
Die Idee klingt immer noch verführerisch: ein neues E-Motorrad, moderne Technik, lautloses Gleiten – und irgendwo hilft der Staat finanziell mit. Gerade in den letzten Jahren entstand der Eindruck, dass E-Mobilität ein politisch gewolltes Projekt sei, das automatisch gefördert wird. Doch Ende 2025 hat sich die Lage spürbar verändert. Viele Fördertöpfe, die in früheren Jahren großflächig geöffnet waren, wurden verkleinert, ausgesetzt oder mit strengeren Bedingungen versehen. Gleichzeitig haben sich Antragswege verkompliziert. Das frühere Gefühl, mit wenigen Klicks einen Zuschuss zu erhalten, ist weitgehend verschwunden.
Gleichzeitig steigen die Anschaffungskosten. E-Motorräder im Leistungsbereich ab 35 kW (A2) oder offene Maschinen liegen heute nicht selten bei deutlich über 20.000 Euro – ein Preisbereich, der vorher vor allem im Premium-Verbrennersegment üblich war. Hersteller begründen das mit Batteriepreisen, geringen Stückzahlen und Entwicklungsaufwand; für dich als Käufer bedeutet es vor allem eines: Die Frage nach Förderungen ist kein nettes Extra, sondern entscheidend dafür, ob ein Modell überhaupt in Reichweite liegt.
Der Blick auf Deutschland, Österreich und die Schweiz zeigt dabei ein Bild, das kaum widersprüchlicher sein könnte. In Deutschland sind direkte Zuschüsse für Privatpersonen praktisch nicht mehr vorhanden – doch für Selbstständige oder Angestellte mit Dienstfahrzeug steckt gerade hier einer der stärksten Steuervorteile der gesamten E-Mobilität. Österreich dagegen bleibt eines der attraktivsten Förderländer Europas, allerdings nur für diejenigen, die die administrativen Vorgaben tatsächlich Punkt für Punkt erfüllen. Und die Schweiz? Dort existiert zwar kein nationaler Bonus, aber kantonale Steuerentlastungen, die in manchen Regionen über mehrere Jahre hinweg eine spürbare finanzielle Wirkung entfalten.
Das Ergebnis ist ein Förderlandschafts-Flickenteppich, der ohne genaue Prüfung leicht zu Fehlannahmen führt. Diese Übersicht zeigt, wo 2026 realistische Chancen bestehen – und wo der Traum von der „Förderung vom Staat“ mittlerweile einer nüchternen Rechenaufgabe gewichen ist.
Wenn du als Privatperson in Deutschland auf eine klassische Kaufprämie hoffst, fällt die Antwort heute klar aus: Es gibt sie nicht. Weder für Mopeds der Klasse L1e noch für Motorräder der Klasse L3e existiert eine bundesweit gültige Förderung. Der ehemalige Umweltbonus des BAFA war ausschließlich für Pkw vorgesehen und wurde bereits Ende 2023 abrupt beendet. Für Zweiräder gab es nie ein vergleichbares Bundesprogramm.
Damit bleibt für dich im Kern nur ein Instrument übrig, das in der Vergangenheit überraschend attraktiv war: die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Viele Fahrer kennen das System noch aus den Jahren 2021 bis 2023, als die Registrierung eines E-Motorrads ohne großen Aufwand bis zu 400 Euro pro Jahr brachte. Das Prinzip dahinter ist simpel: Als Halter eines emissionsfreien Fahrzeugs konntest du deine rechnerische CO₂-Einsparung an Mineralölunternehmen verkaufen, die ihre gesetzlichen Minderungsziele erfüllen müssen.
Doch diese Phase ist vorbei. Der Markt hat sich massiv abgekühlt, weil mehr Fahrzeuge registriert wurden und der Marktpreis für die Zertifikate einbrach. Für 2026 rechnen viele Anbieter mit realistischen Vergütungen von nur noch 50 bis 100 Euro pro Jahr – ein Betrag, der finanziell zwar nett ist („einmal Essen gehen“), aber weit entfernt von früheren Erwartungen.
Wirklich entscheidend ist jedoch eine Rechtsänderung, die viele nicht auf dem Schirm hatten: Die beliebte „L1e-Lücke“, also die Möglichkeit, 45-km/h-Fahrzeuge durch freiwillige Zulassung THG-fähig zu machen, wurde geschlossen. Hintergrund ist eine Anpassung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die klarstellt, dass nur solche Fahrzeuge angerechnet werden, die tatsächlich unter die Definition zulassungspflichtiger E-Motorräder fallen (Klasse L3e). Damit bleiben ausschließlich „echte“ E-Motorräder THG-berechtigt. Für E-Roller der 45-km/h-Klasse ist die Tür damit definitiv zu.
Ganz ohne Chancen ist die Situation für dich trotzdem nicht. In einigen Städten starten immer wieder kleine Programme, die den Kauf elektrisch betriebener Zweiräder fördern sollen. Beispiele finden sich etwa in München („Förderprogramm Elektromobilität“), Regensburg oder in einzelnen Landkreisen. Diese Programme unterscheiden sich jedoch stark in Budgethöhe, Laufzeit und Bedingungen. Häufig ist eine Verschrottung eines alten Verbrenners Pflicht (Abwrackprämie), und nicht selten laufen die Gelder nach dem Windhundprinzip: Die Förderung gilt nur, solange der Topf nicht erschöpft ist.
Für dich bedeutet das: Eine Förderung kann existieren, aber nur lokal, zeitlich begrenzt und mit teils strengen Voraussetzungen. Ein Blick auf die Webseite deiner Kommune ist deshalb Voraussetzung, bevor du dich auf einen Zuschuss verlässt. Denn im Gegensatz zu Österreich existiert hier kein flächendeckendes, planbares System – sondern eher ein Flickenteppich.
Während Privatpersonen in Deutschland kaum echte Förderinstrumente finden, öffnet sich für Selbstständige, Unternehmen und Beschäftigte mit Dienstfahrzeug eine Tür, die oft unterschätzt wird: die steuerliche Begünstigung für elektrische Dienstfahrzeuge. Und das schließt Motorräder ausdrücklich mit ein. Die Grundlage dafür ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG sowie die flankierenden Verwaltungsvorschriften.
Der Kern ist schnell erklärt: Wenn ein elektrisch betriebenes Motorrad als Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird – egal ob im Eigentum des Betriebs oder über Leasing – wird der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung nicht wie bei Verbrennern mit 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt, sondern mit 0,25 %, solange der Listenpreis unter 70.000 Euro liegt. (Das reicht für quasi jedes E-Motorrad auf dem Markt). Für Motorräder oberhalb dieser Schwelle greifen 0,5 % – immer noch eine deutliche Entlastung gegenüber Verbrennern.
Wichtig ist die Abgrenzung:
Die Regelung gilt ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge. Hybridmodelle oder Umbauten, bei denen ein Verbrenneranteil erhalten bleibt, fallen nicht darunter. Zudem muss das Motorrad tatsächlich als Dienstfahrzeug genutzt werden – entweder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder innerhalb eines Gewerbes, in dem der Unternehmer das Motorrad betrieblich einordnet.
Warum das relevant ist? Weil der geldwerte Vorteil den steuerlich relevanten Betrag bestimmt, der als „privater Nutzen eines betrieblichen Fahrzeugs“ versteuert wird. Bei Motorrädern im Bereich 15.000 bis 25.000 Euro entsteht damit ein gravierender Unterschied.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Dimension:
Die tatsächliche Steuer hängt dann vom individuellen Einkommensteuersatz ab – aber die Differenz bleibt enorm (Faktor 4). Über eine Leasinglaufzeit von 36 Monaten summiert sich der Vorteil schnell auf mehrere Tausend Euro netto.
Auch für Angestellte ist die Regelung interessant, wenn der Arbeitgeber ein E-Motorrad als Dienstfahrzeug anbietet oder eine Gehaltsumwandlung ermöglicht. Das Modell ist gerade bei Elektromotorrädern verbreitet, weil die steuerliche Begünstigung die monatliche Belastung spürbar reduziert und Arbeitgeber kein zusätzliches Förderrisiko tragen. Die Regelungen sind seit Jahren stabil und politisch weniger umstritten als Kaufprämien oder THG-Mechanismen – was sie planbarer und langfristig verlässlicher macht.
Für Selbstständige ergibt sich ein weiterer Vorteil: Ein elektrisch betriebenes Dienstmotorrad kann – bei betrieblicher Nutzung über 50 % – vollständig dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Das schafft zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Leasing, Abschreibung und Betriebsausgaben. Gleichzeitig bleibt die Privatnutzung durch die 0,25-%-Regel steuerlich moderat.
Die Konsequenz: Für gewerblich Tätige ist die steuerliche Förderung über die reduzierte Bemessung des geldwerten Vorteils das mit Abstand stärkste finanzielle Argument für ein E-Motorrad in Deutschland. Kein anderer Mechanismus senkt die effektiven Kosten so stark – und vor allem so zuverlässig –, weil er nicht von Fördertopfgrößen oder politischen Jahresbudgets abhängt.
Österreich bleibt im D-A-CH-Vergleich der klar attraktivste Markt, wenn es um direkte finanzielle Unterstützung für elektrisch betriebene Motorräder geht. Der Grund dafür liegt im E-Mobilitätsbonus („E-Mobilitätsoffensive“), der seit Jahren aus zwei Komponenten besteht: einem staatlichen Anteil und einem verpflichtenden Beitrag des Fahrzeugimporteurs. Für 2026 gelten (vorbehaltlich Budgetbeschluss) voraussichtlich die bekannten Strukturen weiter:
Damit ergibt sich für Motorräder der Klasse L3e (über 45 km/h) ein Gesamtzuschuss von 1.800 Euro. Für Mopeds der Klasse L1e fällt die Förderung geringer aus und liegt bei rund 600 Euro gesamt.
Auf dem Papier klingt das unkompliziert, in der Praxis ist es jedoch genau dieser zweite Punkt, der zu den häufigsten Ablehnungsgründen führt. Der Importeursanteil ist kein „freiwilliger Rabatt“, sondern ein vorgeschriebener Bestandteil der Förderstruktur. Er muss vor der Antragstellung, bei Rechnungslegung und als Netto-Abzug klar erkennbar sein (z. B. mit dem Text „E-Mobilitätsbonus Anteil Importeur“). Fehlt dieser spezifische Ausweis, kann der Bund seinen Anteil nicht auszahlen, weil die Förderkette formal unvollständig ist.
Erfahrungsgemäß entstehen die meisten Probleme, wenn Händler eine Standardrechnung ohne diese Position ausstellen oder den Bonus über einen allgemeinen Preisnachlass „verrechnen“, ohne ihn als Importeursanteil gemäß E-Mobilitätsförderung zu kennzeichnen. Eine nachträgliche Korrektur ist zwar möglich, aber mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden und kann im schlimmsten Fall an Fristen scheitern. Deshalb lohnt es sich, bereits vor dem Kauf schriftlich sicherzustellen, dass der Händler mit dem Importeur zusammenarbeitet und den Bonus korrekt auf der Rechnung ausweist.
Eine weitere Besonderheit ist in Österreich ebenfalls entscheidend: Für den Erhalt des Bundesanteils muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) geladen wird. Dieser Nachweis erfolgt im Regelfall über einen entsprechenden Stromliefervertrag des Haushalts, in dem das Motorrad geladen werden soll. Das Verfahren ist formal, aber verpflichtend – ohne entsprechenden Vertrag gilt die Fördervoraussetzung als nicht erfüllt.
Darüber hinaus spielen weitere Faktoren eine Rolle, etwa die fristgerechte Antragstellung nach Kauf oder Zulassung, die Einordnung des Fahrzeugs in die richtige Förderkategorie und die korrekte Registrierung im Online-Fördersystem. Diese Abläufe sind in Österreich relativ gut strukturiert, dennoch sind sie fehleranfällig, wenn Rechnungen unvollständig oder Angaben unpräzise sind.
Österreich zahlt vergleichsweise viel, aber die Förderung folgt einem klar definierten und streng formalen Prozess. Wer ihn einhält, erhält einen realen finanziellen Vorteil. Wer sich auf „wird schon passen“ verlässt, riskiert eine Ablehnung – und das trotz eigentlich förderfähigem Fahrzeug.
Wer in der Schweiz ein E-Motorrad kaufen möchte, trifft auf eine Förderlandschaft, die sich deutlich von Deutschland und Österreich unterscheidet. Während dort klare nationale Programme oder steuerliche Mechanismen existieren, gilt in der Schweiz ein grundsätzlich anderer Ansatz: Es gibt keine bundesweite Kaufprämie, weder für E-Autos noch für E-Motorräder. Förderungen sind ausschließlich ein Thema der Kantone und in manchen Fällen sogar der Gemeinden.
Damit entsteht ein System, das stark von der Postleitzahl abhängt. Einige Kantone gewähren für elektrisch betriebene Zweiräder befristete oder prozentuale Reduktionen der Motorfahrzeugsteuer (Verkehrssteuer), andere bieten überhaupt keine Vorteile. Die Höhe und Dauer dieser Steuerentlastungen unterscheidet sich teils erheblich.
Kantone wie Zürich oder St. Gallen verzichten je nach Fahrzeugkategorie teilweise mehrere Jahre auf die Verkehrssteuer für Elektrofahrzeuge oder gewähren hohe Rabatte. Das ist keine direkte Auszahlung, aber angesichts der kantonal teils hohen Abgaben ein spürbarer Effekt auf die laufenden Kosten. Die Entlastung wirkt jedes Jahr, in dem das Fahrzeug steuerbefreit bleibt – was E-Motorräder im täglichen Betrieb günstiger macht, ohne dass Käufer einen Förderantrag stellen müssen. In anderen Kantonen (z. B. Bern oder Aargau) ist der Vorteil oft geringer oder bereits abgeschafft, da E-Fahrzeuge dort als „Normalität“ gelten.
Daneben existieren vereinzelte kantonale oder kommunale Programme, die kleinere Kaufboni oder Zuschüsse zur Ladeinfrastruktur bereitstellen. Solche Programme finden sich beispielsweise in Teilen der Romandie, unterliegen jedoch meist engen Budgetgrenzen. Sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist, endet das Programm für das betreffende Jahr. Einige Gemeinden arbeiten zusätzlich mit lokalen Energieversorgern zusammen und koppeln Zuschüsse an Ökostromtarife oder bestimmte E-Mobilitätspakete.
Der zentrale Punkt bleibt: Die Schweiz bietet keine einheitliche Förderung, sondern ein kantonales Mosaik, das sich laufend ändern kann. Während du in einem Kanton mehrere Jahre Steuerfreiheit bekommst, erhältst du wenige Kilometer weiter möglicherweise gar keine Unterstützung. Wer eine verlässliche Aussage benötigt, kommt deshalb kaum am offiziellen Vergleichstool energiefranken.ch vorbei. Dort lassen sich nach Eingabe der PLZ alle aktuellen kantonalen und kommunalen Programme einsehen – inklusive Bedingungen, Fristen und Förderhöhen.
Für Kaufinteressierte bedeutet das: Eine Förderung ist möglich, aber keinesfalls garantiert. Erst der Blick auf die spezifischen kantonalen Regelungen zeigt, ob ein E-Motorrad steuerlich begünstigt wird oder nicht. Die Planung sollte deshalb immer lokal beginnen, nicht national.
Wer Förderungen für ein E-Motorrad in Anspruch nimmt – egal ob in Deutschland auf kommunaler Ebene oder in Österreich über das bundesweite Programm –, akzeptiert damit automatisch eine Verpflichtung: das Fahrzeug über einen bestimmten Mindestzeitraum zu halten. Diese sogenannte Behaltefrist wirkt auf den ersten Blick unscheinbar, ist aber einer der juristisch relevantesten Punkte im gesamten Förderprozess. Wird sie verletzt, drohen Rückforderungen, die den finanziellen Vorteil schnell ins Gegenteil verkehren können.
In Österreich ist die Regelung am klarsten strukturiert. Beim Kaufmodell muss das geförderte Motorrad in der Regel mindestens 12 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Beim Leasing greift häufig eine deutlich längere Bindung: 48 Monate gelten hier oft als Standard, da die Förderrichtlinien daran gekoppelt sind, dass das Fahrzeug über die gesamte Vertragslaufzeit als emissionsarmes Nutzfahrzeug auf der Straße bleibt. Die exakte Dauer hängt von der jeweiligen Programmkategorie ab, die Grundlogik ist jedoch unverändert: Kurzfristige Wiederverkäufe widersprechen dem Förderzweck.
In Deutschland existieren keine bundesweiten Vorgaben für E-Motorräder, da es keine nationalen Förderprogramme gibt. Doch Kommunen, die eigene Zuschüsse vergeben (z. B. München), arbeiten ebenfalls mit Behaltefristen. Beispiele aus Städten zeigen Haltedauern von 24 bis 36 Monaten, wenn ein lokal gefördertes elektrisches Zweirad zugelassen bleibt. Diese Zeiträume sind nicht zufällig gewählt, sondern dienen demselben Ziel wie in Österreich: Die öffentliche Förderung soll messbar zur Reduktion lokaler Emissionen beitragen und nicht über den Umweg des Gebrauchtmarkts versickern.
Was viele unterschätzen: Eine Verletzung der Behaltefrist wird nicht „per Zufall“ entdeckt, sondern lässt sich technisch sehr einfach prüfen. Behörden greifen dafür auf reguläre Zulassungsdaten zu – ein Abgleich zwischen Förderantrag, Zulassungsbeginn und Abmeldung genügt, um Auffälligkeiten zu erkennen. Die Kontrollen erfolgen zwar stichprobenartig, aber sie reichen aus, um Rückforderungen konsequent durchzusetzen.
Die Folgen hängen vom Förderprogramm ab, im Kern bleibt die Logik jedoch identisch:
Wird das Motorrad vor Ablauf der Mindesthaltedauer verkauft, abgemeldet, aus dem Fördergebiet verlegt oder nicht mehr förderkonform genutzt, kann die gesamte Förderung vollständig zurückgefordert werden. Teilrückforderungen sind eher die Ausnahme. Dasselbe gilt, wenn während der Behaltefrist technische oder administrative Bedingungen verletzt werden – etwa die Umwidmung eines geförderten Leasingfahrzeugs ohne Zustimmung des Programmanbieters.
Damit wird die Behaltefrist zu einer juristischen Verpflichtung, die du beim Kauf mitbedenkst. Sie ist kein „Anhang“, sondern Teil des Fördervertrags. In der Praxis bedeutet das: Wer Förderung in Anspruch nimmt, muss mit einem realistischen Zeitplan planen und sollte das geförderte Motorrad nicht als kurzfristige Übergangslösung betrachten. Die Programme sind darauf ausgelegt, langfristige Nutzung sicherzustellen – und genau das kontrollieren sie auch.
Die Zeiten großzügiger Förderrunden sind vorbei – zumindest für elektrisch betriebene Motorräder. Während die politische Aufmerksamkeit nach wie vor stark auf dem Pkw-Sektor liegt, ist der Zweiradmarkt längst in einer Phase angekommen, in der Förderungen nicht mehr selbstverständlich sind, sondern gezielt platziert, streng begrenzt und administrativ klar geregelt werden. Trotzdem bedeutet das nicht, dass sich ein E-Motorrad 2026 grundsätzlich nicht mehr lohnt. Die Möglichkeiten sind nur unterschiedlich verteilt – und oft weniger sichtbar, als viele Käufer erwarten.
In Deutschland liegt der Fokus eindeutig auf steuerlichen Mechanismen. Die 0,25-Prozent-Regel ist nicht nur ein Detail des Einkommensteuerrechts, sondern de facto der stärkste finanzielle Hebel, den es derzeit für E-Motorräder gibt. Sie funktioniert verlässlich, ist politisch stabil und schafft eine eindeutige betriebswirtschaftliche Entlastung – ganz im Gegensatz zu klassischen Kaufzuschüssen, die für Privatpersonen praktisch nicht existieren.
Österreich verfolgt weiterhin einen direkten Fördersatz, der europaweit heraussticht. Doch diese Attraktivität hat eine Kehrseite: Die Förderlogik ist formalisiert, und wer eine der Voraussetzungen übersieht – vom Importeursanteil auf der Rechnung bis zum Ökostromnachweis –, riskiert eine Ablehnung trotz eigentlich förderfähigem Fahrzeug. Hier entscheidet nicht das Timing allein, sondern die Sorgfalt im Detail.
In der Schweiz wiederum zeigt sich der föderale Charakter besonders deutlich. Es gibt keine nationale Förderung, dafür aber kantonale Steuererleichterungen und vereinzelt lokale Programme, die je nach Wohnort erheblich oder schlicht nicht existent sein können. Ein E-Motorrad kann damit in einem Kanton mehrere Jahre steuerfrei bleiben, während im Nachbarkanton kein Vorteil vorgesehen ist.
Was bleibt, ist eine einfache, aber entscheidende Erkenntnis: Förderungen sollten deine Kaufentscheidung unterstützen, aber sie dürfen sie nicht tragen. Wer mit solider Kalkulation arbeitet, die lokalen Rahmenbedingungen kennt und Förderungen als „Bonus“ statt als fixen Rabatt versteht, stellt sicher, dass das Projekt E-Motorrad langfristig funktioniert – unabhängig davon, wie sich politische Prioritäten weiterentwickeln.
Gibt es 2026 eine bundesweite Förderung für E-Motorräder in Deutschland?
Nein. Es existiert keine nationale Kaufprämie für E-Motorräder. Privatpersonen können lediglich von der deutlich geschrumpften THG-Quote profitieren oder auf kommunale Programme hoffen, die in wenigen Städten zeitweise verfügbar sind.
Wie viel bringt die THG-Quote für ein E-Motorrad wirklich?
Die Auszahlungen sind stark gefallen. Während 2022 bis zu 400 Euro möglich waren, liegen realistische Werte 2026 meist nur noch zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr, abhängig vom Marktpreis der Zertifikate.
Warum sind L1e-Fahrzeuge wie 45-km/h-Roller nicht mehr THG-berechtigt?
Durch die Anpassung der 38. BImSchV werden nur noch zulassungspflichtige Fahrzeuge der Klasse L3e anerkannt. Die frühere Möglichkeit, L1e-Fahrzeuge durch freiwillige Zulassung einzureichen, wurde rechtlich geschlossen.
Wie funktioniert die 0,25-Prozent-Regel für E-Motorräder in Deutschland?
Wenn ein E-Motorrad als Dienstfahrzeug genutzt wird, wird der private Nutzungsanteil statt mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises nur mit 0,25 Prozent versteuert, sofern der Listenpreis unter 70.000 Euro liegt. Das senkt die monatliche Steuerlast erheblich.
Welche Förderung gibt es in Österreich für E-Motorräder?
Österreich gewährt einen E-Mobilitätsbonus aus 1.200 Euro Bundesanteil und 600 Euro Importeursanteil für Motorräder der Klasse L3e. Voraussetzung ist eine korrekt ausgestellte Rechnung, auf der der Importeursanteil eindeutig ausgewiesen ist.
Warum wird der österreichische Förderantrag so oft abgelehnt?
Der häufigste Fehler ist das Fehlen des Importeursanteils auf der Rechnung. Ohne diesen Nachweis gilt die Förderstruktur als unvollständig und der Staat zahlt seinen Anteil nicht aus. Auch der Ökostromnachweis wird oft übersehen.
Welche Förderungen bietet die Schweiz für E-Motorräder?
Es gibt keine nationale Förderung, aber viele Kantone gewähren mehrjährige Steuerbefreiungen oder deutliche Rabattierungen der Motorfahrzeugsteuer. In einigen Gemeinden existieren zusätzlich kleine Kaufboni mit begrenztem Budget.
Warum unterscheiden sich die Schweizer Förderungen so stark?
Förderentscheidungen liegen komplett bei den Kantonen und teilweise bei einzelnen Gemeinden. Dadurch entstehen regionale Unterschiede, die von vollständiger Steuerbefreiung bis zu keinerlei Förderung reichen.
Was passiert, wenn ich ein gefördertes Motorrad vor Ablauf der Behaltefrist verkaufe?
In diesem Fall kann die gesamte Förderung zurückgefordert werden. Behörden prüfen Haltedauern stichprobenartig über Zulassungsdaten. In Österreich beträgt die Behaltefrist meist 12 Monate (Kauf) bzw. 48 Monate (Leasing), in deutschen Kommunen je nach Programm 24 bis 36 Monate.
Wie finde ich heraus, welche Förderung an meinem Wohnort gilt?
In Deutschland lohnt sich ein Blick auf die Webseite deiner Kommune. In der Schweiz bietet energiefranken.ch eine zuverlässige Übersicht aller kantonalen und lokalen Förderprogramme. In Österreich gelten bundesweit einheitliche Regeln, die jedoch korrekte Rechnungen und Nachweise voraussetzen.
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Förderrichtlinien und Steuergesetze können sich kurzfristig ändern. Dieser Artikel stellt keine steuerliche Rechtsberatung dar.






