Mit der Drohne an der Bundesstraße entscheidet die Straßennummer über dein Video

Der Parkplatz liegt direkt an der Bundesstraße, die Kurven beginnen gleich hinter dem Ortsschild. Ein Freund aus der Gruppe klappt die Drohne auf, der Plan steht: Sie soll euch in der Kehre von oben einfangen und dann ein Stück hinterherfliegen. Bevor die Propeller laufen, lohnt ein Blick auf das gelbe Schild mit der Nummer am Straßenrand. Denn für eine Drohne an der Bundesstraße gelten eigene Regeln.

Die Nummer zeigt eine Bundesstraße an, und um Bundesstraßen und Autobahnen zieht das deutsche Luftrecht einen eigenen Streifen von 100 Metern. Für das Bild senkrecht von oben über der Kehre ist das eine schlechte Nachricht, für Aufnahmen von der Seite nicht unbedingt.

Die Bundesstraße endet nicht am Asphalt

Bundesfernstraßen sind nach dem Bundesfernstraßengesetz zwei Sorten von Straßen: Autobahnen und Bundesstraßen. Die Bundesstraßen zählen dabei samt ihren Ortsdurchfahrten, das Stück durchs Dorf gehört dazu. Das Gesetz rechnet auch den ganzen Straßenkörper dazu, mit Brücken, Gräben, Böschungen und Lärmschutzanlagen.

Erkennen kannst du eine Bundesstraße an den gelben Nummernschildern am Rand, in Karten und im Navi am B vor der Nummer. Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sind keine Bundesfernstraßen. Wo die Gebiete um Autobahnen und Bundesstraßen genau liegen, zeigt die Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt, kurz dipul, die das Bundesministerium für Verkehr für Drohnenpiloten anbietet. Bundesautobahnen und Bundesstraßen sind dort eigene Gebietstypen.

Die Drohne an der Bundesstraße und die 100 Meter

Die Regel steht in § 21h der Luftverkehrs-Ordnung. Für Flüge über und innerhalb von 100 Metern seitlichem Abstand zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen nennt sie vier Voraussetzungen, unter denen der Betrieb zulässig ist. Eine davon muss erfüllt sein.

Für den Überflug von Bundesfernstraßen und Bahnanlagen nennt die Verordnung die spezielle Kategorie. Das ist ein Flug mit Genehmigung, bei dem die besonderen Gefahren des Überflugs in der Risikobewertung berücksichtigt sind. Die zweite Möglichkeit ist die ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers von Straße, Bahnlinie oder Wasserstraße. Die dritte ist eine Höhenregel, die vierte betrifft nur das Queren von Bundeswasserstraßen.

Welche Gefahren gemeint sind, ist bei einer Drohne an der Bundesstraße leicht vorstellbar. Außerorts rollt der Verkehr dort mit Landstraßentempo oder schneller, und eine Drohne, die herunterfällt oder andere Verkehrsteilnehmer ablenkt, trifft auf Verkehr, der kaum ausweichen kann.

Dieselben 100 Meter gelten an Bahnlinien und an Flüssen und Kanälen, die Bundeswasserstraßen sind. In Tälern, in denen Straße, Gleise und Fluss dicht nebeneinander laufen, können sich die Streifen überlagern. Für Bahnanlagen der DB InfraGO gelten seit Februar 2026 eigene Anforderungen, unter denen Überflüge mit vorheriger Zustimmung möglich sind. Abweichungen von diesen Bedingungen kann nach Angaben der dipul in begründeten Fällen die Landesluftfahrtbehörde des Bundeslands zulassen, in dem geflogen wird.

40 Meter daneben heißt unter 40 Meter hoch

Die dritte Voraussetzung verlangt, dass die Drohne stets niedriger fliegt, als sie seitlich von der Straße entfernt ist, und dass dieser Abstand immer mehr als zehn Meter beträgt. Steht sie 40 Meter neben der Bundesstraße, bleibt sie nach dieser Regel unter 40 Metern Höhe. Je näher sie der Straße kommt, desto tiefer muss sie also fliegen. Über die Fahrbahn hinweg führt die Regel nicht, denn dafür müsste der Abstand auf null sinken.

Für die offene Kategorie gelten feste Grenzen

Die europäische Drohnenverordnung, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, teilt Flüge in Kategorien ein. In der offenen Kategorie brauchst du vorher weder eine Genehmigung noch eine Erklärung. Dafür muss die Drohne weniger als 25 Kilogramm wiegen und in sicherer Entfernung von Menschen bleiben, nicht über Menschenansammlungen. Außerdem hält der Fernpilot sie in Sichtweite, außer im Follow-me-Modus oder mit einem Beobachter.

Auch die Höhe ist begrenzt: Sie bleibt höchstens 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche entfernt, am Hang oder am Pass gemessen am Gelände, nicht am Startplatz. Höher geht es nur dicht an Bauwerken über 105 Meter, auf Antrag der dafür zuständigen Stelle.

Innerhalb der offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien. In A1 fliegen Drohnen unter 250 Gramm und die Klasse C1 unter 900 Gramm. Die leichten dürfen Unbeteiligte überfliegen, aber nie Menschenansammlungen. Mit einer C1-Drohne musst du als Pilot davon ausgehen können, gar keine Unbeteiligten zu überfliegen. Passiert es unerwartet doch, verkürzt du den Überflug so weit wie möglich. A2 verlangt mindestens 30 Meter Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflug fünf Meter, und A3 mindestens 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

Unbeteiligt ist nach der Verordnung, wer am Flug nicht beteiligt ist oder die Anweisungen des Betreibers nicht kennt. An einer offenen Straße sind das zum Beispiel alle, die zufällig vorbeikommen.

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, gehört der Flug in die spezielle Kategorie. Dann braucht es in der Regel eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde und für den Antrag eine Risikobewertung. Für einen spontanen Flug am Sonntag ist das kein Weg.

Als Fernpilot musst du laut Verordnung mit den Anweisungen des Herstellers vertraut sein. Zu einer C1-Drohne gehören im Betrieb eine eingeschaltete, aktualisierte Fernidentifizierung und die Geo-Sensibilisierung, eine Funktion, die vor dem Verletzen von Luftraumgrenzen warnt. Ihre Daten bringst du je nach Flugort auf den neuesten Stand. Beachte immer die Freigaben und Angaben in der Anleitung deiner Drohne.

Wer fliegt, wenn die Drohne folgt?

Für Drohnen, die hinterherfliegen, hat die EU-Verordnung einen eigenen Begriff: den Follow-me-Modus. Gemeint ist ein Betrieb, bei dem die Drohne dem Fernpiloten innerhalb eines vorher festgelegten Radius ständig folgt. Für diesen Modus macht die Verordnung eine Ausnahme von der Pflicht, die Drohne stets in direkter Sicht zu halten. In der Unterkategorie A1 bleibt sie dabei höchstens 50 Meter vom Fernpiloten entfernt.

Entscheidend ist das Wort Fernpilot. Die Drohne folgt dem, der sie fliegt. Dieser Fernpilot muss nach derselben Verordnung während des Flugs den Luftraum um die Drohne im Blick behalten und die Kontrolle über sie aufrechterhalten können. Gefährdet der Flug andere, bricht er ihn ab. Wer Motorrad fährt, hat dafür weder die Augen frei noch die Hände.

Für die offene Kategorie enthält die Verordnung keinen eigenen Satz zu einem Fernpiloten auf einem fahrenden Fahrzeug. Anders in ihren beiden Standardszenarien, die zur speziellen Kategorie gehören. Dort heißt es wörtlich: „Der Fernpilot darf ein unbemanntes Luftfahrzeug nicht von einem sich bewegenden Fahrzeug aus betreiben.“

Sicherheitshinweis: Steuere keine Drohne, während du fährst, auch nicht im Follow-me-Modus. Ein Blick nach oben in der falschen Sekunde reicht, und du verpasst den Einlenkpunkt der Kurve, im schlimmsten Fall mit einem Sturz. Start, Flug und Landung übernimmt eine zweite Person, die am Boden steht, die Drohne im Blick hat und sonst nichts tut.

Diese Person darf sich laut Verordnung von einem Beobachter helfen lassen, der neben ihr steht und mit bloßem Auge auf die Drohne achtet. Für das Video ist das kein Verlust. Die Drohne steht am Kurvenausgang in der Luft oder zieht seitlich mit, während ihr vorbeifahrt, und wer sie fliegt, kann jederzeit landen.

Registrierung, Versicherung, Kompetenznachweis

Wer eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich in Deutschland nach Angaben der dipul beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren, auch wenn die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt. Die Registrierungsnummer, die e-ID, kommt danach auf jede deiner Drohnen. Ausgenommen sind Drohnen unter 250 Gramm, die nach der EU-Spielzeugrichtlinie als Spielzeug gelten. Drohnen mit Klassenkennzeichen C1, C2 oder C3 senden die e-ID im Flug zusätzlich über ihre Fernidentifizierung aus, dafür lädst du sie dort hoch.

Dazu kommt die Haftpflichtversicherung. Eine Drohne gilt nach dem Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeug, und als Betreiber brauchst du für sie diese Versicherung. Den Nachweis führst du bei jedem Flug mit. Fehlt er, ist das nach Angaben der dipul eine Ordnungswidrigkeit. Ob deine private Haftpflicht Drohnen schon abdeckt, klärst du mit deinem Versicherer.

Für Drohnen ab 250 Gramm verlangt die offene Kategorie zusätzlich einen Kompetenznachweis, den EU-Kompetenznachweis A1/A3 mit Online-Training und Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt. Unter 250 Gramm ist er nicht vorgeschrieben, die dipul empfiehlt ihn trotzdem. Für die Unterkategorie A2 kommt das Fernpiloten-Zeugnis dazu, mit praktischer Selbstschulung und schriftlicher Prüfung. Sind auf dem Video andere Menschen oder Kennzeichen zu erkennen, berührt eine Veröffentlichung deren Rechte. Gesichter und Nummernschilder machst du deshalb am besten unkenntlich, bevor das Video online geht.

Mit Registrierung, Versicherung und Nachweis ist die Drohne an der Bundesstraße aber noch nicht in der Luft. Dort zählen zusätzlich die 100 Meter und die Höhenregel.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Für einen konkreten Flug wendest du dich an die Landesluftfahrtbehörde am Flugort, bei Genehmigungen in manchen Ländern an das Luftfahrt-Bundesamt.

Wo das Video gelingen kann

Liegt keine Bundesstraße, Autobahn, Bahnlinie oder Bundeswasserstraße in der Nähe, fällt die 100-Meter-Zone weg. Die übrigen Gebiete aus derselben Vorschrift bleiben. Über Wohngrundstücken braucht eine Drohne mit Kamera danach die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten. Ohne sie erlaubt die Vorschrift nur Flüge ab 100 Metern Höhe. Auch dann gelten weitere Bedingungen, unter anderem ein berechtigter Zweck, keine andere nutzbare Fläche und keine Flüge zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.

Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten, den FFH- und Vogelschutzgebieten, sind Flüge zu Sport und Freizeit nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde zulässig oder dort, wo Landesrecht es anders regelt. Auch diese Gebiete zeigt die Karte der dipul.

Ein weiteres Gebiet entsteht unterwegs von selbst. Um Unfall- und Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zieht die Luftverkehrs-Ordnung ebenfalls einen Bereich von 100 Metern, den eine Drohne nur mit Zustimmung des Einsatzleiters befliegen darf. Steht an eurer Strecke Blaulicht, lasst die Drohne am Boden.

Zurück zum Parkplatz vom Anfang. Für die Drohne an der Bundesstraße beginnt der Flug dort mitten im 100-Meter-Streifen, und die Höhenregel hält sie flach und seitlich der Fahrbahn. Wer das Bild von oben über der Kehre trotzdem will, sucht sich die Kehre an einer Kreisstraße oder fragt bei der zuständigen Stelle nach einer Zustimmung. Auch an der Kreisstraße ist jeder, der zufällig durch die Kurve fährt, ein Unbeteiligter. Eine C1-Drohne gehört dort nur über die Fahrbahn, wenn du davon ausgehen kannst, dass gerade niemand Fremdes kommt.

Am einfachsten wird es abseits der großen Nummern: eine Kreisstraße zwischen Feldern, ein Platz mit freier Sicht, keine Häuser direkt darunter, keine Zuschauer. Schau vorher in die Karte der dipul, ob dort ein Gebiet eingezeichnet ist. Dann steht der Pilot am Boden, die Drohne bleibt in seiner Sicht, und du fährst.

Sprecht vorher ab, wer fliegt und wer beobachtet, wo ihr startet und landet und welches Zeichen Abbruch heißt. Start- und Landeplatz liegen am besten abseits der Fahrbahn und nicht zwischen den abgestellten Motorrädern. Der Pilot steht dabei nicht an der Außenseite der Kurve, denn dorthin rutscht ein Motorrad, das in der Kurve stürzt. Wie oft ihr durch die Kurve fahrt, legt ihr fest, bevor die Drohne steigt, nicht per Handzeichen während der Fahrt. Ihr fahrt dabei euer eigenes Tempo, nicht das, das auf dem Video gut aussieht.

Das Video wird dadurch nicht schlechter, nur besser geplant. Und beim nächsten Durchgang könnt ihr tauschen: Einer fährt, einer fliegt, und keiner macht beides gleichzeitig.

❓ Häufige Fragen zur Drohne an der Bundesstraße

Wie weit muss eine Drohne von der Bundesstraße entfernt bleiben?

Eine Drohne an der Bundesstraße bewegt sich in einem geografischen Gebiet, das bis 100 Meter seitlich der Straße reicht. Darin ist der Betrieb unter anderem zulässig, wenn ihre Höhe über Grund stets kleiner bleibt als ihr seitlicher Abstand zur Straße. Dieser Abstand muss dabei stets über zehn Metern liegen.


Wann darf eine Drohne eine Bundesstraße überfliegen?

Den Überflug einer Bundesfernstraße verbindet die Luftverkehrs-Ordnung mit der speziellen Kategorie, also mit Genehmigung und Risikobewertung. Daneben nennt sie die Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Straßenbetreibers. Die Höhenregel führt nicht über die Fahrbahn, weil sie stets mehr als zehn Meter seitlichen Abstand verlangt.


Wie funktioniert der Follow-me-Modus bei Drohnen?

Im Follow-me-Modus fliegt die Drohne ihrem Fernpiloten von selbst hinterher, in einem vorher eingestellten Umkreis. Für diesen Betrieb nimmt die EU-Verordnung sie von der Pflicht zur direkten Sicht aus. In der Unterkategorie A1 gilt dabei eine Grenze von 50 Metern zum Fernpiloten.


Kann ich die Drohne während der Fahrt selbst steuern?

Eine Drohne während der Fahrt selbst zu steuern, passt nicht zu dem, was die EU-Verordnung vom Fernpiloten verlangt: den Luftraum im Blick behalten und jederzeit eingreifen können. Auf dem Motorrad brauchst du Augen und Hände für die Straße. Steuern sollte deshalb eine zweite Person am Boden.


Muss ich mich für eine Drohne unter 250 Gramm registrieren?

Wer eine Drohne unter 250 Gramm mit Kamera betreibt, muss sich nach Angaben der dipul beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. Ausgenommen sind nach der EU-Verordnung Drohnen, die als Spielzeug gelten. Die e-ID aus der Registrierung kommt dann auf die Drohne.


Brauche ich für eine Drohne eine Versicherung?

Für eine Drohne schreibt das Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung vor, denn es zählt Drohnen zu den Luftfahrzeugen. Die Versicherungsbestätigung gehört bei jedem Flug mit ins Gepäck. Ob eine bestehende private Haftpflicht schon reicht, beantwortet die Versicherung selbst.


Gilt die 100-Meter-Zone auch an Landstraßen?

Die 100-Meter-Zone der Luftverkehrs-Ordnung betrifft Bundesfernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen, dazu Bahnanlagen und Bundeswasserstraßen. Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen nennt sie nicht, die übrigen Gebiete und die EU-Regeln gelten dort aber ebenso. Eine Bundesstraße erkennst du in Karten am B vor der Nummer.

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