
Beim Runden Tisch am 22. September im Rathaus von Baden-Baden ist kein Fahrverbot für Motorräder beschlossen worden. Städte, Landkreise, Regierungspräsidien und Polizei haben sich stattdessen auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das zum Start der Motorradsaison 2027 greifen soll. Vorgesehen sind mehr Kontrollen, auch aus zivilen Fahrzeugen und mit Drohnen, und ein konsequenteres Vorgehen bei Verstößen, bis zur Beschlagnahme von Motorrädern, wo das rechtlich möglich ist. Rüttelstreifen, Kurvenmarkierungen und Fahrtenbuchauflagen werden geprüft. Die B 500 soll Pilotstrecke für das Paket werden.
Ob die Strecke für Motorräder dichtgemacht wird, war seit dem Sommer die Frage, und das hat einen traurigen Grund. Auf der Schwarzwaldhochstraße sind seit Juli bei drei Unfällen vier Menschen tödlich verunglückt, alle vier auf dem Motorrad. Danach wurde in der Region offen über ein Fahrverbot für Motorräder gesprochen.
Was vereinbart wurde, steht in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Stadt Baden-Baden und des Polizeipräsidiums Offenburg vom 23. September. Am Tisch saßen die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe, der Ortenaukreis, der Landkreis Rastatt, die Städte Bühl, Achern, Gaggenau und Baden-Baden sowie die Polizei. Es ging um die B 500 und um weitere Strecken in der Region. Vorgesehen sind unter anderem:
Ein Fahrverbot kommt in der ganzen Mitteilung nicht vor. Die B 500 soll als Pilotstrecke dienen, und was sich dort bewährt, soll gegebenenfalls auf weitere Strecken übertragen werden. In den nächsten Wochen sollen die Punkte konkretisiert und geprüft werden. Umgesetzt werden soll das Paket zum Start der Motorradsaison im Frühjahr 2027.
Beim zweiten Lesen fällt auf, wie wenig davon allein Motorradfahrer trifft. Kontrollen treffen jeden, der dort unterwegs ist, auch im Auto, und für Rüttelstreifen oder Einbahnregeln gilt das genauso, falls sie kommen. Ausdrücklich um Motorräder geht es in der Mitteilung nur bei der Beschlagnahme und beim Zeitplan, der sich nach der Motorradsaison richtet.
Kontrolliert wird auf der B 500 auch heute schon, im August hat etwa die Verkehrspolizei Freudenstadt dort die Geschwindigkeit gemessen. Ab 2027 soll es mehr davon geben, auch aus zivilen Fahrzeugen und mit Drohnen.
Der schärfste Punkt steht fast beiläufig im Text. Die rechtlichen Möglichkeiten, Motorräder bei entsprechenden Verstößen zu beschlagnahmen, sollen konsequent ausgeschöpft werden. Für welche Verstöße das gelten soll, sagt die Mitteilung nicht. Möglich ist eine Beschlagnahme heute schon etwa nach einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Darunter fällt auch, wer ohne Gegner rast: mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Zwei Punkte aus dem Paket wirst du auf der Straße spüren oder sehen, falls sie kommen. Neu erfunden wird dafür nichts, beides wird anderswo seit Jahren eingesetzt oder erprobt.
Rüttelstreifen sind flache Schwellen quer zur Fahrbahn. Der Landesbetrieb Straßen.NRW setzt sie seit 2003 ein, rund 50 Zentimeter breit und in der Mitte eineinhalb Zentimeter hoch. Nach seinen eigenen Einsatzkriterien gehören sie nur auf Geraden und mit genug Abstand vor die Gefahrenstelle, damit du deine Fahrweise noch korrigieren kannst.
Außerdem sollen sie sich nicht umfahren lassen, weil ein Ausweichen den Gegenverkehr gefährden würde. Du fährst drüber, hörst und spürst sie. Dafür sind sie da. In einem Versuch der Bundesanstalt für Straßenwesen fuhr der Verkehr vor unfallauffälligen Kurven nach dem Einbau im Mittel drei bis sechs km/h langsamer.
Was die Mitteilung mit speziellen Fahrbahnmarkierungen in Kurven meint, beschreibt sie nicht. Für Motorradstrecken gibt es dafür eine eigene Form: eine Fläche aus Linien, Balken, Kreisen oder Ellipsen neben der Mittellinie, gedacht allein für Motorradfahrer. Sie soll dich in Linkskurven auf eine Linie mit mehr Abstand zur Mitte bringen.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat beschreibt zwei Unfallbilder, gegen die diese Markierung helfen soll. Wer zu nah an der Mitte fährt, ragt wegen der Schräglage mit Maschine und Oberkörper in die Gegenfahrbahn. Und wer die Kurve vor dem Scheitel abkürzt, wird bei unverändertem Tempo am Ausgang über den rechten Rand getragen.
Das erste Bild widerlegt einen Satz, den du vielleicht schon gehört hast: „Ich bin doch auf meiner Spur.“ Die Reifen vielleicht. In Schräglage ist dein Helm aber ein gutes Stück weiter innen als die Reifenspur, bei 20 Grad schon rund einen halben Meter. Die Linie liegt auf dem Asphalt, dein Kopf rund anderthalb Meter darüber.
Die naheliegende Sorge, auf der Farbe wegzurutschen, haben die Straßenbaubehörden in den bisherigen Versuchen laut Verkehrssicherheitsrat ernst genommen. Sie haben besonders griffige Markierungsmittel ohne Glasperlen verwendet, und in Messungen wurde geprüft, ob die Markierung dauerhaft griffiger bleibt als die Fahrbahn daneben. Rechtlich bindend ist sie nicht, überfahren darf sie jeder, und eine Tafel am Streckenbeginn erklärt, was sie bedeutet.
Nach Angaben des Verkehrssicherheitsrats gingen in Österreich, Slowenien und Luxemburg die Unfallzahlen in den markierten Kurven deutlich zurück. In der Eifel läuft seit Mai 2023 ein Verkehrsversuch auf der L 218, und dort wurde die sichere Linie danach doppelt so oft gefahren wie vorher.
Ob die B 500 so etwas bekommt, entscheidet sich erst nach der Prüfung.
Lässt sich nach einem Verstoß nicht feststellen, wer gefahren ist, kann die zuständige Behörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen (§ 31a Abs. 1 StVZO). Genau diesen Fall nennt die Mitteilung. Die Auflage richtet sich also an den, auf den die Maschine zugelassen ist, ganz gleich, wer am Lenker saß.
Ein Fahrtenbuch ist nichts, was du einmal ausfüllst und abheftest. Vor jeder einzelnen Fahrt trägst du Name, Vorname und Anschrift dessen ein, der fährt, dazu das Kennzeichen, Datum und Uhrzeit. Nach der Fahrt kommen Datum und Uhrzeit mit Unterschrift dazu. Das gilt für die große Runde über die Hochstraße genauso wie für die kurze Fahrt zum Bäcker.
Die Auflage kann sich auf ein oder mehrere Fahrzeuge des Halters erstrecken, auch auf solche, die er erst später zulässt. Wer seine Maschine gelegentlich verleiht, sollte hinterher sagen können, wer wann damit unterwegs war.
Am Montag, dem 20. Juli, stürzte am Abend zwischen Zimmerplatz und Lichtental eine 25-jährige Motorradfahrerin in einer leichten Linkskurve und prallte gegen die Schutzplanke. Sie starb noch an der Unfallstelle.
Am Sonntag, dem 30. August, stießen im Bereich Sand oberhalb von Bühl zwei Motorräder zusammen. Eine 18-Jährige wollte nach Angaben der Polizei mutmaßlich nach links auf einen Parkplatz fahren, ihr kam ein 41-Jähriger entgegen. Beide starben.
Am Samstag, dem 5. September, geriet ein 58-jähriger Motorradfahrer zwischen Schwanenwasen und Helbingfelsen in einer langgezogenen Kurve auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem Auto zusammen. Er starb an der Unfallstelle, die beiden Insassen des Autos blieben unverletzt.
Warum es zu den drei Unfällen kam, ist offen. Zweimal schreibt die Polizei von einer bislang unbekannten Ursache, beim Unfall im Bereich Sand von bislang ungeklärten Gründen. Ein Ergebnis der Ermittlungen stand bis zum 24. September in keiner Polizeimeldung zur B 500.
Die gemeinsame Mitteilung nennt als Hintergrund wiederholte Geschwindigkeitsverstöße und schwere Unfälle und begründet damit das Paket. Dass die drei Unfälle auf zu hohes Tempo zurückgehen, schreibt sie nicht.
Anfang September sagten mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus der Region, als letztes Mittel könnten sie sich zeitweise Sperrungen für Motorräder vorstellen. In Baden-Baden war schon im Sommer ein Fahrverbot an Wochenenden im Gespräch. Das Verkehrsministerium des Landes verwies auf hohe rechtliche Hürden.
Die Grundregel dafür steht in der Straßenverkehrs-Ordnung. Sie lässt solche Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur dort zu, wo besondere örtliche Verhältnisse eine Gefahrenlage schaffen, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO). Angeordnet werden solche Verbote von den Straßenverkehrsbehörden.
Unüberwindbar ist die Hürde nicht, das zeigt ein Blick nach Süden. Auf der L 124 am Schauinsland bei Freiburg gilt seit Langem in der Saison ein Fahrverbot für Krafträder an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. In Nordrhein-Westfalen sind mehrere Motorradstrecken an Wochenenden gesperrt. Der dortige Landesbetrieb nennt die Sperrung einer Strecke für Motorräder die „ultima Ratio“, und sie zu verhindern, ist eines seiner Ziele. Dafür setzt er unter anderem auf Rüttelstreifen, Schutzplanken mit Unterfahrschutz und Kurvenmarkierungen.
Für die Schwarzwaldhochstraße hat der Runde Tisch diesen letzten Schritt nicht gewählt, sondern den davor. Motorräder fahren dort weiter, an jedem Tag der Woche.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: September 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, etwa bei einem Bußgeldbescheid oder einer Fahrtenbuchauflage, frag die Behörde, von der das Schreiben kommt, oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Runde will sich am 17. November wieder treffen und festlegen, wie es weitergeht. Bis dahin ist offen, was von dem Paket auf der Straße ankommt. Werden Rüttelstreifen eingebaut, und wenn ja, wo? Welche Kurven bekommen eine Markierung, und wo wäre eine Einbahnregel denkbar? Auch wie die Kontrollen mit Drohnen ablaufen sollen, steht noch nicht fest.
Für den Rest dieser Saison kündigt die Mitteilung nichts Neues an. Kontrolliert wird trotzdem weiter, das hat die Polizei nach ihrer Geschwindigkeitsmessung im August angekündigt. Das Paket soll zum Saisonstart im Frühjahr greifen, und dann bist du auf einer Strecke unterwegs, die bewusst als erste drankommt.
Am weitesten reicht der Plan, Bewährtes von der B 500 gegebenenfalls auf weitere Strecken zu übertragen. Welche das sein könnten, steht nicht in der Mitteilung. Die Schwarzwaldhochstraße ist ab dem Frühjahr also auch ein Versuch, und wie er ausgeht, entscheidet mit darüber, was auf anderen Strecken passiert.
Wird die B 500 für Motorräder gesperrt?
Nach dem Stand vom 24. September 2026 nicht. Ein Fahrverbot hat der Runde Tisch von Behörden, Kommunen und Polizei am 22. September in Baden-Baden nicht beschlossen. Stattdessen soll ab der Saison 2027 mehr kontrolliert und konsequenter gegen Verstöße vorgegangen werden, wo rechtlich möglich bis hin zur Beschlagnahme von Motorrädern. Geprüft werden außerdem Rüttelstreifen, Kurvenmarkierungen und Fahrtenbuchauflagen.
Ab wann gelten die neuen Maßnahmen auf der Schwarzwaldhochstraße?
Geplant ist der Start der Motorradsaison 2027 im Frühjahr. Bis dahin sollen die einzelnen Maßnahmen ausgearbeitet und geprüft werden, und am 17. November 2026 will die Runde das weitere Vorgehen festlegen. Geschwindigkeitskontrollen gibt es auf der Strecke schon heute.
Werden auf der B 500 Drohnen eingesetzt?
Ja, das ist geplant. Stadt Baden-Baden und Polizei kündigen ab der Saison 2027 intensivere Kontrollen mit zivilen Fahrzeugen und Drohnen an. Einzelheiten zum Einsatz der Drohnen nennt die Mitteilung vom 23. September nicht.
Was ist eine Fahrtenbuchauflage?
Eine Anordnung der zuständigen Behörde an den Halter eines Fahrzeugs: Er muss ein Fahrtenbuch führen. Angeordnet werden kann sie, wenn der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden konnte. Vor jeder Fahrt werden Name und Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Datum und Uhrzeit eingetragen, nach der Fahrt Datum, Uhrzeit und Unterschrift.
Was bringen Rüttelstreifen und Kurvenmarkierungen für Motorradfahrer?
Rüttelstreifen sind flache Querschwellen, die du vor einer Gefahrenstelle hörst und spürst. Vor unfallauffälligen Kurven wurde nach ihrem Einbau im Schnitt drei bis sechs km/h langsamer gefahren, das hat die Bundesanstalt für Straßenwesen gemessen. Kurvenmarkierungen neben der Mittellinie sollen dich in Linkskurven weiter von der Mitte weghalten, damit Maschine und Oberkörper in Schräglage nicht in die Gegenfahrbahn ragen. Für die B 500 wird beides erst geprüft.
Warum gibt es auf der B 500 kein Fahrverbot für Motorräder?
Eine Begründung nennt die Mitteilung des Runden Tischs nicht. Das Verkehrsministerium des Landes hatte Anfang September auf hohe rechtliche Hürden verwiesen. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist ein solches Verbot nur zulässig, wenn besondere örtliche Verhältnisse eine Gefahrenlage schaffen, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Vereinbart wurden stattdessen mehr Kontrollen und die Prüfung baulicher Maßnahmen.
Wie viele Menschen sind 2026 auf der Schwarzwaldhochstraße gestorben?
Bis zum 24. September laut den Polizeimeldungen vier Menschen bei drei Unfällen: am 20. Juli, am 30. August mit zwei Toten und am 5. September. Alle drei Unfälle geschahen auf dem Abschnitt der B 500 zwischen Baden-Baden und Freudenstadt, und alle vier Toten waren mit dem Motorrad unterwegs. Auch die gemeinsame Mitteilung von Stadt Baden-Baden und Polizei vom 23. September nennt vier Tote auf der B 500 in diesem Jahr.
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