
„Motorräder sind zu laut.“ Der Satz fällt oft, wenn es um Lärm auf Landstraßen geht. Die meisten neuen Motorräder dürfen in der vorgeschriebenen Messung 77 Dezibel erreichen. Für ein Auto mit normaler Leistung, das seit Juli 2026 neu zugelassen wird, sind höchstens 68 erlaubt. Zwischen den beiden Grenzwerten liegen neun Dezibel.
Hinter diesem Abstand steckt eine Geschichte in drei Zahlen. Fürs Auto hat die EU die Grenze seit 2016 zweimal gesenkt, fürs Motorrad nicht. Die dritte Zahl steht bis heute in der EU-Verordnung für Motorräder: 80.
Die Grenzwerte stehen in zwei getrennten Regelwerken. Für Motorräder ist es die UN-Regelung Nr. 41, die in der EU für neue Maschinen verbindlich ist, für Autos die EU-Verordnung Nr. 540/2014. Nebeneinander sehen die Zahlen so aus:
| Fahrzeug | Grenzwert |
|---|---|
| Motorrad über 50 kW je Tonne | 77 dB(A) |
| Motorrad 25 bis 50 kW je Tonne | 74 dB(A) |
| Motorrad bis 25 kW je Tonne | 73 dB(A) |
| Auto bis 120 kW je Tonne, neu ab Juli 2026 | 68 dB(A) |
| Sportwagen über 200 kW je Tonne, neu ab Juli 2026 | 72 dB(A) |
| Lkw über 250 kW, neu ab Juli 2027 | 79 dB(A) |
Die drei Motorradklassen richten sich nach dem Leistungs-Masse-Verhältnis: Nennleistung in Kilowatt, geteilt durch das fahrfertige Gewicht plus 75 Kilo für die Person im Sattel, umgerechnet auf eine Tonne. Eine A2-Maschine mit 35 kW und 200 Kilo kommt damit auf rund 127 kW je Tonne, eine Reiseenduro mit 100 kW und 250 Kilo auf gut 300. Selbst eine leichte 125er mit 11 kW und 130 Kilo liegt mit knapp 54 noch über der Schwelle von 50. Darunter bleiben nur Maschinen mit wenig Leistung für ihr Gewicht, etwa manche Roller.
Bei den Sportwagen zählen noch zwei Bedingungen: höchstens vier Sitze und eine tiefe Sitzposition. Zwischen dem normalen Auto und dem Sportwagen liegen zwei weitere Stufen mit 69 und 71 Dezibel, je nach Leistung pro Tonne.
Neun Dezibel klingen nach wenig, aber die Skala dahinter ist logarithmisch. Laut Umweltbundesamt ergeben zwei gleich laute Schallquellen drei Dezibel mehr als eine, und zehn Dezibel weniger empfindet das Ohr ungefähr als halb so laut. Gemessen an der Autogrenze ist die Motorradgrenze damit nicht weit von einer gefühlten Verdopplung entfernt.
Das alles gilt auf dem Papier. Die beiden Zahlen stammen aus Prüfungen, die sich nur ähneln, und ein Grenzwert ist kein Messwert deiner Maschine.
Die letzte Senkung für Motorräder liegt länger zurück als die fürs Auto. Seit Mitte der Neunziger galten in der EU 75 Dezibel für Maschinen bis 80 Kubik, 77 Dezibel bis 175 Kubik und 80 Dezibel darüber. Gemessen wurde nach einem älteren Verfahren: mit höchstens 50 km/h heranfahren, dann voll aufziehen, je nach Getriebe und Hubraum im zweiten Gang, im dritten oder in beiden.
2016 kam mit der Typgenehmigung nach der EU-Verordnung Nr. 168/2013 das Verfahren aus der UN-Regelung Nr. 41. In der Tabelle der EU-Verordnung stehen zwar bis heute die alten Zahlen, 80 Dezibel über 175 Kubik. Verbindlich sind aber die Grenzwerte der UN-Regelung, bei neuen Typen ab 2016 und bei bereits genehmigten ab 2017. Für die meisten Motorräder steht dort 77, und laut einer Fußnote gilt das als gleichwertig.
Dass eine kleinere Zahl gleichwertig sein soll, klingt zunächst seltsam. Es liegt am Verfahren. Das alte maß nur das Vorbeifahren mit Vollgas, das neue verrechnet eine Vollgasfahrt mit einer Fahrt bei gleichbleibendem Tempo. Weil die gleichmäßige Fahrt leiser ist, fällt das Ergebnis niedriger aus.
Gesenkt wurde die 77 seitdem nicht. Ausgeweitet wurden stattdessen die Fahrsituationen, in denen geprüft wird. Für neue Typen seit 2024 und für bereits genehmigte seit 2025 gelten erweiterte Zusatzregeln für Motorräder mit mehr als 50 kW je Tonne. Die Termine sind an die Abgasstufe Euro 5+ gekoppelt.
Zwischen 10 und 80 km/h, bei über 150 kW je Tonne sogar bis 100 km/h, müssen diese Maschinen unter einer berechneten Obergrenze bleiben, auch in anderen Gängen als bei der Messfahrt. Nach oben endet der Bereich bei vier Fünfteln der Nenndrehzahl. So soll die Prüfung laut EU den realen Betrieb in der Stadt und außerorts besser widerspiegeln. Lässt sich an der Maschine ein Modus wählen, der das Geräusch verändert, gilt die Obergrenze auch für ihn.
Auch das Auto bekam 2016 ein neues Messverfahren, und die Verordnung dazu legte gleich drei Stufen fest. Davor galten, ebenfalls seit Mitte der Neunziger, 74 Dezibel. Die erste Stufe lag für ein Auto mit normaler Leistung bei 72, gemessen schon nach dem neuen Verfahren. Mit den alten 74 lässt sie sich deshalb so wenig direkt vergleichen wie beim Motorrad die 77 mit den 80.
Die anderen beiden Stufen senkten die Grenze weiter. Für neue Typen ab Juli 2020 und Neuzulassungen ab Juli 2022 galten 70 Dezibel, für neue Typen ab Juli 2024 und Neuzulassungen ab Juli 2026 sind es 68. Den Umbau begründet die EU-Verordnung fürs Auto in ihrer Einleitung: Die Senkung von 1995 habe nicht die erwartete Wirkung gezeigt, das alte Prüfverfahren spiegle den Stadtverkehr nicht mehr wider. Messungen des Umweltbundesamts kommen zu einem ähnlichen Schluss: Eine deutliche Senkung der Grenzwerte habe im realen Verkehr nur wenig gebracht.
Auf den ersten Blick läuft die Prüfung bei Motorrad und Auto gleich ab. In beiden Fällen wird beim Vorbeifahren links und rechts gemessen, je 7,5 Meter neben der Fahrlinie und in 1,2 Meter Höhe. Dazu gehören jeweils eine Fahrt mit Vollgas und eine mit gleichbleibendem Tempo, meist bei 50 km/h. Daraus wird ein Wert errechnet, der das Fahren in der Stadt abbilden soll.
Der Unterschied steckt in den Formeln. Beide Regelwerke leiten die für die Stadt typische Beschleunigung aus dem Leistungs-Masse-Verhältnis ab, jedes mit einer eigenen Gleichung. Für eine Maschine mit 70 kW und 210 Kilo setzt die Motorradformel fast drei Viertel mehr Beschleunigung an als die Autoformel für ein Auto mit 110 kW und anderthalb Tonnen. Das Motorrad wird also so geprüft, als fahre es in der Stadt deutlich zügiger an, und mehr Last bedeutet mehr Lärm.
Begründet wird der Abstand von neun Dezibel in keiner der beiden Vorschriften.
Die Tabelle ist auch keine Rangliste für die Straße. Für einen schweren Lkw mit mehr als 250 kW gelten bei Neuzulassungen ab Juli 2027 höchstens 79 Dezibel, kaum mehr als für dein Motorrad. Im Alltag zählen aber Tempo, Drehzahl, Reifen und Straßenbelag. Das Umweltbundesamt nennt allein für grobes Pflaster sechs bis zehn Dezibel mehr als für glatten Asphalt.
In deiner Zulassungsbescheinigung Teil I stehen drei Felder zum Geräusch. U.1 ist das Standgeräusch in Dezibel, U.2 die Motordrehzahl in Umdrehungen pro Minute, bei der es gemessen wurde. U.3 ist das Fahrgeräusch aus der Typprüfung, ebenfalls in Dezibel, also der Wert aus der Vorbeifahrt. Beim ersten Blick hinein wunderst du dich vielleicht, denn U.1 ist in aller Regel die deutlich größere Zahl.
Das liegt vor allem am Abstand. Fürs Standgeräusch steht das Mikrofon einen halben Meter von der Auspuffmündung entfernt, schräg zur Seite im Winkel von 45 Grad. Der Motor dreht dabei im Stand mit der Hälfte seiner Nenndrehzahl, bei Motoren, die ihre Höchstleistung schon bei höchstens 5.000 Touren erreichen, mit drei Vierteln.
Als Faustregel nennt das Umweltbundesamt, dass der Schall einer punktförmigen Quelle bei doppeltem Abstand um etwa sechs Dezibel abnimmt. Von einem halben Meter auf siebeneinhalb verdoppelt sich der Abstand fast viermal. Allein daraus erklärt sich ein großer Teil des Unterschieds zwischen den beiden Feldern.
U.1 und U.3 stehen also für zwei verschiedene Messungen, und keine zeigt, wie laut dein Motorrad im Alltag am Straßenrand ist. Läuft im Stand gar kein Verbrennungsmotor, etwa bei einem reinen Elektromotorrad, wird nur das Fahrgeräusch gemessen. Der Standwert ist ein Bezugswert für Behörden, die Maschinen im Betrieb mit diesem Verfahren überprüfen. So steht es als Zweck in der Regelung, einen Grenzwert schreibt sie dafür nicht vor.
Eine Schwelle hat der Standwert trotzdem, und zwar in Tirol. Auf sechs Strecken, etwa durchs Lechtal und übers Hahntennjoch, gilt jährlich vom 15. April bis Ende Oktober ein Fahrverbot für Motorräder, bei denen im Feld U.1 mehr als 95 Dezibel stehen. Das Verbot trifft auch Maschinen, an denen nichts verändert ist. Steht hinter der Zahl ein „N“ für eine ältere Nahfeldmessung, zählt das Land 21 Dezibel hinzu (Stand: Oktober 2026).
Ein Detail steckt noch in U.3. Bei einer Maschine, die vor 2016 genehmigt wurde, stammt die Zahl dort in der Regel aus dem alten Verfahren und lässt sich mit dem Wert eines neuen Modells nicht direkt vergleichen. Und ob dein Motorrad lauter ist als das Auto neben dir an der Ampel, verrät keines der drei Felder.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Vor dem Wechsel auf einen anderen Endtopf hilft dir eine Prüforganisation weiter.
Eigentlich war für Motorräder eine neue Stufe geplant. Als die EU 2013 ihre Verordnung für Motorräder beschloss, stand in der Geräuschtabelle schon eine Spalte für Euro 5. Die Werte darin seien noch festzulegen, heißt es in einer Fußnote, und zwar in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren. Das Verkehrsministerium in Wien schrieb 2017, Österreich unterstütze die von der Kommission geplanten Absenkungen.
Gekommen sind sie nicht. 2019 hat die EU nur klargestellt, dass die bisherigen Werte weiter gelten, bis neue für Euro 5 festgelegt sind. In den Änderungen der Verordnung seither, die jüngste vom Juli 2026, steht dazu nichts. Wann die Spalte gefüllt wird, ist offen (Stand: Oktober 2026).
Die 77 fürs Motorrad gilt seit zehn Jahren, fürs Auto wurde die Grenze in dieser Zeit zweimal gesenkt. Ein Motorrad, das in diesem Herbst neu zugelassen wird, muss dieselbe Zahl einhalten wie ein neuer Typ von 2016. Für ein Auto, das am selben Tag zugelassen wird, liegt die Grenze vier Dezibel tiefer als damals.
Wie laut darf ein Motorrad in Deutschland sein?
Ein neues Motorrad darf im vorgeschriebenen Vorbeifahrtest je nach Leistungs-Masse-Verhältnis 73, 74 oder 77 Dezibel erreichen, wobei die meisten Maschinen in die Klasse mit 77 fallen. Bis 2016 galten für neue Motorräder nach einem älteren Messverfahren bis zu 80 Dezibel. Den Wert deiner Maschine findest du in Feld U.3 der Zulassungsbescheinigung.
Warum dürfen Motorräder lauter sein als Autos?
Motorräder und Autos haben getrennte Lärmgrenzwerte aus verschiedenen Regelwerken. Die meisten neuen Motorräder dürfen 77 Dezibel erreichen, ein neues Auto mit normaler Leistung seit Juli 2026 höchstens 68. Warum die Grenzen so verschieden sind, erklären die Vorschriften nicht, die Motorradprüfung rechnet allerdings mit kräftigerem Beschleunigen in der Stadt.
Warum ist das Standgeräusch höher als das Fahrgeräusch?
Das Standgeräusch in Feld U.1 wird aus einem halben Meter Abstand zur Auspuffmündung gemessen, das Fahrgeräusch in U.3 aus siebeneinhalb Metern neben der Fahrlinie. Schon der kürzere Abstand macht den Wert deutlich größer. Beide Zahlen stammen aus verschiedenen Messungen und lassen sich nicht gegeneinander verrechnen.
Gibt es für Euro-5-Motorräder einen strengeren Lärmgrenzwert?
Euro-5-Motorräder haben keinen strengeren Lärmgrenzwert bekommen: Nach einer Änderung der EU-Verordnung von 2019 bleiben die Euro-4-Werte in Kraft, solange keine neuen beschlossen sind. Strenger geworden ist die Prüfung im Fahrbetrieb, in der EU im Takt von Euro 5+: ab 2024 für neue Typen und ab 2025 auch für ältere. Dabei zählen auch Fahrsituationen außerhalb der eigentlichen Messfahrt.
Wie viel lauter sind 77 als 68 Dezibel?
Neun Dezibel Abstand liegen knapp unter den zehn, die laut Umweltbundesamt ungefähr einer Halbierung der empfundenen Lautstärke entsprechen. Andersherum gerechnet wirken 77 Dezibel also fast doppelt so laut wie 68. Für zwei Grenzwerte aus verschiedenen Prüfungen bleibt das ein Vergleich auf dem Papier. Im Straßenverkehr entscheiden Geschwindigkeit, Motordrehzahl und Fahrbahn mit.
Warum steht in der EU-Verordnung für Motorräder noch 80 Dezibel?
Die 80 Dezibel stehen in der Tabelle der EU-Verordnung Nr. 168/2013 für Maschinen über 175 Kubik und gehören zum älteren Messverfahren. Seit 2016 werden neue Motorräder nach der UN-Regelung Nr. 41 geprüft, deren Grenzwerte als gleichwertig gelten. Für die meisten Maschinen liegt die Grenze dort bei 77.
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