
Der Prüfer kniet vor deinem Vorderrad, dreht das Licht an, schaut auf die Kennzeichenbeleuchtung - und schüttelt den Kopf. Eine durchgebrannte Soffitte für ein paar Cent. Plakette weg. So banal scheitern die meisten Maschinen, und genau deshalb lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die häufigsten HU-Mängel am Motorrad, bevor du den Termin machst. Denn die Hauptuntersuchung ist kein Hexenwerk. Die allermeisten Beanstandungen sind Kleinkram, den du in deiner Garage selbst erledigst - wenn du weißt, wo du hinschauen musst.
Worauf es ankommt: Du musst die Mängel kennen, bevor sie der Prüfer findet. Und du musst wissen, wo die Grenze verläuft - zwischen dem, was du legal selbst machst, und dem, wo dir jeder vernünftige Schrauber sagt: Finger weg, ab in die Werkstatt.
Die Hauptuntersuchung ist keine Schikane, sondern Gesetz. Geregelt in § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII. Klingt trocken, ist aber der Grund, warum du überhaupt zum Termin musst.
Für Krafträder gilt: alle 24 Monate. Punkt. Anders als beim Auto, das nach der Erstzulassung drei Jahre Schonfrist bekommt, läuft beim Motorrad der Zwei-Jahres-Takt von Anfang an. Auch die fabrikneue Maschine muss nach 24 Monaten antreten. Eine Sicherheitsprüfung wie beim schweren Lkw gibt es für dich nicht.
Wer den Termin verschwabbelt, begeht keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit - und zwar als Halter, nicht als Fahrer. Der Bußgeldkatalog staffelt das für Motorräder nach Verzug: mehr als zwei bis vier Monate 15 Euro, mehr als vier bis acht Monate 25 Euro, mehr als acht Monate 60 Euro und ein Punkt in Flensburg (Stand Bußgeldkatalog-Verordnung, August 2026). Bis zwei Monate steht für unsere Fahrzeugklasse gar kein Satz drin. Teuer wird es also erst, wenn man es richtig laufen lässt - der Punkt ab dem neunten Monat ist trotzdem ärgerlich genug.
Bevor wir zur Mängelliste kommen, brauchst du das Vokabular. Denn nicht jeder Mangel ist gleich. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/45/EU unterscheidet Anlage VIII StVZO drei Mängelkategorien: geringe, erhebliche und gefährliche Mängel. Ein gefährlicher Mangel kann das Fahrzeug zusätzlich als verkehrsunsicher einstufen - das ist die schärfste Form innerhalb der gefährlichen Mängel.
Geringe Mängel kosten dich nicht die Plakette. Du bekommst sie trotzdem, sollst den Mangel aber zügig beheben - der Untersuchungsbericht empfiehlt: unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats. Die durchgebrannte Birne fällt oft hierunter.
Erhebliche Mängel sind die klassische Durchfall-Kategorie. Keine Plakette. Du musst nacharbeiten und in der Regel innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung. Das ist ärgerlich, aber kein Drama.
Dann wird es ernst. Gefährliche Mängel bedeuten eine direkte und unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit. Für dich heißt das zunächst: keine Plakette, alle Mängel unverzüglich beheben lassen, spätestens innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Ein sofortiges Fahrverbot gehört an dieser Stelle aber noch nicht dazu - die Kategorie ist ausdrücklich so definiert, dass sie eine unmittelbare Untersagung des Betriebs gerade noch nicht rechtfertigt. In der Praxis heißt das: Du rollst selbst nach Hause oder direkt in die Werkstatt, statt den Abschleppwagen zu rufen. Eine Stufe darüber ist damit Schluss. Stuft der Prüfer das Fahrzeug als verkehrsunsicher ein - die schärfste Form innerhalb der gefährlichen Mängel -, nimmt er die vorhandene Plakette ab, benachrichtigt die Zulassungsbehörde und weist dich ausdrücklich darauf hin, dass du die Maschine auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darfst. Im Klartext: Die Maschine bleibt stehen, du schiebst oder lädst sie auf. Hier ist Eigenbastelei kein Thema mehr.
Sicherheitshinweis: Wer mit einem als „gefährlich“ oder „verkehrsunsicher“ eingestuften Mangel - etwa einer schwachen Bremse oder einem ausgeschlagenen Lenkkopflager - trotzdem weiterfährt oder selbst an Bremse und tragenden Sicherheitsteilen herumpfuscht, riskiert im schlimmsten Fall den Totalausfall genau dieses Bauteils bei voller Fahrt. Das endet nicht beim Bußgeld, sondern bei Kontrollverlust, Sturz und Lebensgefahr - für dich und für andere.
Eine amtliche Hitliste der zehn häufigsten Motorradmängel gibt es nicht - wohl aber die Bereiche, die Prüforganisationen seit Jahren übereinstimmend zuerst nennen. Der ADAC führt sie in dieser Reihenfolge auf: Beleuchtung, Fahrgestell und Rahmen, dann Achsen, Räder und Reifen. Die Nummerierung in diesem Artikel ist also unsere Sortierung nach Praxishäufigkeit und Aufwand, kein offizielles Ranking. Wenn dein Motorrad scheitert, dann trotzdem mit hoher Wahrscheinlichkeit in genau diesen Bereichen.
Die GTÜ prüft im Kern dieselben Bereiche: Beleuchtung und elektrische Ausrüstung, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen sowie Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anbauteile. Klingt nach einer langen Liste. In der Praxis verteilen sich die echten Treffer aber auf eine überschaubare Handvoll Klassiker - und die gehen wir jetzt der Reihe nach durch.
Defekte Glühlampen sind der mit Abstand häufigste Grund, warum eine Plakette wackelt. Scheinwerfer, Blinker, Brems- und Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung. Eine einzige tote Soffitte hinten am Nummernschild - und schon stehst du dumm da.
Das Gute: Das ist der einfachste Mangel überhaupt. Lampe raus, neue rein, fertig. Kostet Centbeträge. Geh vor dem Termin jede einzelne Funktion durch. Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, beide Blinker vorn und hinten, Bremslicht beim Ziehen am Hebel und beim Treten - viele vergessen, dass es zwei Bremslichtschalter gibt.
Vorsicht bei umgebauter Beleuchtung. Getönte oder selbst lackierte Leuchten, nicht zugelassene LED-Einsätze ohne Prüfzeichen, erblindete Reflektoren - all das beanstandet der Prüfer. Wer auf LED umrüsten will, braucht eine Zulassung für genau diese Anwendung. Eine billige LED aus dem Netz, die zufällig in den Sockel passt, reicht eben nicht. Der Prüfer schaut nach dem Prüfzeichen, nicht nach der Helligkeit.
Ein Tipp aus der Praxis: Schnapp dir einen Helfer oder stell dich vor eine Garagenwand und beobachte die Reflexionen. Wackelkontakte verraten sich oft erst, wenn das Bike auf dem Hauptständer leicht wackelt. Korrodierte Stecker am Blinker sind ein Klassiker, gerade bei Maschinen, die einen Winter draußen standen.
Der zweite Dauergast. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Motorradreifen liegt bei 1,6 mm im Hauptprofil - das sind die breiten Rillen im mittleren Bereich, etwa über drei Viertel der Laufflächenbreite (§ 36 Abs. 3 StVZO). Nur für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder genügen 1,0 mm. Verwechsle das nicht: Für dein normales Motorrad gelten die 1,6 mm.
Und weil sich das Gegenteil hartnäckig hält: Die kleinen Stege quer in den Profilrillen, die TWI-Marken, sind am Motorradreifen kein verlässlicher Ersatz fürs Nachmessen. Wo sie sitzen, verrät dir ein kleines „TWI“, ein Dreieck oder ein Pfeil auf der Flanke. Nur zeigen sie bei den meisten Motorradreifen die nordamerikanische Grenze von 0,8 mm an und nicht die deutschen 1,6 mm. Wer wartet, bis die Lauffläche mit dem Steg bündig ist, fährt längst zu tief - und geht mit einem Reifen zum Termin, der rechnerisch schon durchgefallen ist. Nimm für den Kontrollblick lieber einen Profiltiefenmesser für ein paar Euro und miss an mehreren Stellen: Motorradreifen verschleißen in der Mitte fast immer deutlich schneller als an den Flanken.
Beanstandet werden Reifen aber nicht nur wegen abgefahrenem Profil. Schnitte, Risse mit freiliegendem Gewebe, eine verhärtete, glasige Gummimischung - all das kann zum Mangel werden. Das reine Reifenalter dagegen ist kein eigenständiges Kriterium; der Prüfer bewertet den Zustand, nicht das Geburtsjahr.
Und dann die Sache mit der Freigabe, bei der sich zum 1. Januar 2025 etwas geändert hat - ausgerechnet zulasten der älteren Maschinen. Entscheidend ist, welche Art von Genehmigung dein Motorrad hat. Bei einer nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis reicht die früher übliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers nicht mehr, um von der eingetragenen Marken- oder Profilbindung abzuweichen; dann führt der Weg über eine Begutachtung mit Eintragung, oder du lässt die Bindung austragen. Bei Krafträdern mit EG-Typgenehmigung werden solche Herstellerbescheinigungen dagegen weiterhin akzeptiert. Klingt nach Papierkram, ist aber der Unterschied zwischen Plakette und Nachuntersuchung - und deshalb eine Frage, die vor den Reifenkauf gehört, nicht danach. Falsche Größe, falscher Geschwindigkeitsindex oder eine unzulässige Kombination fliegen ohnehin auf. Stand: August 2026; im Zweifel fragst du kurz bei deiner Prüfstelle nach.
Genau hier stolpern viele Gebrauchtkäufer. Du übernimmst eine Maschine, montierst die nächstbeste Reifenkombination, die der Händler gerade da hat - und merkst beim Termin, dass die Papierlage nicht stimmt. Wenn du eine ältere Maschine fährst, kläre die Freigabesituation, bevor du neue Pneus aufziehst. Das spart dir die teure Doppelmontage und die Nachuntersuchung gleich mit.
Der dritte große Block ist das Fahrgestell. Rost an tragenden Teilen, ein scheppernder Kotflügel, lose Anbauteile. Hier wird es schnell heikel, weil tragende Rahmenteile keine Bastelzone sind.
Ein häufiger, völlig vermeidbarer Treffer: der umgebaute Kennzeichenhalter ohne korrekten Reflektor oder mit falschem Winkel. Und das betrifft nicht nur Freunde des seitlichen Halters. Jedes Motorrad braucht hinten einen roten Rückstrahler, und der Prüfkatalog kontrolliert dort Zustand, Ausführung, Anzahl, Prüfzeichen sowie Anbaumaße und Sichtwinkel. Genau dieses Teil verschwindet beim Kürzen des Hecks besonders gern: Der alte Halter fliegt raus, der neue hat keine Aufnahme mehr, und niemand merkt es - bis der Prüfer von hinten auf die Maschine schaut. Wer hier umgebaut hat, kontrolliert vor dem Termin Maße, Winkel und Rückstrahler. Auch ein verrosteter Auspuffhalter oder eine lose verschraubte Fußrastenanlage zählen in diesen Block - Dinge, die du beim Saubermachen leicht selbst entdeckst, wenn du die Maschine einmal von unten anschaust.
Jetzt wird es feiner. Diese Mängel siehst du nicht beim flüchtigen Hinschauen - du musst sie suchen.
Eine feuchte Gabel, ein ölnasser Stoßdämpfer, ein Tropfen unter dem Motor. Undichtigkeiten sind ein Klassiker, und sie verraten sich oft erst beim genauen Hinsehen. Eine schwitzende Gabeldichtung ist nicht nur ein HU-Thema, sondern auch eine Sturzgefahr, wenn Öl auf die Bremsscheibe wandert. Wisch deine Maschine vor dem Termin sauber und schau, wo es am nächsten Morgen wieder feucht ist. Ein leichter Ölfilm, der sich nur als Beschlag zeigt, wird oft milder bewertet als eine tropfende Stelle, an der sich der Schmutz schon zur Kruste gesammelt hat - die Grenze zieht der Prüfer, nicht du.
Pack das Vorderrad bei aufgebocktem Motorrad und ruckel daran. Spürst du ein Klacken im Lenkkopf? Heb das Rad an und dreh es - schleift, rumpelt oder hakt das Radlager? Spiel in Lenkkopf-, Rad- oder Schwingenlagern gehört zu den Dauerbrennern und ist sicherheitsrelevant. Solche Bauteile ordnet der Prüfer im Zweifel der Fachwerkstatt zu, und das aus gutem Grund.
Ein ausgeschlagenes Lenkkopflager macht sich oft beim Geradeausfahren bemerkbar - die Maschine fühlt sich an, als wolle sie in einer Spur einrasten, beim Bremsen rappelt es. Wer das ignoriert, fährt mit einem Bauteil, das die Lenkpräzision direkt beeinflusst. Genau deshalb landet es in der Kategorie, bei der du besser nicht improvisierst.
Eine ausgeleierte, trockene Kette mit zu viel Durchhang oder hochgezogenen „Hakenzähnen“ am Ritzel ist ein Mangel - und ein echtes Risiko, wenn sie reißt oder vom Kettenblatt springt. Kettenspannung und Schmierung kannst du selbst einstellen, das ist gewollte Schrauberarbeit. Ist die Kette aber längst über die Verschleißgrenze, hilft nur ein neuer Kettensatz. Den exakten Durchhang verrät dir nicht der Stammtisch, sondern dein Fahrzeughandbuch - der Wert unterscheidet sich je nach Modell und Schwingenkonstruktion deutlich.
Gemessen an Licht und Reifen ist die Bremse beim Motorrad ein vergleichsweise seltener Beanstandungsgrund. Dafür ist die Fallhöhe hier die größte von allen: Ein müder Blinker kostet dich einen zweiten Termin, eine versagende Bremse den Rest.
Verschlissene Beläge, riefige Scheiben, poröse Bremsleitungen - das schaut der Sachverständige genau an, den Flüssigkeitsstand ebenso. Den Siedepunkt der Bremsflüssigkeit misst dagegen nur die Werkstatt, ein eigener HU-Prüfpunkt ist er nicht. Unsere Linie dazu ist eindeutig: Bei einem Mangel an der Bremsanlage bleibt die Maschine stehen und geht in fachkundige Hände. Beläge tauschen mag noch gehen, aber wer am Hydrauliksystem ohne Erfahrung herumdoktert, hat schnell Luft in der Leitung - und keinen Druck mehr am Hebel.
Der entfernte dB-Killer ist kein Kavaliersdelikt. Die StVZO verlangt, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt, und verweist im Übrigen auf die EU-Geräuschvorschriften. Einen pauschalen „erlaubten dB-Wert“ für alle Motorräder gibt es also nicht - maßgeblich ist der fahrzeugindividuelle Standgeräuschwert, der in deinen Papieren steht. Pflicht ist bei der HU zunächst der Blick auf die Anlage und der Klang auf Auffälligkeiten. Fällt etwas auf oder ist die Zulässigkeit der Anlage nicht nachgewiesen, wird gegen genau diesen Wert gemessen - nicht gegen ein Bauchgefühl.
Ein Sportendschalldämpfer braucht seine eigene Genehmigung und je nach Fall eine Eintragung. Baust du den dB-Killer aus und verschlechterst damit das Geräuschverhalten, erlischt die Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) - und ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Dazu kommt der unangenehme Nebeneffekt, an den kaum jemand denkt: Veränderungen am Fahrzeug können gegenüber deinem Versicherer meldepflichtig sein. Was das für deinen Vertrag bedeutet, steht in deiner Police - ein Anruf dort ist billiger als jede Überraschung im Schadenfall.
Und jetzt der Teil, den viele Motorradfahrer gar nicht auf dem Schirm haben: Beim Auspuff bleibt es nicht beim Hinhören. Die Abgasuntersuchung für Krafträder, kurz AUK, ist seit 2006 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Betroffen ist jede Maschine mit Ottomotor, die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurde - ältere Krafträder sind ausgenommen. Der Prüfer hört also nicht nur hin, er steckt auch die Sonde in den Endtopf. Und ohne bestandene Abgasuntersuchung gibt es keine Plakette, egal wie gut der Rest der Maschine dasteht.
Gemessen wird der Kohlenmonoxid-Anteil im Abgas, bei neueren Maschinen kommt das Auslesen des Diagnosesystems dazu. Als Orientierung gelten 0,3 Prozent CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl für Maschinen mit geregeltem Katalysator und 4,5 Prozent bei Leerlaufdrehzahl ohne oder mit ungeregeltem Kat. Verbindlich ist aber immer der Wert, den dein Hersteller vorgibt, und der liegt oft darunter (Stand: August 2026).
Durchgefallen wird hier selten wegen echter Motorschäden und fast immer wegen Kleinkram: müde Zündkerzen, ein verstellter Vergaser, ein zugesetzter Luftfilter, ein gealterter Lambdasensor oder ein nachgerüsteter Endtopf, der den Katalysator gleich mit entsorgt hat. Auch ein Motor, der monatelang nur Kurzstrecke gesehen hat, kommt schlechter durch als einer, der vorher richtig warm gefahren wurde. Frische Kerzen, ein sauberer Luftfilter und eine ordentliche Runde vor dem Termin sind deshalb keine Kosmetik, sondern der billigste Teil der HU-Vorbereitung.
Hier scheitern viele Custom-Projekte. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Änderung die genehmigte Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt oder das Abgas- beziehungsweise Geräuschverhalten verschlechtert. Sie bleibt bestehen, wenn das verbaute Teil eine eigene Genehmigung mitbringt oder die vorgeschriebene Abnahme unverzüglich erledigt und bestätigt wird - und wenn du dich an die Einbauanweisungen und Auflagen hältst. Der zweite Halbsatz ist der, den die meisten überlesen.
Übersetzt: LED-Blinker ohne Prüfzeichen, ein nicht abgenommener Lenker, ein eintragungspflichtiger Umbau ohne Papier - das kostet die Plakette. Bring alle Gutachten, ABEs und Eintragungen mit zum Termin. Der Prüfer will sie sehen.
Funktionscheck zum Schluss. Hupe drücken - kommt ein Ton? Beide Spiegel dran und unbeschädigt? Sitzt das Kennzeichen fest? Und, der Klassiker, den fast jeder vergisst: Rastet das Lenkschloss sauber ein? Das sind die Punkte, die in fünf Minuten erledigt sind und trotzdem reihenweise vergessen werden. Eine tote Hupe ist genauso ein Mangel wie ein fehlender Spiegel.
Das Lenkschloss unterschätzen viele, weil es nach Diebstahlschutz klingt und nicht nach Verkehrssicherheit. Der Prüfkatalog sieht das anders: Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung ist ein eigener Untersuchungspunkt, und geprüft wird dort ausdrücklich auch die Funktion. Ein Schloss, das nicht mehr einrastet oder sich nur mit Gewalt bewegen lässt, ist damit ein Befund und kein Schönheitsfehler.
Klingt lächerlich, scheitert aber regelmäßig: Ein blinder Spiegel mit Sprung im Glas, eine Hupe, die nach dem Winter nur noch heiser röchelt, ein Kennzeichen, das beim Klopfen wackelt. Nichts davon kostet dich mehr als ein paar Minuten - vorausgesetzt, du checkst es, bevor du losfährst. Genau dieser Kleinkram entscheidet oft darüber, ob du mit Plakette nach Hause rollst oder noch mal wiederkommen darfst.
Halten wir die wichtigste Linie fest, denn genau hier sortieren sich die häufigsten HU-Mängel am Motorrad in zwei Lager. Selbst beheben darfst du als Halter grundsätzlich vieles - eine generelle Werkstattpflicht für Privatpersonen am eigenen Fahrzeug gibt es im Gesetz nicht. Entscheidend ist allein, dass das Ergebnis am Ende den Vorschriften der StVZO entspricht.
Klar im Selbsthilfe-Lager: Glühlampen tauschen, korrodierte Stecker säubern, Wackelkontakte beheben, Kette spannen und ölen, Reifendruck prüfen, Hupe und Spiegel checken. Das ist Garagenarbeit, dafür brauchst du keinen Meisterbrief.
Im Werkstatt-Lager - und das ist eine Sicherheits-, keine Rechtsempfehlung: Bremsanlage, Lenkkopf- und Radlager, Reifenwechsel, tragende Rahmenteile. Nicht weil du es rechtlich nicht dürftest, sondern weil ein Fehler hier mit deinem Leben bezahlt wird. Wer unsicher ist, fragt den Profi. Das ist keine Schwäche, das ist Erfahrung.
Und bei allem, was mit Toleranzen zu tun hat - Kettenspannung, Anzugsmomente an Achse und Bremssattel, Reifenfreigaben: Beachte immer die Freigaben und Angaben in deinem Fahrzeughandbuch. Die Werte unterscheiden sich von Maschine zu Maschine, und die Pauschalweisheit vom Stammtisch ersetzt das Handbuch nicht. So sortieren sich die häufigsten HU-Mängel am Motorrad am Ende ganz von selbst in das, was du sicher selbst machst, und das, was in fachkundige Hände gehört.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Genannte Fristen, Sätze und Einstufungen geben den Stand August 2026 wieder und können sich ändern. Verbindlich sind der aktuelle Bußgeldkatalog, deine Fahrzeugpapiere und die Auskunft deiner Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ).
Setz dich einen Abend vorher in die Garage und arbeite die Liste ab, statt am Prüftag zu hoffen. Lichtcheck rundum. Profiltiefe messen. Kette und Bremsen anschauen. Papiere für jeden Umbau bereitlegen. Was du selbst sicher beheben kannst, behebst du. Was nach Bremse, Lager oder Rahmen riecht, gibst du in die Werkstatt. Die häufigsten HU-Mängel am Motorrad sind kein Schicksal, sondern eine Aufgabenliste - und die meisten Zeilen darauf hakst du mit einer Stunde Arbeit und ein paar Euro Material selbst ab. Was bleibt, ist der Respekt vor den Teilen, an denen kein Pfusch erlaubt ist.
Wie oft muss ein Motorrad zur HU?
Krafträder müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, geregelt in § 29 StVZO mit Anlage VIII. Der Zwei-Jahres-Takt gilt schon ab der Erstzulassung - die beim Pkw übliche längere Erstfrist gibt es beim Motorrad nicht. Eine Sicherheitsprüfung ist für Krafträder nicht vorgeschrieben.
Was sind die häufigsten HU-Mängel am Motorrad?
Der ADAC nennt als Schwerpunkte die Beleuchtung, Fahrgestell und Rahmen sowie Achsen, Räder und Reifen. Dazu kommen in der Praxis Ölverlust, Lagerspiel an Lenkkopf und Rädern, Kettenverschleiß und Probleme am Auspuff. Eine durchgebrannte Glühlampe ist der klassische Einzelgrund. Ein amtliches Ranking der zehn häufigsten Mängel gibt es nicht.
Welche HU-Mängel darf ich selbst beheben?
Einfache, nicht sicherheitskritische Mängel sind klar Garagenarbeit: Glühlampen tauschen, Stecker säubern, Kette spannen und ölen, Reifendruck prüfen, Hupe und Spiegel checken. Eine generelle Werkstattpflicht für Privatpersonen am eigenen Motorrad gibt es nicht. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug nach der Arbeit den Vorschriften der StVZO entspricht.
Welche Mängel sollte ich besser nicht selbst reparieren?
An Bremsanlage, Lenkkopf- und Radlagern, beim Reifenwechsel und an tragenden Rahmenteilen sollte aus Sicherheitsgründen die Fachwerkstatt ran. Eine Maschine mit Bremsmangel lässt du besser stehen und in der Werkstatt prüfen. Das ist eine Sicherheitsempfehlung, keine Rechtspflicht - aber ein Fehler an diesen Teilen kann tödlich enden.
Wie viel Profiltiefe braucht ein Motorradreifen für den TÜV?
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm im Hauptprofil nach § 36 Abs. 3 StVZO. Nur Kleinkrafträder und Leichtkrafträder dürfen mit 1,0 mm antreten. Beanstandet werden Reifen außerdem bei Rissen, freiliegendem Gewebe, verhärteter Gummimischung oder falscher Größe und Freigabe - das Alter allein ist kein eigenständiger Mangelgrund.
Was bedeuten geringe, erhebliche und gefährliche Mängel?
Anlage VIII StVZO kennt seit der EU-Richtlinie 2014/45/EU drei Kategorien. Geringe Mängel kosten nicht die Plakette, sollten aber zügig behoben werden. Erhebliche Mängel bedeuten keine Plakette und Nachuntersuchung, in der Regel innerhalb eines Monats. Gefährliche Mängel sind eine unmittelbare Gefährdung: keine Plakette, Nachprüfung innerhalb eines Monats, aber noch kein sofortiges Fahrverbot - du darfst also nach Hause oder in die Werkstatt fahren. Erst wenn der Prüfer das Fahrzeug als verkehrsunsicher einstuft, nimmt er die Plakette ab, informiert die Zulassungsbehörde und du darfst die Maschine nicht mehr in Betrieb setzen.
Muss mein Motorrad zur Abgasuntersuchung?
Ja, sofern es einen Ottomotor hat und ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurde. Die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) ist seit 2006 Bestandteil der Hauptuntersuchung, gemessen wird der CO-Anteil im Abgas, bei neueren Maschinen zusätzlich über das Diagnosesystem. Ohne bestandene Abgasuntersuchung gibt es keine Plakette. Ältere Krafträder sind ausgenommen. Stand: August 2026.
Erlischt durch einen ausgebauten dB-Killer die Betriebserlaubnis?
Ja, wenn sich dadurch das Geräuschverhalten verschlechtert - und genau das ist der Zweck der Übung. Dann erlischt die Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO), und das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Ein Sportendschalldämpfer braucht eine eigene Genehmigung und je nach Fall eine Eintragung.
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