Kein Lichtschalter am Motorrad: Seit 2016 geht das Licht von selbst an

Links am Lenker sitzen Blinker, Hupe, Fernlicht und Lichthupe, rechts Starter und Notaus. Einen Schalter, der das Licht ausmacht, suchst du an einem neuen Motorrad in aller Regel vergeblich. Dahinter stehen zwei Regeln, die ineinandergreifen. Auf dem Kraftrad brauchst du laut Straßenverkehrs-Ordnung auch am Tag Licht. Seit 2016 schreibt die EU außerdem vor, dass das Licht eines neuen Motorrads von selbst angeht, mit der Zündung oder dem Motorstart. Der Lichtschalter am Motorrad hatte damit keine Aufgabe mehr.

Was am Lenker übrig bleibt

Links: ein Lichtschalter ohne Aus

Ganz verschwunden ist das Wort Lichtschalter nicht. In der englischen Anleitung der KTM 890 Adventure vom Dezember 2022 heißt der Schalter links am Lenker „light switch“. Er kennt drei Stellungen: Abblendlicht, Fernlicht und Lichthupe. Eine Stellung „Aus“ hat er nicht.

Dafür haben die Tasten am Lenker neue Aufgaben bekommen. Ziehst und hältst du an der BMW F 900 R (Anleitung von 2019) direkt nach dem Ausschalten der Zündung den Schalter für die Lichthupe, bleibt die Beleuchtung noch eine Minute an. Laut BMW ist das etwa für den Weg bis zur Haustür gedacht. Ähnlich lässt sich nach dem Abstellen das Parklicht einschalten.

Rechts: Starter und Notaus

Bei manchen Maschinen wartet der Scheinwerfer auf den Motor. Die F 900 R schaltet mit der Zündung das Standlicht ein und das Abblendlicht erst, wenn der Motor läuft oder du die Maschine mit eingeschalteter Zündung schiebst. Bei der Kawasaki Ninja 650 leuchten laut ihrer Anleitung vom Juni 2026 Scheinwerfer, Rücklicht und Kennzeichenleuchte schon, sobald der Zündschlüssel auf ON steht. Die EU-Vorschriften lassen beide Lösungen zu.

Neben dem Starter sitzt der Notausschalter. Laut Kawasaki stellt er nur den Motor ab, der Rest der Elektrik bleibt unter Strom, bei der Ninja 650 also auch das Licht. Mit der Zeit kann sich so die Batterie entladen. Honda schreibt für die CB650R deshalb vor, nach dem Abstellen mit diesem Schalter den Zündschlüssel auf Off zu drehen.

Im Stand brennt das Licht mit

Das Navi einrichten, das Handy koppeln, sich durch die Menüs tippen: Bei eingeschalteter Zündung brennt dabei an der Ninja 650 der Scheinwerfer, an der F 900 R das Standlicht.

Kawasaki warnt für die Ninja 650, dass sich die Batterie vollständig entladen kann, wenn der Motor steht und der Schlüssel lange auf ON bleibt. BMW schreibt für die F 900 R, dass das Standlicht die Batterie belastet und die Zündung nur für begrenzte Zeit an sein soll. Beachte immer die Freigaben und Angaben in deinem Fahrzeughandbuch.

Auch der Scheinwerfer selbst leidet im Stand. Legst du bei eingeschaltetem Licht die Jacke oder die Handschuhe darüber, staut sich die Wärme. Kawasaki nennt als mögliche Folgen eine verfärbte oder geschmolzene Streuscheibe und Schäden an dem, was darüber liegt.

Die StVO verlangt das Licht, die Bauvorschrift schaltet es ein

Mit einem Kraftrad fährst du laut § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung auch am Tag mit Abblendlicht oder mit Tagfahrleuchten. In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn die Sicht es sonst verlangt, muss das Abblendlicht an sein.

Für Autos fehlt in der StVO die Pflicht, auch bei klarer Sicht am Tag mit Licht zu fahren. Dass es bei ihnen trotzdem oft brennt, liegt an der Bauvorschrift: Neue Autotypen brauchen in der EU seit Februar 2011 Tagfahrleuchten, die mit dem Motor von selbst angehen.

Einen Schalter verbietet die StVO dabei nicht. Sie sagt, wie du fährst, nicht, wie die Maschine gebaut ist. Das regeln die Vorschriften für die Genehmigung neuer Fahrzeuge, bei Motorrädern die EU-Verordnung Nr. 168/2013. Sie kennt einen eigenen Begriff, das automatische Einschalten der Beleuchtungseinrichtung. Gemeint ist, dass die Beleuchtung angeht, sobald die Zündung oder der Hauptschalter des Motors auf „Ein“ steht. Den Zweck schreibt die Verordnung gleich in die Überschrift: Fahrzeug und Fahrer sollen besser zu sehen sein.

Laut ihrem Zeitplan gilt das seit dem 1. Januar 2016, für neue und für schon bestehende Fahrzeugtypen am selben Tag. Beim ABS bekamen bestehende Typen damals ein Jahr länger, beim Licht nicht.

Bei Motorrädern lässt die Verordnung den Herstellern die Wahl: Entweder geht der Scheinwerfer von selbst an, oder eigene Tagfahrleuchten übernehmen das. Deshalb leuchtet an der einen Maschine der Scheinwerfer und an der anderen ein Tagfahrlicht.

Ganz neu war die Idee 2016 nicht. Die Richtlinie, nach der Motorräder bis dahin ihre Beleuchtung genehmigt bekamen, kannte in ihrer Fassung von 2009 weder Tagfahrleuchten noch automatisches Licht. Damals entschied der Hersteller, ob das Licht von selbst anging. Viele hatten sich da schon festgelegt: Die Mitglieder des europäischen Herstellerverbands ACEM statten nach dessen Angaben seit 2003 freiwillig alle ihre Modelle mit automatischem Licht aus. Ende 2013 wurde die Richtlinie dann geändert: Neue Typen mussten ihr Licht danach von selbst einschalten, mit Tagfahrleuchten oder mit dem Abblendlicht.

Der alte Lichtschalter am Motorrad

Beim Gebrauchtkauf stehst du vor einer Maschine von 2001, rechts am Lenker ein kleiner Schalter mit Scheinwerfersymbol. Der Verkäufer sagt, der sei original, und das kann gut stimmen. Als sie gebaut wurde, verlangte die EU-Vorschrift für die Beleuchtung noch kein automatisches Licht, und die Selbstverpflichtung der ACEM-Hersteller galt erst ab 2003. Ein Schalter spricht hier also nicht für einen Umbau.

Ob er ab Werk drin war, siehst du in der Anleitung des Modells. Im Kapitel über die Lenkerarmaturen sind die Schalter abgebildet, die ab Werk dazugehören. Findest du dort keinen, frag nach, wer ihn eingebaut hat, und lass die Maschine im Zweifel von einer Prüforganisation ansehen.

Genauer hinschauen solltest du, wenn ein Schalter das Licht an einer Maschine ab Baujahr 2003 ganz ausmacht, und erst recht bei einer Erstzulassung ab 2016. Ausgeschlossen ist ein Original aber auch dann nicht. Nicht jeder Hersteller gehört zur ACEM, und von der Pflicht ab 2016 gab es Ausnahmen für Restbestände aus auslaufenden Serien.

Fährst du eine ältere Maschine mit Schalter, gilt für dich dieselbe Regel wie auf einer neuen. Am Tag brennt das Licht, und der Schalter bleibt an.

Tagfahrlicht ist für den Tag gebaut

Die Vorschriften für die Genehmigung trennen die beiden Leuchten sauber. Eine Tagfahrleuchte soll das Fahrzeug bei Tageslicht besser kenntlich machen. Der Scheinwerfer für Abblendlicht soll die Fahrbahn vor dir ausleuchten, ohne andere mehr als nötig zu blenden. Das eine ist zum Gesehenwerden da, das andere zum Sehen.

Für die F 900 R mit Tagfahrlicht, das es dort als Sonderausstattung gibt, schreibt BMW, dass der Gegenverkehr das Tagfahrlicht besser wahrnimmt als das Abblendlicht. Gleich daneben steht eine Warnung: Tagfahrlicht nicht im Dunkeln verwenden, Unfallgefahr. Die StVO zieht die Grenze genauso und verlangt in der Dämmerung, bei Dunkelheit und schlechter Sicht das Abblendlicht. Vor dem Tunnel fordert das Schild am Portal dasselbe.

Manche Maschinen schalten inzwischen selbst zwischen beiden um. Die F 900 R richtet sich dabei laut BMW nach der Umgebungshelligkeit, und heller Nebel kann dir die Sicht nehmen, ohne dass es dunkel wird. Auf die Automatik allein verlässt du dich deshalb nicht. BMW schreibt dazu, sie ersetze die eigene Einschätzung der Lichtverhältnisse nicht. KTM rät für die 890 Adventure, bei Bedarf schon vor der Fahrt oder im Stand das Tagfahrlicht im Menü auszuschalten, damit das Abblendlicht dauerhaft brennt.

Wie das im Alltag aussieht, beschreibt BMW für die F 900 R am Tunnelportal. Reagiert die Automatik dort wegen der Helligkeit verzögert, drückst du die Tagfahrlichttaste, und das Abblendlicht geht an. Ein zweiter Druck gibt die Umschaltung wieder an die Automatik zurück.

Sicherheitshinweis: Schalte bei Nebel, Regen, Schnee, in der Dämmerung und vor einem Tunnel selbst aufs Abblendlicht, wenn deine Maschine tagsüber mit Tagfahrlicht fährt und die Automatik nicht umschaltet.

KTM schreibt für die 890 Adventure, dass die automatische Umschaltung bei stark eingeschränkter Sicht nur teilweise arbeiten kann. Bleibt dann das Tagfahrlicht an, leuchtet kaum etwas die Straße vor dir aus, und Kurve oder Hindernis siehst du erst spät.

Einen Lichtschalter am Motorrad brauchst du dafür nicht. Es reicht die Taste für das Tagfahrlicht, wenn deine Maschine eine hat, oder im Stand der Eintrag im Menü. Fehlt beides, steht in der Anleitung, wie deine Maschine aufs Abblendlicht schaltet.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, etwa bei einem Gebrauchten mit nachgerüstetem Schalter, frag eine Prüforganisation oder die Zulassungsstelle.

Auch in Österreich und der Schweiz fährst du mit Licht

Österreich regelt es ähnlich wie Deutschland. Dort schreibt das Kraftfahrgesetz einspurigen Krafträdern beim Fahren Abblendlicht oder Tagfahrlicht vor.

Die Schweiz geht weiter. Seit dem 1. Januar 2014 fahren dort Motorfahrzeuge am Tag mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht, Autos eingeschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen wurden.

LandLicht am Tag fürVorschrift
DeutschlandKrafträder§ 17 StVO
Österreicheinspurige Krafträder§ 99 KFG
SchweizMotor­fahrzeuge, ausgenommen u. a. Erstzulassung vor 1970Art. 30 VRV

In einem Punkt sind sich die drei Länder einig: Im Tunnel fährst du mit Abblendlicht. In Deutschland hängt die Regel am Tunnelschild, in Österreich und der Schweiz steht der Tunnel ausdrücklich in der Vorschrift.

Auf einer Fahrt über die Grenze ändert sich für dich wenig. Am Motorrad brennt das Licht ohnehin, ob du in Kufstein, Konstanz oder Chur unterwegs bist, und eine ab 2016 zugelassene Maschine schaltet es in aller Regel selbst ein.

Eine Ausnahme für alte Fahrzeuge wie in der Schweiz kennt Deutschland nicht. Hier fährt auch das Motorrad von 1965 am Tag mit Licht.

❓ Häufige Fragen zum Lichtschalter am Motorrad

Reicht am Motorrad das Tagfahrlicht?

Tagfahrlicht reicht am Motorrad bei Tag und klarer Sicht. In der Dämmerung, bei Dunkelheit, bei Nebel, Regen oder Schnee mit schlechter Sicht und im Tunnel brauchst du das Abblendlicht. Tagfahrleuchten sind dafür gebaut, dass andere dich sehen, zum Ausleuchten der Fahrbahn sind sie nicht da.


Warum haben neue Motorräder keinen Lichtschalter?

Neue Motorräder haben meist keinen Lichtschalter mehr, weil ihr Licht nach der EU-Verordnung Nr. 168/2013 seit dem 1. Januar 2016 von allein angehen muss, sobald die Zündung an ist oder der Motor läuft. Hinzu kommt die Straßenverkehrs-Ordnung: Wer ein Kraftrad fährt, braucht auch tagsüber Licht. Am Lenker bleiben deshalb meist Fernlicht, Lichthupe und bei manchen Maschinen eine Taste fürs Tagfahrlicht.


Ist ein Lichtschalter an einem älteren Motorrad ein Umbau?

Ein Lichtschalter an einem älteren Motorrad kann ab Werk verbaut sein. Die EU verlangte das automatische Licht für neue Typen erst nach einer Änderung Ende 2013 und für neu zugelassene Motorräder ab 2016. Viele Hersteller hatten es über ihren Verband ACEM aber schon ab 2003 zugesagt. Ob der Schalter original ist, zeigt die Übersicht der Lenkerarmaturen in der Anleitung des Modells. Unabhängig davon fährst du auch mit so einer Maschine am Tag mit Licht.


Kann ich das Tagfahrlicht am Motorrad ausschalten?

Das Tagfahrlicht lässt sich bei manchen Maschinen ausschalten, das Licht selbst nicht: Statt der Tagfahrleuchte brennt dann das Abblendlicht. Laut KTM kann die automatische Umschaltung an der 890 Adventure nur teilweise arbeiten, wenn Nebel, Schnee oder Regen die Sicht stark einschränken. Der Hersteller rät deshalb, das Tagfahrlicht bei solchem Wetter vor der Fahrt oder im Stand auszuschalten. Wie es an deiner Maschine geht, steht in der Anleitung beim Licht oder im Menü.


Warum geht das Abblendlicht erst an, wenn der Motor läuft?

Bei manchen Motorrädern hängt das Abblendlicht am laufenden Motor statt an der Zündung, und die EU-Vorschrift lässt beide Lösungen zu. Eine BMW F 900 R zeigt laut ihrer Anleitung von 2019 nach dem Drehen des Schlüssels erst das Standlicht, der Scheinwerfer folgt nach dem Start. An der Kawasaki Ninja 650 ist er laut Anleitung von 2026 dagegen schon mit der Zündung an.


Muss ich in Österreich und der Schweiz am Tag mit Licht fahren?

Auch in Österreich und der Schweiz brauchst du mit dem Motorrad am Tag Licht. Österreich schreibt es im Kraftfahrgesetz für einspurige Krafträder vor, die Schweiz in der Verkehrsregelnverordnung seit 2014 für Motorfahrzeuge. Ausgenommen sind dort unter anderem Fahrzeuge mit erster Zulassung vor 1970.


Was passiert, wenn ich den Scheinwerfer im Stand abdecke?

Ein abgedeckter Scheinwerfer kann bei eingeschaltetem Licht so heiß werden, dass die Streuscheibe sich verfärbt oder schmilzt. Davor warnt Kawasaki für die Ninja 650, und auch das, was darüber liegt, kann Schaden nehmen. Bei ihr brennt das Licht schon, sobald der Schlüssel auf ON steht, also legst du Jacke und Handschuhe besser woanders ab.

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