Wie verbessert man die Motorradbeleuchtung ohne Probleme mit dem TÜV? Der komplette Leitfaden

Gutes Licht ist keine Spielerei - es ist aktive Sicherheit. Wer regelmäßig in der Dämmerung, bei Regen oder auf abgelegenen Landstraßen unterwegs ist, weiß: Die Beleuchtung entscheidet darüber, ob du rechtzeitig siehst - oder nur gesehen wirst. Besonders in Kurven, bei Gegenverkehr oder in dichtem Nebel kann eine starke, gut eingestellte Lichtanlage den entscheidenden Unterschied machen.

Doch genau hier liegt das Problem: Viele serienmäßige Scheinwerfer, vor allem bei älteren Maschinen, sind technisch längst überholt. Das Licht ist gelblich, streut ungleichmäßig oder verliert mit den Jahren an Intensität. Kein Wunder also, dass immer mehr Biker über ein Upgrade auf moderne LED- oder Halogen-Systeme nachdenken - schließlich will man auf der Landstraße nicht im eigenen Schatten fahren.

Aber Vorsicht: Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz an der Beleuchtung Hand anlegt, betritt schnell rechtlich sensibles Terrain. Nicht jede helle Lampe ist auch erlaubt, und was auf YouTube oder in Online-Shops simpel aussieht, kann beim TÜV oder bei einer Verkehrskontrolle teuer enden. Ein vermeintlich harmloser Umbau kann dir Ärger bei der nächsten Kontrolle und bei der Hauptuntersuchung einbringen. Wie deine Versicherung so einen Fall handhabt, sagt dir übrigens nur deine Versicherung - pauschale Aussagen dazu kursieren viele und helfen keinem.

Damit genau das nicht passiert, findest du hier den kompletten Leitfaden für legale Licht-Upgrades am Motorrad - mit allen Infos zu zugelassenen Leuchtmitteln, typischen Fehlern, TÜV-konformen Nachrüstlösungen und den besten Tipps, wie du wirklich mehr Licht auf die Straße bringst - ganz ohne Stress mit den Prüfern.

Warum sich ein Licht-Upgrade lohnt

Viele Biker unterschätzen, wie stark gutes Licht das Fahrgefühl beeinflusst. Ein moderner, sauber eingestellter Scheinwerfer sorgt nicht nur dafür, dass du mehr siehst - er sorgt auch dafür, dass du entspannter fährst. Denn wer nicht ständig in dunkle Ecken oder ins Nichts starrt, reagiert ruhiger, präziser und mit weniger Stress.

Scheinwerfer sind also kein optisches Gimmick, sondern ein echter Sicherheitsfaktor. Besonders in der dunklen Jahreszeit, auf kurvigen Landstraßen oder bei spontanen Abendrunden zeigt sich, ob dein Licht wirklich hält, was es verspricht. Schlechte Ausleuchtung kann schnell gefährlich werden - vor allem bei Wildwechsel, nassem Asphalt oder unerwarteten Schlaglöchern.

Die typischen Probleme kennen viele:

  • Verbrauchte oder schwache Leuchtmittel, die mit den Jahren an Leistung verlieren.
  • Vergilbte oder matte Scheinwerfergläser, die das Licht streuen und die Reichweite deutlich verkürzen.
  • Schlecht eingestellte Lichtkegel, die den Gegenverkehr blenden oder zu kurz leuchten.
  • Billige Nachrüst-LEDs, die zwar hell wirken, aber das Licht unkontrolliert verteilen.

Das Gute daran: Fast all diese Probleme lassen sich legal, effektiv und dauerhaft beheben. Ein Licht-Upgrade muss keine große Investition sein - manchmal reicht schon ein neuer, zugelassener Leuchtkörper, eine gründliche Reinigung oder eine professionelle Einstellung, um ein völlig neues Fahrgefühl zu bekommen.

Und ja - das erste Mal, wenn du mit frischem Lichtkegel über eine dunkle Landstraße fährst, fragst du dich wahrscheinlich: „Warum hab ich das nicht schon früher gemacht?“

Was ist erlaubt, was nicht?

Jetzt kommt der Teil, bei dem viele Biker aufhorchen sollten. Denn bei aller Begeisterung für helles Licht gilt: Was nicht zugelassen ist, bleibt illegal - und das ganz unabhängig davon, wie gut es leuchtet. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Beleuchtung ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Änderungen dürfen also nur dann vorgenommen werden, wenn sie den Vorschriften der ECE-Zulassung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

Was erlaubt ist - ohne Einzelabnahme:

  • Austausch von Halogenlampen gegen hochwertigere Varianten derselben Kategorie mit gültiger ECE-Kennzeichnung.
  • LED-Retrofits, deren Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) des Kraftfahrt-Bundesamts dein konkretes Motorrad in Verbindung mit deinem Scheinwerfer nennt. Das Papier heißt ABG, nicht ABE, und es gilt nur für diesen festgelegten Verwendungsbereich - die Freigabelisten der Hersteller wachsen, sind für Zweiräder aber immer noch überschaubar (Stand: September 2026).
  • Reinigung, Politur und Pflege der Scheinwerfer, um die Lichtausbeute zu verbessern.
  • Korrekte Einstellung des Lichtkegels nach Herstellervorgabe - ein oft unterschätzter Faktor.

Was nicht erlaubt ist:

  • LED-Retrofits, deren ABG dein Modell nicht aufführt - auch wenn sie hell sind, auch wenn ein E-Zeichen darauf klebt. Hier gibt es keinen Weg über eine Eintragung: Entweder dein Fahrzeug steht im Verwendungsbereich oder nicht.
  • Zusätzliche Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen oder unzulässige Montagepositionen.
  • Veränderungen am Neigungswinkel oder der Befestigung, die über das erlaubte Maß hinausgehen.

Viele denken, der TÜV oder die Polizei drücken bei Motorrädern ein Auge zu - das ist ein Irrtum. Der Bußgeldkatalog nennt für das Anbringen nicht zulässiger lichttechnischer Einrichtungen 20 Euro; erlischt durch den Umbau die Betriebserlaubnis und ist die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt, sind es 90 Euro und ein Punkt (Stand: Bußgeldkatalog 2026). Praktisch schwerer wiegt aber etwas anderes: Bei einer Nachtkontrolle kann unter Umständen die Weiterfahrt enden - und ohne Licht kommst du nun einmal nicht nach Hause. Wer umbaut, nimmt die ausgebaute Originallampe deshalb einfach mit.

Darum gilt: Lieber ein bisschen mehr für eine zugelassene Lösung zahlen, als später teuer zu bereuen. Denn legale Nachrüstungen bieten längst hervorragende Lichtleistung - und das ganz ohne Stress beim nächsten TÜV-Termin.

Legale Möglichkeiten, das Licht zu verbessern

Wer sein Motorradlicht optimieren möchte, muss nicht gleich zur Werkstatt oder in die Grauzone der Nachrüstsets greifen. Es gibt viele legale Wege, das Licht sicht- und messbar zu verbessern - ganz ohne Stress beim nächsten TÜV-Termin. Hier sind die effektivsten Optionen und was sie in der Praxis bringen:

  1. Hochwertige Halogenlampen - der einfache, sichere Start

Für viele Motorräder sind Halogenlampen noch immer Standard - und das ist kein Nachteil. Nur solltest du wissen, was die Werbeangaben auf der Packung bedeuten. Denn die abgegebene Lichtmenge einer zugelassenen Lampe liegt fest: Die UN-Regelung Nr. 37 schreibt für eine H4 bei Prüfspannung 1.650 Lumen im Fernlicht und 1.000 Lumen im Abblendlicht vor, mit 15 Prozent Toleranz, für eine H7 sind es 1.500 Lumen mit 10 Prozent Toleranz. Eine Lampe, die deutlich mehr Licht abgibt, wäre nicht mehr zulassungsfähig.

Was die Plus-Angaben der Markenhersteller also beschreiben, ist keine größere Lichtmenge, sondern eine andere Verteilung: ein präziser positionierter Glühwendel, ein härter gebrannter Faden, mehr Beleuchtungsstärke dort, wo die Reichweite entsteht. Das ist ein echter Gewinn und auf der Landstraße spürbar - er wird aber meist mit kürzerer Lebensdauer bezahlt. Der Einbau dauert oft nur Minuten und ist der einfachste Weg zu besserem Licht, ganz ohne bauliche Änderung.

  1. Offiziell zugelassene LED-Modelle - modern, effizient, aber nicht überall erlaubt

LED-Technik ist die Zukunft - auch beim Motorrad. Sie liefert helles, weißes Licht, verbraucht weniger Strom und hält meist länger als herkömmliche Halogenlampen. Allerdings sind nur wenige Nachrüst-LEDs tatsächlich für den Straßenverkehr zugelassen, da sie nur in Kombination mit bestimmten Scheinwerfergehäusen ein korrektes Lichtbild erzeugen.

Und hier liegt das größte Missverständnis dieses ganzen Themas: Das E-Zeichen auf der Lampe beweist gar nichts. Es sagt, dass ein Bauteil ein Genehmigungsverfahren durchlaufen hat - nicht, dass es in deinem Scheinwerfer an deinem Motorrad zulässig ist. Genehmigt wird die Kombination, nicht das Einzelteil. Bei einer kompletten Zusatzleuchte ist das anders - dort ist die Leuchte selbst das genehmigte Bauteil, und das Prüfzeichen darauf ist genau das, worauf du achten musst. Der Irrtum betrifft ausschließlich das Leuchtmittel, das du in einen vorhandenen Scheinwerfer setzt. Maßgeblich ist allein die Kompatibilitätsliste des Lampenherstellers und die dazugehörige ABG: Genehmigungsnummer am Scheinwerfer ablesen, Liste prüfen, ABG herunterladen, ausdrucken und im Fahrzeug mitführen. Wer das nicht dabeihat, kann bei einer Kontrolle nichts vorzeigen. Wo das geregelt ist, kannst du selbst nachlesen: Die genehmigungspflichtigen lichttechnischen Bauteile stehen in § 22a StVZO. Was in deinem konkreten Fall gilt, steht aber ohnehin nicht im Gesetz, sondern in dem Papier zur Lampe.

Richtig eingesetzt, bieten legale LEDs eine deutliche Verbesserung - insbesondere durch gleichmäßige Ausleuchtung und klaren Weißton, der Hindernisse und Fahrbahnmarkierungen besser erkennbar macht.

  1. Scheinwerferreinigung und -pflege - kleine Arbeit, große Wirkung

Klingt banal, ist aber der billigste echte Fortschritt am ganzen Thema. Ein Reflektor arbeitet mit gerichteter Spiegelung; wird seine Beschichtung stumpf, streut sie das Licht in alle Richtungen statt es zu bündeln, und die Reichweite geht verloren, bevor die Lampe schwächer wird. Gerade bei älteren Motorrädern sind Reflektoren matt oder Streuscheiben vergilbt, ohne dass es dem Fahrer je aufgefallen wäre - der Verlust kommt schleichend über Jahre. Eine gründliche Reinigung der Streuscheibe mit einem speziellen Kunststoffreiniger oder Polierset bringt Klarheit zurück - im wahrsten Sinne des Wortes. Den Reflektor selbst polierst du dagegen nicht: Seine Spiegelschicht ist hauchdünn und danach endgültig hin. Ist er blind, hilft nur der Tausch.

Tipp: Prüfe auch die Innenseite des Scheinwerfers auf Feuchtigkeit oder Staub. Schon eine kleine Reinigung kann dein Licht deutlich kräftiger wirken lassen, ganz ohne einen Cent für neue Technik auszugeben.

  1. Lichtkegel korrekt einstellen - der unterschätzte Sicherheitsfaktor

Viele Fahrer wissen gar nicht, dass ihr Licht falsch eingestellt ist - oft zu tief (du siehst kaum etwas) oder zu hoch (du blendest andere). Ein korrekt ausgerichteter Lichtkegel sorgt nicht nur für bessere Sicht, sondern verhindert auch unnötige Beanstandungen beim TÜV.

Bei vielen Motorrädern lässt sich die Einstellung mit einer kleinen Schraube oder Rändelmutter an der Scheinwerferhalterung verändern. Wer unsicher ist, kann beim TÜV, bei der DEKRA oder in der Werkstatt prüfen lassen, ob der Winkel stimmt. Diese fünf Minuten lohnen sich immer - besonders, wenn du viel nachts fährst.

  1. TÜV-konforme Zusatzscheinwerfer - mehr Licht für Touren und Offroad

Für Vielfahrer und Abenteurer sind Zusatzscheinwerfer mit E-Prüfzeichen die Königslösung. Sie bieten nicht nur mehr Reichweite, sondern verbessern auch die seitliche Ausleuchtung - perfekt bei Nachtfahrten durch Waldgebiete oder kurvige Bergstraßen.

Und hier wird in Foren gern zu schnell zitiert. Zur Zahl der Nebelscheinwerfer stehen zwei Regelwerke nebeneinander: Die nationale StVZO nennt für Krafträder einen, die europäische Anbauvorschrift für Motorräder (UN-Regelung Nr. 53) erlaubt einen oder zwei - und tatsächlich verlassen moderne Maschinen das Werk mit einem symmetrischen Paar. Was für deine Maschine gilt, hängt davon ab, wonach sie genehmigt ist. Das entscheidet sich nicht am Küchentisch und auch nicht im Forum. Verlässlich ist dagegen die Höhe, denn die steht in beiden Regelwerken gleich: Kein Punkt der leuchtenden Fläche des Nebelscheinwerfers darf über dem höchsten Punkt des Abblendlichts liegen. Genau daran scheitern die meisten Anbauten am Sturzbügel, ganz unabhängig von der Stückzahl. Zusatz-Fernscheinwerfer sind noch einmal ein eigener Fall: Sie gehören mit dem Fernlicht geschaltet und müssen beim Abblenden mit ausgehen. Kläre eine Nachrüstung vor dem Kauf mit der Prüfstelle, nicht danach.

Richtig ausgewählt und sauber montiert, ist der Effekt beeindruckend: mehr Sichtweite, bessere Wahrnehmung durch andere Verkehrsteilnehmer - und wenn die Freigabe stimmt, auch ohne Ärger bei der nächsten Kontrolle.

Häufige Fehler - und wie du sie vermeidest

Beim Thema Beleuchtung ist der Grat zwischen Verbesserung und Verstoß schmal. Viele Biker wollen einfach nur besser sehen - und tappen dabei in die typischen Fallen, die am Ende mehr Ärger als Licht bringen.

  1. Billig-LEDs ohne Zulassung
    Online-Shops sind voll davon: „Ultrahelle Nachrüstsets“, „300 Prozent mehr Lichtleistung“, „Plug & Play in 5 Minuten“. Klingt gut - ist aber fast immer nicht verwendbar. Entscheidend ist nicht, ob irgendein Prüfzeichen auf dem Gehäuse klebt, sondern ob es für genau diesen Einsatz eine Genehmigung gibt, die dein Fahrzeug nennt. Bei den namenlosen Sets aus dem Direktimport gibt es sie nicht.
    Und selbst wenn sie auf dem Parkplatz überzeugen: In der Praxis streuen sie oft unkontrolliert, blenden den Gegenverkehr und erzeugen ein chaotisches Lichtbild. Wird so etwas bei einer Kontrolle entdeckt, drohen ein Bußgeld und unter Umständen das Ende der Weiterfahrt.
  2. Blendwirkung durch Überbeleuchtung
    Zu viel Licht ist nicht gleich besseres Licht. Ein zu hoch eingestellter oder überstarker Scheinwerfer blendet andere Verkehrsteilnehmer - und bringt dich selbst in Gefahr, weil du durch das reflektierte Licht schlechter siehst. Besonders bei Regen oder Nebel entsteht eine Art „Lichtwand“, die das Sichtfeld verkleinert.
    Merke: Ein korrekt eingestellter, zugelassener Scheinwerfer bringt in der Realität mehr Sicherheit als jede unkontrollierte Lichtshow.
  3. Fehlfunktionen bei modernen Bikes
    Moderne Motorräder überwachen ihre Leuchtmittel und melden einen Ausfall. Die Physik dahinter wird oft falsch wiedergegeben: Eine LED zieht für dieselbe Lichtmenge deutlich weniger Strom als die Halogenlampe, ihr elektrischer Widerstand ist also nicht kleiner, sondern größer. Die Überwachung misst genau diesen Strom - fällt er unter die erwartete Schwelle, liest die Elektronik das als durchgebrannte Lampe und wirft eine Störung.
    Deshalb liegen manchen Sets Lastwiderstände bei: Sie werden parallel geschaltet und verheizen genau so viel Strom, dass die Überwachung wieder zufrieden ist. Der Sparvorteil der LED ist damit größtenteils dahin, und die Widerstände werden heiß - sie brauchen einen Platz, an dem nichts schmilzt. Am häufigsten trifft das übrigens nicht den Scheinwerfer, sondern die Blinker: Sinkt der Strom, blinkt es zu schnell. Vorgeschrieben sind 1,5 Hertz mit einer halben Hertz Toleranz, also 90 Impulse pro Minute plus/minus 30. Sauberer als jeder Widerstand ist hier ein LED-taugliches Blinkrelais.

Zusammengefasst: So gehst du auf Nummer sicher

Wenn du dein Licht verbessern willst, ohne Stress mit TÜV oder Polizei, dann halte dich an ein paar einfache, aber goldene Regeln:

  • Verwende Halogenlampen mit ECE-Zulassung und hoher Lichtleistung.
  • Rüste nur auf LED um, wenn die ABG des Herstellers dein Motorrad und deinen Scheinwerfer ausdrücklich nennt - und führe den Ausdruck mit.
  • Reinige und pflege deine Scheinwerfer regelmäßig - ein klarer Reflektor bringt oft mehr als jede neue Lampe.
  • Achte immer auf korrekte Einstellung des Lichtkegels, um Blendung und Fehljustierung zu vermeiden.
  • Verwende Zusatzscheinwerfer nur mit E-Prüfzeichen und montiere sie fachgerecht.

Ein gut ausgeleuchteter Weg ist nicht nur angenehmer, sondern auch sicherer. Besonders auf kurvigen Landstraßen, bei Nebel oder auf nächtlichen Passfahrten können ein paar Meter mehr Sichtweite den entscheidenden Unterschied machen - zwischen Reaktion und Überraschung.

Denn am Ende gilt: Gutes Licht ist keine Spielerei, sondern dein stiller Schutzengel auf zwei Rädern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: September 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag eine Prüforganisation, die Zulassungsbehörde oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Warum das Motorrad ein Sonderfall ist

Zum Schluss der Punkt, der in fast jedem Licht-Ratgeber untergeht, weil er aus der Autowelt heraus gar nicht auffällt: Am Auto ist das Licht doppelt vorhanden. Am Motorrad häufig nicht. Fällt dort das Abblendlicht aus, ist es dunkel - es gibt keine zweite Seite, die einspringt, und keinen Standstreifen, auf dem sich das entspannt klären lässt. Eine Ersatzlampe im Gepäck kostet ein paar Euro und ein paar Gramm.

Zweitens der Bauraum. Ein LED-Einsatz hat hinten einen Kühlkörper, manchmal sogar einen Lüfter, und der muss irgendwohin. Wenn die Gummikappe hinter dem Scheinwerfer danach nicht mehr sauber schließt, zieht das Gehäuse bei der nächsten Regenfahrt Wasser. Der Scheinwerfer beschlägt, der Reflektor korrodiert, und am Ende kostet der Umbau mehr als er gebracht hätte. Prüf den Platz, bevor du bestellst.

⚠️ Sicherheitshinweis: Ein Scheinwerfer ohne saubere Hell-Dunkel-Grenze blendet den Gegenverkehr. Reflektor und Streuscheibe sind auf einen glühenden Draht an genau definierter Stelle gerechnet; eine LED strahlt flächig von zwei Chipseiten. Das Ergebnis ist mehr Streulicht im Nahbereich und weniger Reichweite - es sieht weißer aus und du siehst schlechter, während der Entgegenkommende für zwei Sekunden gar nichts mehr sieht. Bei Landstraßentempo sind das über fünfzig Meter Blindflug, und zwar seine. Beachte immer die Freigaben und Angaben in deinem Fahrzeughandbuch.

❓ Häufige Fragen zur Motorradbeleuchtung

Ist es erlaubt, am Motorrad Halogen gegen LED zu tauschen?

Seit 2023 gibt es dafür legale Lösungen, aber nicht pauschal. Ein LED-Retrofit braucht eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) des Kraftfahrt-Bundesamts, und diese gilt nur für einen festgelegten Verwendungsbereich: bestimmte Fahrzeugmodelle in Verbindung mit bestimmten Scheinwerfern. Steht deine Maschine nicht in der Kompatibilitätsliste des Lampenherstellers, gibt es auch keinen Umweg über eine Eintragung.


Reicht ein E-Prüfzeichen auf der LED als Nachweis?

Nein, und das ist das größte Missverständnis bei diesem Thema. Ein E-Zeichen belegt, dass ein Bauteil ein Genehmigungsverfahren durchlaufen hat. Es sagt nichts darüber, ob es in deinem Scheinwerfer an deinem Motorrad zulässig ist, denn genehmigt wird die Kombination. Maßgeblich ist die ABG mit ihrem Verwendungsbereich - ausgedruckt und im Fahrzeug mitgeführt.


Bringt eine Lampe mit der Aufschrift Plus 50 Prozent wirklich mehr Licht?

Nicht mehr Lichtmenge. Die UN-Regelung Nr. 37 legt den Lichtstrom zugelassener Lampen fest: 1.650 Lumen im Fernlicht und 1.000 Lumen im Abblendlicht bei der H4 mit 15 Prozent Toleranz, 1.500 Lumen bei der H7 mit 10 Prozent Toleranz. Was die Plus-Angaben beschreiben, ist eine andere Verteilung - mehr Beleuchtungsstärke dort, wo die Reichweite entsteht. Das ist spürbar, wird aber meist mit kürzerer Lebensdauer bezahlt.


Darf ich zwei Nebelscheinwerfer am Motorrad montieren?

Das hängt davon ab, wonach deine Maschine genehmigt ist, und genau hier sitzt ein verbreiteter Irrtum. Die nationale StVZO nennt für Krafträder einen Nebelscheinwerfer, die europäische Anbauvorschrift für Motorräder (UN-Regelung Nr. 53) erlaubt einen oder zwei, und moderne Maschinen kommen tatsächlich ab Werk mit einem Paar. Unabhängig davon gilt in beiden Regelwerken dieselbe Höhengrenze: Kein Punkt der leuchtenden Fläche darf über dem höchsten Punkt des Abblendlichts liegen. Für eine Nachrüstung ist die Prüfstelle die richtige Adresse.


Warum meldet mein Motorrad nach dem LED-Einbau eine defekte Lampe?

Weil eine LED für dieselbe Lichtmenge deutlich weniger Strom zieht. Die Lampenüberwachung misst diesen Strom; fällt er unter die erwartete Schwelle, liest die Elektronik das als durchgebrannte Lampe. Beigelegte Lastwiderstände werden parallel geschaltet und verheizen die Differenz - der Sparvorteil ist damit größtenteils dahin, und sie werden heiß.


Warum blinkt es nach dem Umbau auf LED-Blinker zu schnell?

Aus demselben Grund: Der geringere Strom lässt das Relais schneller takten. Vorgeschrieben sind 1,5 Hertz mit einer halben Hertz Toleranz, also 90 Impulse pro Minute plus oder minus 30. Sauberer als ein Lastwiderstand ist ein LED-taugliches Blinkrelais, weil es keine zusätzliche Wärme erzeugt.


Was kostet es, wenn eine unzulässige Leuchte auffliegt?

Für das Anbringen nicht zulässiger lichttechnischer Einrichtungen nennt der Bußgeldkatalog 20 Euro. Erlischt durch den Umbau die Betriebserlaubnis und ist die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt, sind es 90 Euro und ein Punkt (Stand: Bußgeldkatalog 2026). Praktisch schwerer wiegt, dass bei einer Nachtkontrolle unter Umständen die Weiterfahrt endet. Wie deine Versicherung so einen Fall behandelt, sagt dir nur deine Versicherung.

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