertgutachten. Es beurteilt Alter, Originalität und Erhaltungszustand - über den Geldwert deines Motorrads sagt es nichts. Das Wertgutachten ist ein zweites, davon unabhängiges Papier, das den Markt- oder Wiederbeschaffungswert ermittelt; verbreitet sind etwa Bewertungen nach dem Classic-Data-System. Wer das H will, braucht das Oldtimer-Gutachten. Wer den Wert absichern will, das Wertgutachten. Für einen wertvollen Klassiker brauchst du beide.

Was kostet der Spaß? Für das eigentliche Gutachten kannst du grob mit 100 bis 200 Euro rechnen, die HU kommt obendrauf. Beim Motorrad fällt sie günstiger aus als beim Auto. Genaue Preise unterscheiden sich je nach Prüforganisation und Region - ein kurzer Anruf vorher spart Überraschungen.

So kommst du zum H-Kennzeichen - der Weg in fünf Schritten

Grau ist alle Theorie. In der Praxis ist der Weg zum H-Kennzeichen überschaubar, wenn du ihn der Reihe nach gehst.

Erstens: das Datum prüfen. Wirf einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein. Liegt die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurück? Erst dann lohnt der Rest.

Zweitens: ehrlich bewerten. Geh um dein Motorrad herum und schau es mit den Augen des Gutachters an. Sind Motor, Rahmen und Fahrwerk original oder zumindest zeittypisch? Sei dabei ehrlich zu dir selbst - ein geschönter Eindruck hält der Begutachtung ohnehin nicht stand.

Drittens: Belege sammeln. Alte Rechnungen, das Bordbuch, Fotos aus früheren Jahren, Hinweise auf Vorbesitzer. Alles, was die Originalität und die Geschichte deines Klassikers untermauert, hilft dir beim Termin.

Viertens: zum Sachverständigen. Vereinbare einen Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS für die Oldtimer-Begutachtung; die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung gehört ohnehin dazu.

Fünftens: zur Zulassungsstelle. Mit dem positiven Gutachten in der Hand gehst du zur Zulassungsbehörde. Dort wird dir das H-Kennzeichen zugeteilt, und dein Motorrad ist offiziell ein Oldtimer.

Klingt nach Aufwand? Ist es kaum. Den größten Teil der Arbeit hast du längst erledigt - nämlich in all den Jahren, in denen du die Maschine gepflegt hast.

Was das H-Kennzeichen am Motorrad steuerlich bringt - und was nicht

Jetzt zum Geld. Und hier kommt die Ehrlichkeit ins Spiel, die du anderswo selten liest.

Mit H-Kennzeichen zahlst du eine pauschale Kfz-Steuer. Die regelt § 9 Absatz 4 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), und für Krafträder beträgt sie 46,02 Euro im Jahr - egal, ob 350er-Single oder 1.200er-Boxer. Beim Pkw liegt dieselbe Pauschale übrigens bei 191,73 Euro.

Klingt erst mal gut. Aber jetzt rechne gegen, was du ohne H zahlst. Die normale Motorradsteuer beträgt 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum - ein Satz, der nominal seit Jahrzehnten unverändert ist; die 1,84 Euro entsprechen den umgerechneten 3,60 D-Mark von früher. Leichtkrafträder bis 125 Kubik und höchstens 11 kW sind ohnehin steuerfrei.

Das heißt im Klartext: Eine 500er kostet dich regulär rund 37 Euro Steuer im Jahr. Mit der H-Pauschale von 46,02 Euro würdest du also draufzahlen. Erst jenseits von etwa 625 Kubik dreht sich das Verhältnis. Eine 750er liegt regulär bei gut 55 Euro, ein Literbike bei rund 74 Euro - hier spart das H tatsächlich, aber eben nur zwischen knapp zehn Euro bei der 750er und gut 40 Euro beim 1.200er-Boxer im Jahr. Kein Betrag, der ein Leben verändert.

Und der zweite große Auto-Vorteil des H - die Einfahrt in Umweltzonen - fällt beim Motorrad komplett weg. Denn Krafträder sind von den Umweltzonen gar nicht betroffen. Eine grüne Plakette brauchen sie nicht.

Damit ist klar: Beim Motorrad ist das H kein Steuertrick. Es ist etwas anderes. Eher ein Bekenntnis - zur Maschine, zu ihrer Geschichte, zu ihrem Originalzustand. Was sich mit dem H trotzdem kombinieren lässt - und warum die Versicherung nicht der Grund dafür ist - klären die nächsten beiden Abschnitte.

H plus Saison - die Kombi, die kaum jemand kennt

Lange hielt sich hartnäckig der Glaube, ein H-Kennzeichen gebe es nur als Ganzjahres-Kennzeichen. Stimmt nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 2017 lässt sich das Oldtimerkennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Geregelt ist das in Anlage 4 Abschnitt 4 Nummer 4 FZV: „Für Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen gilt Abschnitt 5a Nummer 2 bis 6 entsprechend.“

Für dich heißt das: Wenn dein Klassiker ohnehin nur von März bis Oktober läuft, meldest du ihn für zwei bis elf Monate an. Du musst dich um das Ab- und Anmelden im Frühjahr nicht kümmern, und in der Regel sinkt auch der Versicherungsbeitrag für die Standmonate. Gerade bei einem Schönwetter-Oldtimer, der den Winter in der Garage verbringt, ist das oft die klügere Wahl als das reine Ganzjahres-H. Verlass dich beim Beitrag aber nicht blind darauf: Nicht jeder Versicherer senkt ihn spürbar, und nicht jeder bietet die Variante überhaupt an. Frag konkret nach, bevor du umstellst.

Ein kurzes Rechenbeispiel: Meldest du dein H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen von März bis Oktober an, läuft die Zulassung nur acht Monate, und die Pauschale schrumpft auf rund 31 statt 46,02 Euro.

Wichtig für die Standzeit: Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nach der Zulassungsverordnung auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden - das ist nicht bloß eine Versicherungsfrage, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dazu kommt die Versicherungsseite: Die beitragsfreie Ruheversicherung greift üblicherweise nur, wenn das Motorrad in einer Garage oder auf einem umfriedeten Grundstück steht.

Ein Detail, an das kaum jemand denkt: Das „H“ kostet dich eine Stelle auf dem Nummernschild. Für ein Kraftradkennzeichen als Saisonkennzeichen erlaubt die FZV fünf Stellen in der Erkennungsnummer. Beim Oldtimerkennzeichen ist eine davon weg: Nach Anlage 4 der FZV sind auf einem Kraftradkennzeichen mehr als „vier Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern - ohne Kennbuchstaben ‚H‘)“ unzulässig. Auf dem kleinen Zweiradkennzeichen wird es damit eng - erst recht, wenn dein Zulassungsbezirk ein dreibuchstabiges Kürzel führt. Ohne H hast du bei der Suche nach einem Wunschkennzeichen also schlicht eine Stelle mehr.

Versicherung - der Punkt, den viele falsch verstehen

Wenn das H beim Motorrad steuerlich kaum etwas bringt, warum machen es dann so viele? Meist lautet die Antwort: wegen der Versicherung. Und genau hier steckt ein weit verbreiteter Irrtum.

Oldtimer-Tarife sind tatsächlich häufig spürbar günstiger als eine reguläre Police - die Versicherer gehen davon aus, dass ein liebevoll gepflegter Klassiker selten, vorsichtig und nicht im täglichen Pendelverkehr bewegt wird. Für diesen Tarif brauchst du aber kein H-Kennzeichen. Der ADAC formuliert es unmissverständlich: „Für eine Oldtimerversicherung ist ein solches Kennzeichen keine Voraussetzung.“

Das H bringt dir den pauschalen Steuersatz und den offiziellen Oldtimer-Status. Den günstigen Versicherungstarif bekommst du auch ohne.

Bei Krafträdern setzen die Anbieter das Fahrzeugalter meist bei 30 Jahren an - dieselbe Schwelle wie beim H-Kennzeichen. Ab 40 oder 45 Jahren wird es je nach Anbieter noch einmal günstiger. Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren gelten dagegen als Youngtimer: Dafür gibt es eigene Tarife, aber kein H-Kennzeichen.

Dieser günstigere Tarif hat allerdings Bedingungen, und die solltest du kennen, bevor du unterschreibst. Je nach Anbieter verlangen viele Oldtimer-Versicherungen ein zugelassenes Alltagsfahrzeug, das dir zusätzlich zur Verfügung steht. Oft gibt es eine jährliche Kilometerbegrenzung. Manche bestehen auf einem sicheren Stellplatz, etwa einer Garage. Und für eine Kaskoversicherung ab einem gewissen Marktwert wird in der Regel ein Wertgutachten fällig - bei einem günstigen Motorrad geben sich viele Versicherer dagegen mit deiner eigenen Wertangabe zufrieden.

Ein Punkt, der beim reinen Beitragsvergleich gern untergeht: Das Wertgutachten entscheidet nicht nur über den Preis, sondern über die Entschädigung. Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt der Versicherer den vereinbarten Wert - und der ist zugleich die Obergrenze. Steigt dein Klassiker im Wert und du meldest das nicht nach, bekommst du im Schadenfall unter Umständen nur die alte Summe. Wie viel Wertsteigerung ohne neues Gutachten mitversichert ist, unterscheidet sich je nach Vertrag deutlich.

Lies diese Klauseln genau. Denn wer den günstigen Oldtimer-Tarif nimmt und das Bike dann doch täglich zur Arbeit prügelt, bewegt sich im Graubereich - und der rächt sich erfahrungsgemäß im Schadenfall.

Ein Tipp aus der Praxis: Hol dir Angebote für beide Varianten - Oldtimer-Tarif und reguläre Police - und vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern auch die Bedingungen. Manchmal ist der vermeintlich teurere Normaltarif unterm Strich der entspanntere, weil er dir weder Kilometer noch Garage vorschreibt.

H-Kennzeichen oder rotes 07-Kennzeichen?

Es gibt noch einen zweiten Weg, einen Klassiker auf die Straße zu bringen: das rote 07-Kennzeichen. Verwechsle die beiden nicht, sie spielen in unterschiedlichen Ligen.

Das H-Kennzeichen gehört fest zu einem Fahrzeug und erlaubt dir die uneingeschränkte Nutzung - du darfst damit fahren, wohin und wann du willst. Das rote 07 dagegen ist ein Sammler-Kennzeichen: Du darfst es nacheinander an mehreren Oldtimern führen, aber eben nicht gleichzeitig und nicht für Alltagsfahrten. Erlaubt sind Fahrten zu und von Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe-, Überführungs-, Werkstatt- und Wartungsfahrten samt Tanken und Reinigung. Die Aufzeichnung dieser Fahrten ist dabei keine Kulanzfrage der Zulassungsstelle, sondern Pflicht: Die Zulassungsverordnung verlangt das Führen eines Fahrzeugscheinhefts mit fortlaufenden Aufzeichnungen.

Die Faustregel ist simpel. Du hast einen Klassiker, den du regelmäßig fahren willst? Dann ist das H-Kennzeichen deine Wahl. Du hortest mehrere Schätzchen, die nur ab und zu zum Treffen ausrücken? Dann lohnt der Blick aufs 07.

Und in Österreich und der Schweiz?

Das H-Kennzeichen ist eine rein deutsche Angelegenheit. Wer sein Motorrad in Österreich oder der Schweiz zulässt, spielt nach anderen Regeln; mit dem deutschen H fährst du dort ganz normal. Das Prinzip „30 Jahre“ zieht sich aber durch den ganzen DACH-Raum.

In Österreich spricht man vom „historischen Fahrzeug“ nach dem Kraftfahrgesetz: älter als 30 Jahre und in die offizielle Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen. Ein historisches Kraftrad darf dann nur an 60 Tagen im Jahr bewegt werden, mit fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen. Die Schweiz kennt das „Veteranenfahrzeug“: erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren, ein Veteraneneintrag im Fahrzeugausweis, rein private Nutzung und im Schnitt höchstens 3.000 Kilometer im Jahr; dafür darf die Nachprüfung bis zu sechs Jahre auseinanderliegen. Die Details unterscheiden sich, und ein Punkt trennt die Nachbarn vom deutschen H: In Österreich und der Schweiz hängt der Status selbst an Nutzungsgrenzen; das deutsche H schreibt dir dagegen nicht vor, wie oft du fährst.

Lohnt sich das H für dich - ehrlich gerechnet?

Mach es konkret. Rechne deine Steuer aus und stell die Ersparnis gegen die einmaligen Kosten fürs Gutachten. Den Versicherungstarif lässt du dabei außen vor, denn der hängt nicht am H. Bei einer großvolumigen Maschine, die du als Liebhaberstück bewegst, geht die Rechnung nach einigen Jahren auf. Bei einer kleinen, originalen 350er ist es kein dünner Gewinn, sondern ein klarer Verlust: 350 Kubik ergeben vierzehn angefangene 25er-Schritte zu je 1,84 Euro, also rund 26 Euro im Jahr - gegen 46,02 Euro Pauschale. Du zahlst mit dem H gut 20 Euro mehr.

Und der Gegenfall, einmal ganz durchgerechnet: Eine 900er mit Erstzulassung 1994 zahlt regulär rund 66 Euro Steuer im Jahr, mit H-Kennzeichen nur 46,02 - macht gut 20 Euro Ersparnis. Das Gutachten kostet einmalig rund 150 Euro. Bei rund 20 Euro Ersparnis im Jahr hat es sich damit erst nach etwa sieben bis acht Saisons bezahlt gemacht. Mit einem Saisonkennzeichen dauert es sogar länger: Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz wird für jeden Tag des Betriebszeitraums nur der entsprechende Bruchteil der Jahressteuer fällig - und zwar bei der Hubraumsteuer genauso wie bei der H-Pauschale. Beide schrumpfen mit demselben Faktor, die Ersparnis also mit, während das Gutachten unverändert viel kostet. Dafür hast du den offiziellen Oldtimer-Status auf dem Nummernschild. Und das ist völlig in Ordnung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: September 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag die Zulassungsbehörde, eine Prüforganisation oder deinen Versicherer.

Fazit

Am Ende ist das H-Kennzeichen am Motorrad keine Frage von Steuerklassen und Paragrafen allein. Es ist der Moment, in dem dein Bike vom Gebrauchtgerät zum Zeitzeugen wird - offiziell. Du fährst dann nicht mehr nur ein altes Motorrad. Du fährst ein Stück Geschichte, das jemand für wert befunden hat, bewahrt zu werden. Und dieser Jemand bist du.

❓ Häufige Fragen zum H-Kennzeichen fürs Motorrad

Ab wann bekommt mein Motorrad ein H-Kennzeichen?

Sobald die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und das Motorrad weitgehend im Originalzustand sowie in gutem Erhaltungszustand ist. Maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Den Status bestätigt ein Oldtimer-Gutachten.


Was kostet das H-Kennzeichen beim Motorrad an Steuer?

Die Kfz-Steuer ist pauschal und beträgt 46,02 Euro im Jahr, unabhängig vom Hubraum. Steuerlich lohnt sich das erst ab etwa 625 Kubikzentimetern; darunter ist die normale Hubraumsteuer von 1,84 Euro je angefangene 25 Kubik immer günstiger.


Was prüft das Oldtimer-Gutachten?

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger beurteilt den Pflege- und Erhaltungszustand sowie die Originalität der Hauptbaugruppen. Eine Untersuchung im Umfang der Hauptuntersuchung ist Teil dieser Begutachtung, denn das Motorrad muss auch verkehrssicher sein.


Darf ich mein Motorrad mit H-Kennzeichen umbauen?

Nur zeittypisch. Umbauten, die es zur Bauzeit gab und die damals üblich waren, sind in der Regel unproblematisch. Moderne Teile wie LED-Technik oder aktuelle Fahrwerke gefährden den Oldtimer-Status und damit das H.


Brauche ich ein H-Kennzeichen für eine Oldtimerversicherung?

Nein. Ein H ist laut ADAC keine Voraussetzung für eine Oldtimerversicherung. Entscheidend sind Fahrzeugalter und die Bedingungen des Anbieters; bei Krafträdern liegt die Schwelle meist bei 30 Jahren. Das H bringt dir den pauschalen Steuersatz und den offiziellen Status, nicht den Versicherungstarif.


Kann ich H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen kombinieren?

Ja. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Kombination möglich; geregelt ist sie in der Kennzeichen-Anlage der Zulassungsverordnung. Du meldest den Oldtimer für zwei bis elf Monate an und zahlst die Kfz-Steuer nur anteilig. Ob auch der Versicherungsbeitrag sinkt, hängt vom Anbieter ab.


H-Kennzeichen oder rotes 07-Kennzeichen - was ist besser?

Das H eignet sich für einen Klassiker, den du regelmäßig und uneingeschränkt fährst. Das rote 07 ist für Sammler gedacht, die mehrere Fahrzeuge nur zu Treffen, Ausstellungen oder Werkstattfahrten bewegen, mit Pflicht zum Fahrzeugscheinheft und fortlaufenden Aufzeichnungen.


Darf ich meinen Oldtimer mit H-Kennzeichen täglich fahren?

Rechtlich ja, das H erlaubt die uneingeschränkte Nutzung. Achte aber auf deine Versicherung: Günstige Oldtimer-Tarife setzen je nach Anbieter ein Alltagsfahrzeug, Kilometergrenzen oder einen sicheren Stellplatz voraus.

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