
Wer im Sommer 1977 ohne Helm Motorrad fuhr, verstieß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Ein Bußgeld drohte ihm dafür nicht. Die Helmpflicht gilt auf dem Motorrad in der Bundesrepublik seit dem 1. Januar 1976, als Ordnungswidrigkeit ließ sich der fehlende Helm aber erst ab dem 1. August 1980 ahnden. Dazwischen lagen gut viereinhalb Jahre.
Seit 1976 ist die Helmvorschrift in der Straßenverkehrs-Ordnung mehrmals umgeschrieben worden. Mit ihr hat sich verändert, wer einen Helm braucht und was als Helm durchgeht.
Unterschrieben hat die Helmpflicht Bundesverkehrsminister Kurt Gscheidle, am 27. November 1975 in Bonn. Seine Verordnung änderte vieles auf einmal, von der Frage, wer auf die Autobahn darf, bis zu einem neuen Verkehrszeichen für Radiosender mit Verkehrsfunk. Mittendrin stand ein neuer Paragraf mit der Überschrift „Sicherheitsgurte, Schutzhelme“. Er ist bis heute § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung, nur sein Text ist ein anderer. Im Bundesgesetzblatt erschien die Verordnung am 9. Dezember 1975, gut drei Wochen bevor die Pflicht galt.
Der Helmsatz von damals war kurz. Wer ein Kraftrad fuhr, musste während der Fahrt einen Schutzhelm tragen, der Beifahrer ebenso. Ausgenommen blieben Kleinkrafträder bis 40 km/h und Fahrräder mit Hilfsmotor, im Alltag also Mopeds, Mokicks und Mofas. Von einer Prüfung oder einem Prüfzeichen stand nichts darin.
Ebenfalls am 1. Januar 1976 wurde im Auto der Gurt auf den Vordersitzen Pflicht. Bußgelder sah die Verordnung für beide Pflichten nicht vor. Die StVO zählt die Ordnungswidrigkeiten in einem eigenen Paragrafen auf, und dort fehlten Helm und Gurt.
Beim Helm änderte sich das zum 1. August 1980. Von da an war die Fahrt ohne Helm eine Ordnungswidrigkeit, und die Polizei konnte ein Verwarnungsgeld verlangen. Einen Betrag nennt die Verordnung nicht. Beim Gurt dauerte es vier Jahre länger, bis zum 1. August 1984.
Warum es bis zum Verwarnungsgeld so lange dauerte, lässt sich aus dem Gesetzblatt nicht ablesen. Dort stehen nur die Vorschriften selbst.
Die Daten bis 1990 gelten für die alte Bundesrepublik. Die DDR hatte ihre eigene Straßenverkehrsordnung. Dort mussten Motorradfahrer den Helm zunächst nur außerhalb geschlossener Ortschaften tragen, ab dem 1. Januar 1978 auch innerorts.
Fertig war die Helmpflicht 1976 noch lange nicht. Wer heute um die 60 ist, hat als Jugendlicher womöglich ohne Helm auf dem Mofa gesessen, und das völlig legal. Die Stationen bis zur heutigen Fassung:
Von der ersten bis zur letzten Station vergingen 30 Jahre, und die Vorschrift ist in dieser Zeit zugleich breiter und offener geworden. Breiter, weil sie heute vom Mofa bis zum Quad reicht. Offener, weil sie keine bestimmte Prüfung mehr verlangt.
Ein Fahrradhelm schützt auf dem Motorrad nicht ausreichend, ein Bauarbeiter- oder Feuerwehrhelm ebenso wenig. So schätzt es das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) ein. Auch Braincaps, flache Schalen, die Ohren und Nacken frei lassen, schützen nach Einschätzung des Instituts nicht genug. Es stützt sich dabei auf ein Gutachten des TÜV Rheinland.
Sicherheitshinweis: Fahr nur mit einem Helm, der fürs Motorradfahren gebaut und geprüft ist, auch auf kurzen Strecken. Fahrradhelme und Braincaps fangen bei einem Sturz auf Asphalt zu wenig ab, und im schlimmsten Fall bezahlst du das leichtere Gewicht mit einer schweren Kopfverletzung.
Bevor in der StVO „geeignet“ stand, hieß es dort „amtlich genehmigt“. Gemeint war nach der Beschreibung des ifz ein Helm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft und gekennzeichnet ist. Diese Prüfnorm für Motorradhelme gibt es seit 1972. Die Bundesrepublik wendet sie seit März 1984 an, die DDR tat es schon ab Mai 1980. Erkennbar ist ein solcher Helm am E im Kreis. Bei heutigen Helmen steht es auf einem Etikett, das am Kinnriemen aufgenäht ist.
Kraftradhelme ohne dieses Zeichen durften zunächst übergangsweise weiter getragen werden, ab 1993 dann ohne Frist. Seit 2006 ist in der StVO von einer Genehmigung keine Rede mehr. In der Begründung, die dem Bundesrat dazu vorlag, heißt es sinngemäß, damit werde nur die Rechtslage wiedergegeben, die ohnehin schon galt.
Das Bundesverkehrsministerium hat 2008 auf eine Anfrage des ifz beschrieben, was es unter „geeignet“ versteht. Gemeint seien Helme, die eigens fürs Motorradfahren hergestellt und für die Kräfte bei einem Sturz ausreichend ausgelegt sind. Ob ein Helm genug schützt, sei im Zweifel im Einzelfall zu klären und hänge auch von seinem Zustand ab. Empfohlen hat das Ministerium einen Helm nach der ECE-Regelung Nr. 22. Neue Helmtypen werden inzwischen nach deren Fassung 22.06 genehmigt, einen Helm nach der älteren Fassung 22.05 darfst du weiter tragen.
Heute steht der fehlende Helm im Bußgeldkatalog. Fehlt auf der Fahrt der geeignete Schutzhelm, kostet das 15 Euro Verwarnungsgeld, einen Punkt gibt es dafür nicht (Stand: Oktober 2026). Den Betrag zahlst du für deinen Kopf, ein erwachsener Sozius zahlt ihn für seinen.
Anders beim Kind. Nimmst du ein Kind ohne Helm auf dem Motorrad mit, sieht der Bußgeldkatalog für dich als Fahrer 60 Euro vor, bei mehreren Kindern 70 Euro. Beides liegt über der Grenze von 55 Euro für ein Verwarnungsgeld. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 25 Euro Gebühr dazu und in der Regel 3,50 Euro für die Zustellung, außerdem ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (Stand: Oktober 2026).
Die Helmpflicht gilt im öffentlichen Straßenverkehr. Nach einem Unfall kann der fehlende Helm außerdem beim Schadenersatz und Schmerzensgeld eine Rolle spielen, denn die Gegenseite kann dir ein Mitverschulden vorhalten. Wie das ausgeht, hängt vom Einzelfall ab.
Die heutige Vorschrift nennt neben den Krafträdern ausdrücklich offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt. Auf dem offenen Trike und dem Quad trägst du genauso einen Helm wie auf dem Motorrad.
Gleich dahinter steht die Ausnahme. Wer in einem Fahrzeug mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten sitzt und angeschnallt ist, braucht keinen Helm. Ein Beispiel dafür ist der BMW C1, ein Roller mit Dach, Sicherheitszelle und Gurten, den BMW ab dem Jahr 2000 verkaufte und 2003 wieder einstellte. Für solche Zweiräder gibt es schon seit 1998 eine eigene Ausnahmeverordnung.
Die Hürden darin sind hoch. Das Fahrzeug muss Crashtests gegen ein Auto und einen Umkipptest bestehen. Das Dach muss beim Eindrücken mindestens 22,2 Kilonewton aushalten, bevor es 127 Millimeter nachgibt. Das entspricht dem Gewicht von gut zwei Tonnen. Und ein Schild im Blickfeld muss daran erinnern, dass ohne Gurt der Helm Pflicht ist.
Beim Gespann ist der Fall schlichter. Ein Motorrad mit Beiwagen ist ein Kraftrad, in den EU-Fahrzeugklassen heißt es „zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen“. Den Helm trägt dort, wer fährt, wer auf der Sitzbank mitfährt und wer im Boot sitzt.
Befreien lassen kannst du dich nur in Ausnahmefällen, und diese Tür ist so alt wie die Helmpflicht. Schon die Verordnung von 1975 erlaubte den Straßenverkehrsbehörden, Ausnahmen von Gurt und Helm zu genehmigen. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO nennt dafür heute einen Grund: Das Tragen eines Helms ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.
Nachweisen musst du das mit einer ärztlichen Bescheinigung, die Diagnose muss darin nicht stehen. Die Genehmigung ist widerruflich und gilt in der Regel ein Jahr, bei einem bescheinigten Dauerzustand, der sich nicht bessern kann, auch unbefristet.
Ohne Helm geht es heute nur in wenigen Fällen, etwa auf einem Leichtmofa, angeschnallt in einem Fahrzeug, das genau dafür gebaut und geprüft ist, oder mit einer Ausnahmegenehmigung in der Tasche.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, ob beim Trike, beim Gespann, bei einer Befreiung aus gesundheitlichen Gründen oder nach einem Unfall, frag die Straßenverkehrsbehörde oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Am 1. Januar 2026 ist die Helmpflicht 50 Jahre alt geworden. Bei einer Zählung der Bundesanstalt für Straßenwesen trugen 2017 innerorts 99 Prozent der Fahrer motorisierter Zweiräder einen Helm, von den Mitfahrern praktisch alle. Aus der Frage, ob ein Helm sein muss, ist in dieser Zeit die Frage geworden, welcher es sein soll. Jet oder Integral, Klapphelm oder Endurohelm, nichts davon entscheidet die StVO. Sie verlangt einen geeigneten Helm, und der ist bis heute das einzige Stück Schutzausrüstung, das sie dir auf dem Motorrad vorschreibt.
Ein ECE-genehmigter Helm verrät sich an einem kleinen Etikett, das kaum jemand je liest. Dreh deinen Helm um, bevor du ihn das nächste Mal aufsetzt, und such am Kinnriemen das E im Kreis. Fehlt es, ist das der Moment für einen neuen.
Seit wann gilt die Helmpflicht auf dem Motorrad?
Die Helmpflicht auf dem Motorrad gilt in der Bundesrepublik seit dem 1. Januar 1976, für Fahrer und Beifahrer. Mopeds und Mokicks folgten Ende Juli 1978, Mofas am 1. Oktober 1985. Ein Verwarnungsgeld kann für den fehlenden Helm seit dem 1. August 1980 verlangt werden.
Warum gab es bis 1980 kein Bußgeld für den fehlenden Helm?
Bis Ende Juli 1980 stand der Helm nicht in der Liste der Ordnungswidrigkeiten der Straßenverkehrs-Ordnung, und ein Verwarnungsgeld war dafür nicht vorgesehen. Woran das lag, geht aus dem Bundesgesetzblatt nicht hervor. Beim Gurt im Auto, der ebenfalls 1976 Pflicht wurde, kam das Verwarnungsgeld sogar erst 1984.
Was kostet Motorradfahren ohne Helm?
Ohne geeigneten Schutzhelm zu fahren oder mitzufahren kostet 15 Euro Verwarnungsgeld, ohne Punkt in Flensburg (Stand: Oktober 2026). Nimmst du als Fahrer ein Kind ohne Helm mit, sind es 60 Euro Bußgeld, bei mehreren Kindern 70 Euro, dazu ein Punkt. Mit Gebühr und Zustellung kostet der Bußgeldbescheid in der Regel 88,50 oder 98,50 Euro.
Welcher Helm gilt auf dem Motorrad als geeignet?
Als geeignet beschrieb das Bundesverkehrsministerium 2008 Helme, die eigens fürs Motorrad gebaut sind und deren Bauart die Belastung des Kopfes bei einem Sturz ausreichend berücksichtigt. Eine Norm schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung nicht vor, das Ministerium riet zu einem ECE-genehmigten Helm mit dem E im Kreis auf dem Etikett. Fahrrad-, Bauarbeiter- und Feuerwehrhelme gehören laut ifz nicht dazu, Braincaps ebenso wenig.
Darf ich mit einem alten Helm ohne ECE-Prüfzeichen fahren?
Ein alter Helm ohne Prüfzeichen kann laut ifz trotzdem als geeignet gelten, wenn er ausreichend schützt. Ob das zutrifft, ist laut Verkehrsministerium im Zweifel im Einzelfall zu klären, und sein Zustand zählt dabei mit. Empfohlen wird ein Helm mit ECE-Genehmigung, und bei einem Helm aus früheren Jahrzehnten spricht schon das Alter von Schale und Polster dagegen.
Gilt die Helmpflicht auch auf dem Trike und im Beiwagen?
Ein offenes Trike oder Quad mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit fällt genauso unter die Helmpflicht wie ein Motorrad. Wer im Beiwagen eines Motorrads mitfährt, braucht ebenfalls einen Helm. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten, wenn diese angelegt sind.
Kann ich mich von der Helmpflicht befreien lassen?
Eine Befreiung von der Helmpflicht kann die Straßenverkehrsbehörde als Ausnahmegenehmigung erteilen, laut Verwaltungsvorschrift dann, wenn ein Helm aus gesundheitlichen Gründen nicht getragen werden kann. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung. Die Genehmigung ist in der Regel auf ein Jahr befristet und widerruflich.
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