„LED-Licht“ stand im Inserat: Wie du die LED-Lampe an deiner Gebrauchten überprüfst

„LED-Licht, super hell!“ Die Zeile steht im Inserat zwischen „scheckheftgepflegt“ und „neue Reifen“, und der Verkäufer meint sie als Pluspunkt.

Das kann sie auch sein. Für dich ist sie erst einmal eine offene Frage. Auf den Fotos strahlt die LED-Lampe schön weiß, die Plakette ist frisch, und du weißt trotzdem nicht, ob dieses Licht zu dieser Maschine gehört.

Das lässt sich klären, mit einer Taschenlampe und dem Handy, und zwar bevor das Geld den Besitzer wechselt.

Erst telefonieren, dann hinfahren

Vieles erfährst du schon am Telefon. Frag, was „LED-Licht“ im Inserat überhaupt meint, welche Lampe drinsteckt und wer sie eingebaut hat. Frag, ob ihr Karton und der Ausdruck ihrer Genehmigung noch da sind und wo die alte Halogenlampe liegt. Bitte um ein Foto der Prüfnummer am Scheinwerfer, das ist für den Verkäufer schnell gemacht.

Kommen die Antworten schnell und mit Fotos, hat sich vermutlich jemand gekümmert. Kommen sie nicht, ist das noch kein Grund abzusagen. Dann klärst du mehr vor Ort und nimmst dir dafür Zeit.

Leg den Termin auf den späten Nachmittag. Ölspuren, Lack und Reifen siehst du dir dann noch bei Tageslicht an, das Licht erst in der Dämmerung.

Drei Dinge können da leuchten

Manchmal sind mit „LED-Licht“ nur Blinker oder Rücklicht gemeint, und dann zählen die Prüfzeichen auf diesen Teilen. Geht es um den Scheinwerfer, musst du wissen, was dort verbaut ist. Die Farbe des Lichts hilft dir dabei wenig, denn auch helle Halogenlampen wirken weiß.

Der erste Fall ist LED ab Werk. Schau in die Betriebsanleitung: Steht beim Abblendlicht ein Lampentyp wie H4 oder H7, kam die Maschine mit Halogen. Steht dort LED, genügt dir ein Blick auf die Zeichen am Scheinwerfer wie im zweiten Fall.

Der zweite Fall ist ein kompletter LED-Scheinwerfer, oft mit Klarglas und sichtbaren Linsen. Dann trägt der Scheinwerfer seinen Ausweis selbst, und du liest ihn direkt ab: meist das E im Kreis und Buchstaben wie HCR. Bei neuen Genehmigungen kann stattdessen eine spezifische Kennung stehen, abgekürzt UI. Fehlt jedes Zeichen, fehlt das Wichtigste. Ein Pfeil nach rechts steht für Linksverkehr, und eine 10R gilt der elektromagnetischen Verträglichkeit, nicht dem Licht.

Der dritte Fall macht die meiste Arbeit. Eine LED-Lampe steckt im alten Halogenscheinwerfer. Bei H4 und H7 gilt die Genehmigung dann nur für die Kombination aus Lampe, Motorrad und Scheinwerfer. Eine Ausnahme ist die H11 von Osram mit ECE-Zulassung, sie braucht laut Hersteller weder Liste noch Papier. Um H4 und H7 geht es ab jetzt.

So erkennst du die LED-Lampe im Scheinwerfer

Klär vorher mit dem Verkäufer, ob du hinten an den Scheinwerfer darfst. Ist eine Verkleidung im Weg oder steckt die Lampe im Topf eines Rundscheinwerfers, lass dir Fotos schicken, oder der Verkäufer schraubt selbst auf.

  1. Licht aus und warten: Lampe und Kühlkörper können nach der Fahrt heiß sein. Lass beides abkühlen, bevor du hinfasst.
  2. Kappe prüfen: Zieh die Gummikappe hinten am Scheinwerfer ab und schau sie dir rundum an. Wurde sie aufgeschnitten, damit ein langer Kühlkörper Platz hat, kommt bei Regen Wasser hinein.
  3. Lampe ansehen: Eine Halogenlampe endet hinten flach am Sockel, viele LED-Lampen tragen dort Kühlrippen, oft einen kleinen Lüfter und manchmal eine Box am Kabel. Sicher ist das nicht: Bei der Variante Speed nennt Osram das Lampendesign nahezu identisch mit dem einer Halogenlampe. Such deshalb an der Lampe nach Marke, Typ und Prüfzeichen, bei Philips etwa K 2006 für H4 oder K 1903 für H7.
  4. Zubehör suchen: Achte auf einen Adapterring an der Fassung oder ein Steuergerät am Kabel. Beides kann zur Genehmigung gehören.
  5. Nummer ablesen: Gesucht ist ein E mit Zahl im Kreis, dazu eine Ziffernfolge. Du findest es auf dem Glas, auf einem Gehäuse-Aufkleber oder eingeprägt. Eine Taschenlampe flach über dem Glas macht schwache Zeichen lesbar.
  6. Alles fotografieren: Lampe, Nummer und Zubehör brauchst du gleich für den Abgleich.

Findest du weder Marke noch Typ, endet die Suche hier: Die Listen der Lampenhersteller gelten nur für deren eigene Lampen, eine namenlose LED aus dem Netz taucht darin nicht auf.

Die Garagenwand sagt dir mehr als das Inserat

Wenn es dämmert, stellst du die Maschine auf ebenen Boden, etwa fünf Meter von einer hellen Wand entfernt, und schaltest das Abblendlicht ein. Sie steht dabei aufrecht, auf dem Hauptständer oder von jemandem gehalten, nicht auf dem Seitenständer. Brennt das Licht nur bei laufendem Motor, bleib dafür im Freien, denn in der geschlossenen Garage wird das Kohlenmonoxid aus dem Auspuff lebensgefährlich. Ohne Motor hörst du nebenbei, ob hinter dem Scheinwerfer ein kleiner Lüfter surrt.

An der Wand suchst du eine scharfe Kante, oben dunkel, unten hell, wie mit dem Lineal gezogen. Ein Reflektor für Halogen ist auf einen Glühfaden gerechnet, und eine LED sitzt nie ganz an dessen Stelle. Passt die Kombination nicht, siehst du oft keinen sauberen Schnitt, sondern einen weichen Fleck mit Streulicht nach oben. Das ist das Licht, das dem Gegenverkehr in die Augen fällt.

Eine klare Kante beweist allerdings noch keine Genehmigung, sie sagt nur, dass die Optik mitspielt. Achte bei der Gelegenheit auch aufs Cockpit: Flackert das Licht oder meldet die Anzeige einen Lampenfehler, fehlt womöglich das passende Zubehör.

Zeigt die Wand eine saubere Kante und fällt die Probefahrt schon in die Dunkelheit, schau, wie weit das Licht reicht, und achte auf den Gegenverkehr. Blinkt dir auf gerader Strecke mehr als einer mit dem Fernlicht zu, kann der Scheinwerfer zu hoch stehen, oder das Licht streut dorthin, wo es nicht hingehört.

Die Zeile in der Liste muss ganz passen

Der Verkäufer zeigt dir auf dem Handy die Liste, und da steht sie, deine Maschine. Damit hast du aber erst die halbe Zeile. Die LED-Lampe ist nur zusammen mit bestimmten Scheinwerfern genehmigt, und deshalb zählt die Nummer, die du vorhin fotografiert hast. In der Genehmigung von Philips steht sie in jeder Zeile neben Modell und Typ, das Baujahr dient in der Liste des Herstellers nur der Orientierung. Osram schreibt, eine passende Nummer sei Pflicht.

Nach einem Sturz sitzt vielleicht ein Nachbau oder ein Scheinwerfer aus anderer Quelle drin, und dann stimmt das Modell, die Nummer aber nicht. Selbst ab Werk kann es verschiedene Scheinwerfer geben, die Yamaha XT600 steht deshalb zweimal in der Osram-Liste.

Meist ist laut Osram nur das Abblendlicht genehmigt, manchmal auch das Fernlicht. Stecken im Scheinwerfer zwei Lampen, ist womöglich nur eine davon freigegeben. An der Honda CBF 1000 (SC58) gibt Philips nur das Fernlicht frei, an der Ducati Diavel und der Triumph Sprint ST Osram nur das Abblendlicht. Bei der Yamaha Fazer hängt es vom Typ ab. Leuchten dort beide Lampen mit LED, ist nach dieser Liste eine davon nicht abgedeckt.

Die Lampe selbst steht ebenfalls in der Zeile: An der Kawasaki Z900 von 2016 bis 2019 listet Philips fürs Abblendlicht allein die Boost-Version, zusammen mit einem Adapterring. Bei Osram ist in jeder Zeile vermerkt, ob die Varianten Smart, Speed 450 oder Vintage freigegeben sind. Eine andere Variante passt vielleicht in die Fassung, in der Zeile steht sie deshalb noch nicht.

Beim Zubehör lassen beide Hersteller nur ihre eigenen Teile gelten. Hat der Vorbesitzer gegen die Fehlermeldung einen Widerstand eingelötet, gehört der nicht dazu.

Ohne Karton fehlt die Echtheitsprobe

Ein leerer Lampenkarton landet schnell im Altpapier, dabei ist er hier mehr wert, als er aussieht. Das wichtigste Papier heißt Allgemeine Bauartgenehmigung, kurz ABG, und der vorgesehene Weg zu ihr führt über die Packung. Bei Osram scannst du den QR-Code auf dem Trust-Sticker oder gibst den siebenstelligen Code in die App ein, bei Philips sitzt der QR-Code ebenfalls auf der Verpackung. Danach lädst du die ABG herunter und druckst sie aus. Bei Osram reichen laut Hersteller der Hauptteil und die Anlagenseite mit deinem Modell.

Beide Hersteller schreiben, dass die ABG im Fahrzeug mitfahren soll. Bei Philips steht es in der ABG selbst: „Der Fahrzeugführer hat den Abdruck der Allgemeinen Bauartgenehmigung mitzuführen.“

Fehlt der Ausdruck, ist bei Philips noch nichts verloren. Die ABG für H4 und H7 liegen auch offen als PDF auf dem Dokumentenserver des Herstellers, eine Websuche findet sie (Stand November 2026). Unter derselben Nummer gibt es mehrere Fassungen für verschiedene Ausführungen. Nimm die, in der deine Zeile steht. Bei Osram läuft der Download laut Hersteller über den Code.

Der Code hat noch eine zweite Aufgabe: Mit ihm prüfst du, ob die Lampe echt ist. Osram nennt sein Trust-Programm ausdrücklich als Schutz vor Fälschungen, und auch Philips authentifiziert das Produkt über den QR-Code. Im zweiten Schritt des Trust-Programms prüfst du die Lampendaten, die auf dem Sockel der Lampe stehen. An einer Gebrauchten zählt das doppelt, denn ein Karton kann auch von einer anderen Lampe stammen. Ohne Karton fehlt dir diese Probe, selbst mit der ABG in der Hand.

Bitte deshalb um Karton und Ausdruck zugleich. Hat der Verkäufer nur den Ausdruck, lies ihn: In der Fahrzeugliste muss dein Modell mit der Nummer deines Scheinwerfers stehen. Das ist besser als nichts, belegt aber nicht, dass diese Lampe damals gemeint war. Eine Werkstattrechnung mit dem Lampentyp hilft dir zumindest beim Einordnen.

Einen eigenen Weg für Käufer ohne Karton haben wir bei beiden Herstellern nicht gefunden. Bleibt die Nachfrage beim Kundendienst. In der Zulassungsbescheinigung suchst du normalerweise vergeblich, denn eingetragen wird so eine Lampe dort nicht. Als Nachweis dient der Ausdruck.

Den Aufkleber, den Osram der Packung für die Rückseite des Scheinwerfers beilegt, überschätz nicht. Der Hersteller nennt ihn nicht verpflichtend, und sein Fehlen ändert an der Genehmigung nichts. Beweisen kann er umgekehrt auch nichts.

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Was die frische Plakette nicht beweist

Die neue Plakette beruhigt, sie zeigt aber nur den Stand an einem Tag. Eine Lampe ist schnell gewechselt, vor der Prüfung ebenso wie danach. Das ist kein Vorwurf an den Verkäufer oder den Prüfer, das ist die Grenze jeder Momentaufnahme.

Die Beleuchtung gehört bei der Hauptuntersuchung zu den Prüfpunkten, und bei einer nicht genehmigten Lampe musst du dort mit einem Mangel rechnen. Die Frage kommt also spätestens bei der nächsten HU wieder, und dann stehst du vor dem Prüfer, nicht der Vorbesitzer.

Ein H-Kennzeichen ändert an dieser Prüfung wenig. Laut TÜV SÜD zählt eine genehmigte Lichtquelle im alten Scheinwerfer als Ersatzteil und nicht als Hauptbaugruppe, das H gerät dadurch also nicht in Gefahr. Liste und Nummer müssen aber auch hier passen. Ein moderner LED-Scheinwerfer an so einer Maschine ist dagegen eine eigene Frage.

Außerhalb Deutschlands läuft es anders. In der Schweiz müssen austauschbare Lampen laut Bundesamt für Strassen internationalen Vorschriften genügen. H4- und H7-LED zum Nachrüsten tun das beim Abblendlicht nicht, schreibt das Amt.

In Österreich hat das Ministerium die Philips-Genehmigungen für H4 und H7 per Bescheid anerkannt, allerdings in älteren Fassungen samt deren Fahrzeuglisten. Steht dein Motorrad dort im Anhang, gehören eine Abschrift des Bescheids und die ABG dieser Fassung mit deiner Modellseite ins Fahrzeug. Auch für Osram meldete der ÖAMTC 2021 eine Anerkennung, damals für bestimmte Autos. Für alles andere, Osram am Motorrad eingeschlossen, frag die Landesprüfstelle oder den ÖAMTC.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: November 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag die Zulassungsstelle oder eine Prüforganisation, beim Kaufvertrag die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Am Ende stehst du bei einem von drei Ergebnissen

Das erste Ergebnis ist das schöne: Lampe, Nummer, Lichtfunktion und Zubehör passen zur Zeile, Karton und Ausdruck sind da. Nimm beides mit und schreib in den Kaufvertrag, was du bekommen hast.

Das zweite: Die Kombination steht in der Liste, aber Karton und Papier fehlen. Bei Philips kannst du die ABG selbst ausdrucken, die Echtheit der Lampe klärt das aber nicht. Am sichersten bist du mit einem neuen Lampensatz in der gelisteten Variante. Dann hältst du Karton, Code und ABG selbst in der Hand. Günstiger ist eine neue Halogenlampe.

Das dritte: Die Kombination steht in keiner Liste. Hat dein Scheinwerfer eine Nummer, die bei einem anderen Modell schon genehmigt ist, bietet Osram dafür ein Kontaktformular an. Sonst kommt wieder eine Halogenlampe des Typs hinein, den die Betriebsanleitung nennt. Stehen lassen musst du die Maschine deshalb nicht, aber Lampe, Einstellen und vielleicht eine neue Gummikappe gehören in die Preisverhandlung.

Kaufst du beim Händler, bitte ihn, das vor der Übergabe zu lösen: Lampe von der Liste mit Karton oder zurück auf Halogen.

Sicherheitshinweis: Osram empfiehlt nach dem Lampenwechsel die Einstellung in der Werkstatt, und beim Rückbau auf Halogen ist das ebenso sinnvoll. Ein zu hoch stehender Scheinwerfer blendet den Gegenverkehr, und im schlimmsten Fall übersieht ein geblendeter Autofahrer einen Fußgänger oder Radfahrer am Fahrbahnrand. Fass die neue Halogenlampe nicht am Glas an und setz die Gummikappe rundum dicht auf, sonst zieht der Scheinwerfer Wasser.

Zuckt ein privater Verkäufer nur mit den Schultern, heißt das nichts Böses, vielleicht hat er die Lampe selbst so übernommen. Eine Halogenlampe kostet ja wenig. Aber wenn schon beim Licht niemand weiß, was verbaut ist: Was weißt du dann über den Rest?

❓ Häufige Fragen zur LED-Lampe in der Gebrauchten

Woran erkenne ich eine LED-Lampe im Scheinwerfer?

Viele LED-Lampen verraten sich hinter dem Scheinwerfer durch Kühlrippen oder einen kleinen Lüfter, manche sehen dort aber fast aus wie eine Halogenlampe. Warte, bis alles abgekühlt ist, zieh die Gummikappe ab und lies, was auf der Lampe steht. Weißes Licht allein ist kein Beweis.


Wann ist eine LED-Lampe in einer Gebrauchten abgedeckt?

Eine LED-Lampe mit ABG ist abgedeckt, wenn Modell, Scheinwerfernummer, Lichtfunktion, Lampenvariante und Zubehör in einer Zeile der Herstellerliste stehen. Fehlt eines davon, reicht das helle Licht nicht als Argument. Im Zweifel hilft dir eine Prüforganisation weiter.


Was mache ich, wenn Karton und ABG fehlen?

Ohne Karton fehlt dir der Code für die Echtheitsprobe. Die ABG gibt es bei Philips auch frei als PDF, bei Osram läuft der Download über den Code. Frag zuerst den Verkäufer, danach den Kundendienst des Lampenherstellers. Steht die Kombination in der Liste, bringt ein neuer Lampensatz in der gelisteten Variante beides wieder mit.


Beweist eine frische Plakette, dass die LED-Lampe in Ordnung ist?

Eine frische Plakette belegt nur den Zustand am Prüftag. Die Lampe kann vorher oder nachher gewechselt worden sein. Verlass dich deshalb auf Liste, Nummer und ABG.


Muss die LED-Lampe bei einer Tour nach Großbritannien raus?

In Ländern mit Linksverkehr verlangen Osram und Philips den Rückbau auf Halogen, auch wenn die Lampe zu Hause genehmigt ist. Pack also eine passende Halogenlampe ein, bevor du auf die Fähre rollst. Für andere Länder verweist Osram auf das Recht des Landes, in dem das Motorrad zugelassen ist.

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