Die ECE 22.06-Norm: Muss ich meinen alten Helm jetzt wirklich wegwerfen? (Der große Fakten-Check)

MotorradZoneTipps & Ratgebervor 9 Monaten3.8K Aufrufe

Vielleicht hast du es in den letzten Monaten selbst erlebt: In Foren wird gewarnt, auf Treffen erzählen alle irgendetwas anderes, und in manchen YouTube-Videos klingt es so, als wäre der ECE-22.05-Helm ab 2024 quasi eine verbotene Waffe. Da ist von „Polizei zieht alles unter 22.06 sofort aus dem Verkehr“ die Rede, von angeblichen Großkontrollen auf beliebten Strecken und sogar von der Behauptung, Versicherungen würden nach einem Unfall nicht mehr zahlen, wenn du noch mit 22.05 unterwegs bist. Das Ergebnis: Viele Biker stehen ratlos vor dem Helmregal oder vorm eigenen Spiegelschrank und fragen sich, ob sie ihren erst drei Jahre alten Lieblingshelm jetzt ernsthaft entsorgen sollen.

Die Wahrheit ist deutlich unspektakulärer - und vor allem entspannter. Ja, die ECE 22.06 ist die Norm, nach der neue Helmtypen genehmigt werden, und zwar schon seit Juli 2022. Ja, Hersteller dürfen neue Modelle nur noch nach dieser Norm bauen. Aber nein, niemand nimmt dir deinen alten Markenhelm aus der Hand, solange er technisch in Ordnung ist. Die Regelung zielt auf Typprüfung und Produktion, nicht auf die Nutzung bereits gekaufter Helme.

Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Missverständnisse: aus halbgaren Infos, Werbeaussagen und vorschnellen Schlussfolgerungen. In diesem Artikel räumen wir das sauber auf - Schritt für Schritt, faktenbasiert und ohne Panik. Vorweg nur so viel: Du musst deinen 22.05-Helm nicht wegwerfen, aber es gibt gute Gründe, das Thema Helmwechsel in den nächsten Jahren bewusst im Hinterkopf zu behalten.

Beginnen wir mit der Frage, die wahrscheinlich 90 Prozent der Unsicherheit auslöst - und gleichzeitig am einfachsten zu beantworten ist: Ja, du darfst deinen ECE-22.05-Helm weiterhin ohne jede Einschränkung fahren. Heute, 2024, 2025, 2026 - und voraussichtlich noch viele Jahre darüber hinaus. Es gibt kein Ablaufdatum, keine Übergangsfrist und kein „stilles Verbot“, das nur Eingeweihte kennen. Wenn in Foren etwas anderes behauptet wird, hat das mit Rechtsprechung wenig zu tun und viel mit Hörensagen.

Der Grund dafür ist erfreulich unspektakulär, und er steht nicht in der Helmnorm, sondern in der Straßenverkehrs-Ordnung. Die ECE-Regelung Nummer 22 richtet sich an Hersteller und Genehmigungsbehörden. Sie regelt, wie ein Helm geprüft und genehmigt wird - nicht, was du auf dem Kopf tragen darfst.

Was du tragen musst, steht in der Straßenverkehrs-Ordnung. Und dort taucht keine Normnummer auf. Genau deshalb braucht es gar keine Ausnahme, keine Übergangsregel und keinen juristischen Kunstgriff für deinen alten Helm: Es gibt schlicht keine Vorschrift, gegen die er verstoßen könnte.

Entscheidend ist § 21a Abs. 2 StVO. Die Vorschrift verlangt von Fahrern und Mitfahrern auf Krafträdern - und auf offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen - mit mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit einen „geeigneten Schutzhelm“. Mehr steht da nicht. Keine Prüfnorm, keine Nummer, kein Baujahr. Der zweite Satz nennt eine Ausnahme: Die Helmpflicht gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind - der bekannteste Fall ist der überdachte Roller BMW C1. Für ein normales Motorrad ändert das nichts. Den Wortlaut liest du kostenlos bei gesetze-im-internet.de nach.

„Geeignet“ meint funktionstüchtig und bestimmungsgemäß verwendbar - nicht „nach dem neuesten Stand geprüft“. Ein intakter Helm nach ECE 22.05 erfüllt das weiterhin. Praktisch zählt deshalb der Zustand:

  • Ist der Kinnriemen intakt und schließt der Verschluss sauber?
  • Ist das Visier bruchsicher und frei von Kratzern, die blenden?
  • Gibt es Beschädigungen, Risse oder lose Teile an Schale und Innenausstattung?
  • Hatte der Helm schon einen Sturz - auch einen scheinbar harmlosen vom Sitz auf den Asphalt?

Wenn diese Punkte passen, spielt die Prüfnummer für die Zulässigkeit keine Rolle.

Viele Fahrer übersehen zudem, dass die Umstellung von 22.05 auf 22.06 die Typprüfung und die Produktion betrifft, nicht die Nutzung im Straßenverkehr. Hersteller müssen neue Helme nach 22.06 zertifizieren lassen. Der Übergang ist also ein industrieller, kein privater.

Die Fristen im Klartext

Weil im Netz fast überall gerundete Monate und Jahreszahlen kursieren, hier die Daten so, wie sie in den Übergangsvorschriften der Norm selbst stehen (Stand: August 2026):

  • 3. Januar 2021: Die 06er Fassung tritt in Kraft, ab diesem Tag darf danach genehmigt werden.
  • 3. Juli 2022 (18 Monate später): Neue Typgenehmigungen gibt es nur noch nach 22.06.
  • 3. Juli 2023 (30 Monate): Das alte Genehmigungszeichen darf nicht mehr auf neue Helme - damit endet die Produktion nach 22.05.
  • 3. Januar 2024 (36 Monate): Ab hier dürfen die beteiligten Staaten den Verkauf beschränken. Dürfen, nicht müssen.

Dieses letzte Wort ist der Kern der ganzen Aufregung - und Deutschland hat davon keinen Gebrauch gemacht. Der Industrieverband Motorrad hat sich das schon 2023 vom zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr bestätigen lassen: Ein Verkaufsverbot für Helme nach ECE-R 22.05 wird es in Deutschland nicht geben. Italien und England halten es genauso. Deshalb liegen bis heute völlig legal 22.05-Restposten in den Regalen.

Kurz gesagt: Dein 22.05-Helm bleibt legal, anerkannt und nutzbar. Ein echter Grund zum Austausch entsteht erst dann, wenn Materialalterung, Verschleiß oder ein Sturz die Schutzwirkung beeinträchtigen - nicht, weil eine neue Norm erschienen ist.

2. Was macht ECE 22.06 eigentlich besser?

Die Einführung der ECE 22.06 ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Unfallforschung. Viele Erkenntnisse, die Forscher und Unfallanalysten seit Jahren diskutieren, wurden nun erstmals verbindlich in ein Testverfahren übernommen. Der größte Unterschied liegt darin, dass Helme nicht mehr nur auf klassische, gerade Aufprallenergie geprüft werden, sondern auf das, was in der Realität am häufigsten passiert: schräge, rotierende Stöße. Diese Rotationskräfte entstehen praktisch in jedem Sturz - etwa wenn der Helm seitlich über den Asphalt rutscht oder an einer Kante abgelenkt wird. Genau dabei entstehen die gefährlichsten Gehirnverletzungen, weil sich das Gehirn im Schädel kurzzeitig dreht und schert. Die alte 22.05 konnte diesen Mechanismus kaum abbilden. Die 22.06 tut es.

Dazu kommt die deutlich höhere Anzahl an Einschlagpunkten. Früher wussten Hersteller genau, wo der Prüfhaken ansetzt - und konnten die Schale an diesen Stellen gezielt verstärken. Der Rest des Helms blieb oft dünner. Die neue Norm zwingt zu einer durchgehend robusteren Konstruktion. Vier Punkte liegen weiterhin fest: Stirn, Seite, Scheitel und Hinterkopf; bei Helmen mit Kinnbügel kommt ein fünfter am Kinn dazu. Neu ist, dass mindestens drei weitere Schläge gesetzt werden, ausgewählt aus einer Liste von zwölf zusätzlichen Positionen rund um die Schale. Welche das sind, entscheidet das Prüflabor. Der Hersteller kann also nicht mehr wissen, wo geschlagen wird, und muss die ganze Schale gleichmäßig auslegen.

Ein weiterer Fortschritt betrifft das Visier. Es muss einer Stahlkugel von 6 Millimetern Durchmesser standhalten, die mit 60 Metern pro Sekunde auf das linke und das rechte Sichtfeld geschossen wird - das sind rund 216 km/h und kommt realen Steinschlägen auf der Landstraße sehr nahe. Damit reduziert sich das Risiko, dass dir bei Tempo 100 ein Stein das Visier splittert und du im schlimmsten Moment plötzlich blind wirst.

Noch näher an der Realität ist ein Punkt, der kaum irgendwo auftaucht: Zubehör. Die Norm definiert es ausdrücklich als alles, was Zusatzfunktionen in den Helm bringt, „elektronische Geräte und ihre Halterungen“ ausdrücklich eingeschlossen. Wird ein Helm mit solchem Zubehör in den Verkehr gebracht, muss er damit und ohne es geprüft werden, mit besonderem Blick auf Energieaufnahme, scharfe Kanten und Sichtfeld.

Daraus folgt allerdings etwas, das man selten liest, und es ist die wichtigere Hälfte: Die Norm sagt, dass nur solches Zubehör die Typgenehmigung erhält, das im Genehmigungsverfahren mitgeprüft wurde, und dass ein Helm nicht von seiner ursprünglichen Bauausführung abweichen darf. Das nachträglich angeklebte Kommunikationssystem einer beliebigen Marke ist damit nicht automatisch mitgeprüft. Ein Grund mehr, in die Anleitung deines Helms zu schauen, welche Halterungen der Hersteller freigegeben hat.

Praktische Folgen hat das vor allem im Ausland. Italien zum Beispiel verlangt in Artikel 171 seiner Straßenverkehrsordnung einen Schutzhelm, der „den genehmigten Typen entspricht“. Wer ohne einen solchen unterwegs ist, zahlt 83 bis 332 Euro, und das Fahrzeug kann für 60 Tage stillgelegt werden. Ob eine angeschraubte Kamera einen Helm im Einzelfall aus dieser Konformität hebt, entscheidet sich bei der Kontrolle vor Ort und ist nicht abschließend geklärt - ein guter Grund, es auf einer Auslandstour nicht darauf ankommen zu lassen.

Wenn du einen Klapphelm fährst, ist der nächste Punkt deiner. Die 22.05 kannte nur drei Kennungen: „J“ für den Jethelm, „P“ für einen schützenden Kinnbügel und „NP“ für einen, der eben nicht schützt. Eine eigene Kategorie für Helme, die man auf- und zuklappt, gab es schlicht nicht. Die 22.06 führt sie ein: „P/J“ steht seither für den Modularhelm, und die Norm definiert ihn als Helm, der die Anforderungen für beide Gebrauchszustände erfüllen muss - mit Kinnbügel und ohne.

Aus dieser Definition folgen echte Prüfungen. Ein P/J-Helm wird in allen Konfigurationen geprüft, die der Hersteller vorsieht, nicht nur zugeklappt. Der Abstreiftest, bei dem der Helm nach hinten vom Kopf gezogen wird, muss in Stellung „J“ und in Stellung „P“ bestanden werden. Und der hochgeklappte Kinnbügel bekommt eine eigene Festigkeitsprüfung: Vier Kilogramm fallen aus 600 Millimetern auf seinen vorderen Teil. Was vorher Auslegungssache war, ist damit geprüft.

Eine weitere Neuerung betrifft ein Bauteil, das inzwischen in fast jedem Tourenhelm steckt: die integrierte Sonnenblende. In der 22.05 kam sie überhaupt nicht vor. Die 22.06 gibt ihr eigene Anforderungen und eigene Prüfungen. Sie darf das Sichtfeld weder in Arbeits- noch in Parkstellung einschränken, muss mehr als 20 Prozent des Lichts durchlassen und darf die Farben von Ampeln und Verkehrszeichen nicht verfälschen. Sieben Blenden gehen dafür durch die Prüfreihe, samt UV-Alterung.

Wichtiger noch für den Schutz ist eine unscheinbare Zeile: Wird ein Helm mit Sonnenblende verkauft, muss er die Schlagprüfungen mit ausgefahrener Blende bestehen. Das Bauteil darf die Dämpfung der Schale also nicht verschlechtern - genau der Punkt, den die alte Norm offengelassen hatte.

Unterm Strich bedeutet das: Die neue Norm fühlt sich nicht einfach „strenger“ an - sie entspricht viel besser dem, was dir auf der Straße tatsächlich passieren kann. Sie ist eine Reaktion auf echte Unfallmechanismen, nicht auf Tabellen in Brüssel. Und genau dadurch entsteht der reale Sicherheitsgewinn, den viele Fahrer erst verstehen, wenn sie die Details kennen.

3. Kaufberatung: Schnäppchen oder Zukunftssicherheit?

Im Handel läuft gerade ein klassisches Übergangsszenario ab, wie man es in der Motorradwelt schon oft gesehen hat: Eine alte Norm endet, eine neue beginnt - und die Regale müssen leer werden. Genau deshalb tauchen im Fachhandel und in den großen Zubehör-Shops immer noch deutlich reduzierte 22.05-Modelle auf, von der Mittelklasse bis zur Oberklasse. Die Abschläge gegenüber dem einstigen Listenpreis sind teils erheblich, wie stark, hängt vom Modell und vom Restbestand ab. Für viele Fahrer ist das eine Gelegenheit, die es so nicht mehr lange geben wird: hochwertige Materialien, gute Passform, bewährte Technik - nur eben nicht mehr nach der neuesten Norm zertifiziert. Je leerer die Lager werden, desto seltener wird das Angebot.

Das bedeutet aber nicht, dass du mit einem 22.05-Helm eine schlechtere oder gar riskante Wahl triffst. Im Gegenteil: Einige der besten Helme der letzten zehn Jahre tragen diese Norm. Wenn du gerade knapp im Budget bist, wenn du ein bestimmtes Modell liebst oder wenn du dir einfach einen Ersatzhelm für längere Touren oder Mitfahrer zulegen möchtest, ist ein Restposten oft ein vernünftiger Schritt.

Auf der anderen Seite lohnt sich der Blick auf die 22.06-Modelle, wenn du gerne auf dem aktuellsten Stand der Sicherheitstechnologie fährst oder dein aktueller Helm ohnehin auf die Altersgrenzen zugeht, die weiter unten stehen. Die neuen Prüfkriterien, insbesondere im Bereich der Rotationskräfte, sind ein realer Fortschritt und kein Werbegag. Gerade wenn du viel in den Bergen, auf Landstraßen oder sportlich unterwegs bist, können diese modernen Schutzmechanismen den Unterschied machen.

Unter dem Strich entsteht kein Kaufzwang. Die Norm schreibt dir nichts vor - du kannst zwischen zwei sinnvollen Wegen wählen: einem sehr guten Schnäppchen oder einem Helm, der technisch den nächsten Schritt geht. Beides kann die richtige Entscheidung sein, je nachdem, wo du gerade stehst und was du von deiner Ausrüstung erwartest.

4. Wann muss der alte Helm wirklich weg?

Die Diskussion um Normen sorgt oft für unnötige Nervosität, dabei ist die Norm fast nie der entscheidende Punkt für einen Helmwechsel. Was deinen Helm wirklich altern lässt, ist nicht die Zahl auf dem Etikett, sondern die Materialermüdung, die über die Jahre ganz automatisch einsetzt. Die EPS-Innenschale - der energieabsorbierende Schaum, der im Ernstfall deinen Kopf schützt - verliert mit der Zeit an Elastizität. Durch Wärmeeinwirkung, Schweiß, Sonneneinstrahlung und winzige Stöße wird der Schaum härter, spröder und damit weniger wirksam. Das passiert schleichend, ohne dass du es von außen erkennst.

Auch die Außenschale leidet. Besonders Polycarbonat, das bei günstigeren Helmen verbreitet ist, reagiert empfindlich auf UV-Licht und Temperaturschwankungen. Das Material kann mikroskopische Risse entwickeln oder an Festigkeit verlieren, selbst wenn der Helm oberflächlich noch glänzt wie am ersten Tag. Bei Verbundfasern und Carbon zeigt sich der Alterungsprozess langsamer, aber auch hier verändern Hitze, Schmutz und mechanische Belastungen langfristig die Struktur.

Der ADAC wird hier konkret. Für Helme aus Thermoplast ohne zusätzliche Lackschicht rät er wegen nachlassender Schutzwirkung dringend zum Austausch nach rund fünf Jahren. Duroplaste und Verbundwerkstoffe altern langsamer: Ihre Lebensdauer währt bei guter Pflege mindestens acht Jahre. Wichtig ist der Zusatz, den viele überlesen - bei starker Nutzung empfiehlt der ADAC den Fünf-Jahres-Zeitraum für Helme aller Bauarten, weil auch das Dämmmaterial nachgibt und der Helm dann nicht mehr richtig sitzt.

Und es gibt einen Grund, der jede Jahreszahl schlägt: ein Sturz. Ein Aufprall komprimiert den EPS-Schaum bleibend, auch wenn der Helm von außen unversehrt aussieht. Deshalb gehört ein gestürzter Helm ausgetauscht - der ADAC rät ausdrücklich dazu, diese Herstellervorschrift zu befolgen. Ein alter oder gestauchter Helm kann äußerlich makellos wirken und im Ernstfall trotzdem deutlich weniger leisten als ein neuer Mittelklassehelm.

Darum lohnt sich ein ehrlicher Blick auf das Herstellungsdatum - meist auf dem Kinnriemen oder innen in der Polsterung zu finden. Die Normnummer sagt aus, wie der Helm getestet wurde. Das Alter sagt dir, wie gut er dich heute noch schützt.

5. Ein kleiner Nachteil von 22.06: das höhere Gewicht

Wo mehr Schutz verlangt wird, muss Material nachlegen - und genau das passiert bei der ECE 22.06. Die strengeren Prüfverfahren, insbesondere die zusätzlichen Einschlagpunkte und die Rotationsmessungen, zwingen Hersteller dazu, die Schalenstruktur robuster und die Dämpfungsschichten dichter auszulegen. Das Ergebnis ist kein dramatischer, aber ein spürbarer Gewichtszuwachs. Oft reden wir über 50 bis 100 Gramm, manchmal auch etwas mehr - Werte, die auf dem Produktblatt harmlos aussehen, im Alltag aber durchaus Unterschiede machen. Eine Vorgabe der Norm ist dieses Mehrgewicht allerdings nicht, sondern eine Konstruktionsfolge.

Gerade auf langen Touren, bei viel Autobahnanteil oder wenn du sportlich unterwegs bist, merkst du jeden zusätzlichen Gramm-Schritt im Nacken. Ein Helm, der etwas schwerer wirkt, kann auf Dauer ermüden oder die Nackenmuskulatur stärker beanspruchen. Viele Fahrer, die von einem älteren 22.05-Modell kommen, berichten deshalb, dass ihr bisheriger Helm „luftiger“ oder „leichter tragbar“ war, selbst wenn die objektiven Zahlen sehr nah beieinanderliegen.

Das heißt nicht, dass 22.06-Helme unangenehm sind - im Gegenteil, viele moderne Modelle kompensieren das höhere Grundgewicht durch bessere Aerodynamik, ausgefeiltere Polsterung und optimierte Gewichtsverteilung. Aber es bleibt ein Faktor, den du in deine Kaufentscheidung einbeziehen solltest: Mehr Sicherheit hat manchmal ihren Preis, und im Fall der neuen Norm ist dieser Preis eben ein leicht höheres Gewicht.

Fazit: Keine Panik, aber ein realistischer Blick lohnt sich

Eines ist klar: Du musst deinen 22.05-Helm nicht panisch in die Tonne werfen. Er bleibt legal, voll nutzbar und wird von der Polizei genauso akzeptiert wie vor der Einführung der neuen Norm. Entscheidend ist sein Zustand - nicht die Zahl auf dem Etikett. Solange dein Helm weder beschädigt noch überaltert ist, erfüllt er weiterhin alle Anforderungen, die ein Motorradhelm im Straßenverkehr erfüllen muss.

Gleichzeitig lässt sich nicht leugnen, dass die ECE 22.06 echte Fortschritte bringt. Der verbesserte Schutz vor Rotationskräften, die gleichmäßigere Schalenstabilität und die Prüfung von Helmen samt ihrem mitgelieferten Zubehör sind keine reinen Werbebehauptungen, sondern klare Weiterentwicklungen aus der Unfallforschung. Wenn dein aktueller Helm also bereits fünf, sechs oder sieben Jahre auf dem Buckel hat, lohnt es sich, über ein Upgrade zumindest nachzudenken - nicht wegen der Norm, sondern wegen der Materialalterung, die bei jedem Helm unweigerlich einsetzt.

Falls du nachsehen willst, welchen Standard dein Helm trägt, reicht ein kurzer Blick auf das Etikett am Kinnriemen - aber schau auf die richtige Stelle. Im Kreis steht ein „E“ mit einer Zahl, und die bezeichnet nur das Land, das die Genehmigung erteilt hat. Die Fassung verraten dir die ersten beiden Ziffern der Genehmigungsnummer daneben: Eine 05 am Anfang steht für ECE 22.05, eine 06 für 22.06.

Steht dort eine „05“, kannst du weiterfahren, ohne schlechtes Gefühl. Aber vielleicht auch mit der leisen Überlegung, ob der nächste Helm dann doch ein Modell sein darf, das die neuesten Erkenntnisse in Sachen Sicherheit direkt mit an Bord hat.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: August 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag eine Prüforganisation, deinen Versicherer oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

❓ Häufige Fragen zur ECE 22.06 & Nutzung von ECE-22.05-Helmen

Ist ein ECE-22.05-Helm in Deutschland weiterhin legal?

Ja. Die Nutzung von 22.05-Helmen bleibt vollständig erlaubt. Die ECE 22.06 betrifft die Typprüfung und die Produktion neuer Modelle, nicht die Nutzung bereits gekaufter Helme. Solange dein Helm unbeschädigt und funktionstüchtig ist, gilt er nach § 21a Abs. 2 StVO weiterhin als „geeigneter Schutzhelm“. Für Fahrten ins Ausland gelten eigene Regeln, die du beim dortigen Automobilclub erfragst.


Könnte die Polizei meinen 22.05-Helm bei einer Kontrolle beanstanden?

Nicht aufgrund der Normnummer. § 21a Abs. 2 StVO verlangt nur einen „geeigneten Schutzhelm“ und nennt keine Prüfnorm; maßgeblich ist der Zustand von Riemen, Schale und Visier. Ein Nutzungsverbot für ECE 22.05 gibt es in Deutschland nicht.


Was ist der größte Sicherheitsvorteil der neuen ECE 22.06?

Der Schutz vor Rotationskräften. Die 22.06 prüft schräge Stöße und begrenzt die Drehbeschleunigung des Prüfkopfes. Dazu kommen mindestens drei zusätzliche Aufprallpunkte, die das Labor aus zwölf möglichen Positionen auswählt, sowie die Prüfung von Helmen mit ihrem Zubehör. Für Klapphelme kommt die neue Kategorie „P/J“ dazu: Sie werden in beiden Stellungen geprüft, mit Kinnbügel und ohne.


Muss ich meinen alten Helm wegen der neuen Norm ersetzen?

Nein. Eine neue Norm ist kein Austauschgrund, Alter und Zustand sind es. Der ADAC rät bei Thermoplast-Helmen dringend zum Austausch nach rund fünf Jahren; Duroplast- und Verbundschalen halten bei guter Pflege mindestens acht Jahre. Bei starker Nutzung gelten die fünf Jahre für alle Bauarten. Nach einem Sturz gehört der Helm immer ersetzt.


Warum sind viele ECE-22.06-Helme etwas schwerer?

Um die strengeren Tests zu bestehen, brauchen viele 22.06-Helme robustere Schalen und dichtere Dämpfungsschichten. In der Praxis werden meist 50 bis 100 Gramm Mehrgewicht berichtet; eine Vorgabe der Norm ist das nicht. Viele Hersteller gleichen es mit besserer Aerodynamik und Gewichtsverteilung aus.


Wie erkenne ich, welche Norm mein aktueller Helm hat?

Auf dem Etikett am Kinnriemen steht ein „E“ im Kreis. Die Zahl im Kreis ist nur das Land der Genehmigung. Entscheidend sind die ersten beiden Ziffern der Genehmigungsnummer daneben: „05“ steht für ECE 22.05, „06“ für ECE 22.06.


Kann ich einen neuen 22.05-Helm noch kaufen?

Ja. Produziert werden dürfen 22.05-Helme seit Juli 2023 nicht mehr, verkauft werden dürfen vorhandene Restbestände in Deutschland aber sehr wohl: Das Bundesverkehrsministerium hat gegenüber dem Industrieverband Motorrad bestätigt, dass Deutschland die optionale Verkaufsbeschränkung nicht nutzt. Diese Helme sind legal, neu und voll nutzbar.


Ist ein günstiger 22.05-Restposten oder ein neuer 22.06-Helm die bessere Wahl?

Beides kann sinnvoll sein. Ein 22.05-Restposten bietet oft ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, die 22.06 bringt die Rotationsprüfung und die zusätzlichen Aufprallpunkte mit. Wenn dein Helm ohnehin älter wird, lohnt das Upgrade. Bei knappem Budget ist ein hochwertiger Restposten eine gute Wahl.

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