
Ob ein Motorrad im Winter günstiger zu haben ist, entscheidet sich am Verhandlungstisch und nicht im Kalender. In diesem Herbst gibt es aber eine Gruppe von Maschinen, bei denen der Kalender mitredet: neue Motorräder aus dem Lager, die nur die Abgasstufe Euro 5 erfüllen und noch nie zugelassen waren.
Für sie endet mit dem Jahr eine Frist. Und kaufst du im Winter und fährst erst im Frühjahr, liegen zwischen Vertrag und erster Ausfahrt drei Fragen: das Kennzeichen, die Versicherung und das Risiko, solange die Maschine beim Verkäufer steht.
Seit Januar 2025 gilt für die erste Zulassung neuer Motorräder die Abgasstufe Euro 5+. Schafft eine Maschine nur Euro 5 und war sie noch nie zugelassen, braucht sie für die erste Anmeldung seitdem eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts. Diese Möglichkeit endet bei Motorrädern laut KBA nach 24 Monaten ab dem 31. Dezember 2024, also mit dem Jahr 2026.
Eine solche Maschine lässt sich deshalb nicht im November kaufen und im April zum ersten Mal anmelden. Beantragen dürfen die Ausnahme neben Herstellern auch Händler und Privatleute, ein Antrag kostet laut KBA 234 Euro. Kommt er von einem Händler oder einer Privatperson, verlangt das KBA neben dem Formular eine Herstellerbescheinigung, den Kaufnachweis und die Übereinstimmungsbescheinigung. Wer von euch den Antrag stellt und die Gebühr zahlt, hältst du im Kaufvertrag fest.
Rechne mit Vorlauf. Weil die Bearbeitung dauert, sollten die Unterlagen laut Amt mindestens acht Wochen vor dem Zulassungstermin in Flensburg liegen, für eine Anmeldung in den letzten Dezembertagen also spätestens Anfang November. Selbst lückenlose Papiere sichern die Genehmigung nicht, denn sind die erlaubten Stückzahlen erreicht, kann das KBA keine mehr erteilen.
Welche Abgasstufe ein Motorrad hat, steht in seiner Übereinstimmungsbescheinigung, kurz CoC. Für Zweiräder verweist das KBA dafür auf den Eintrag 4.0.1. Außerdem verlangt das KBA für die Ausnahme ein CoC, das vor dem 31. Dezember 2024 ausgestellt wurde, und eine Maschine, die in der EU stand. Stellt nicht der Hersteller den Antrag, muss sie zudem in Deutschland stehen. Lass dir Eintrag und Ausstellungsdatum zeigen, bevor ihr über den Preis redet. Ist die Maschine schon einmal zugelassen worden, etwa als Tageszulassung, betrifft sie die Frist laut KBA nicht.
Ob du so eine Maschine noch im Dezember anmelden und erst im Frühjahr fahren kannst, etwa mit einem Saisonkennzeichen ab April, fragst du vorher bei der Zulassungsstelle nach. Frag dort gleich, wann sie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet hat. Prüf außerdem, ab wann die Herstellergarantie läuft. Den Stichtag nennen ihre Bedingungen, und das kann der Tag der Zulassung sein. Dann zählen die Monate, in denen die Maschine nur steht, schon mit.
Ein Saisonkennzeichen gilt für mindestens zwei und höchstens elf volle Monate, die als Zusatz auf dem Schild stehen. In den übrigen Monaten bleibt die Maschine von der Straße weg: kein Fahren und kein Parken im öffentlichen Verkehrsraum, auch nicht vor der eigenen Haustür. Ausnahmen gibt es nur für wenige Fahrten, etwa zur Abmeldung.
Bei der Kfz-Steuer spart ein Saisonkennzeichen meist nur einen zweistelligen Betrag, eine 125er mit höchstens 11 kW ist als Leichtkraftrad ohnehin steuerfrei. Genauer hinschauen solltest du bei der Versicherung. Für die Monate außerhalb der Saison sehen die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV eine Ruheversicherung vor: Haftpflicht und Teilkasko laufen weiter, die Teilkasko aber nur, wenn vorher eine Teil- oder Vollkasko bestand.
Die Ruheversicherung gilt nur unter einer Voraussetzung: Das Motorrad ist in einer Garage abgestellt oder auf einem Platz, den Zaun, Hecke oder Mauer umschließen, und wird außerhalb davon nicht benutzt. Hältst du dich nicht daran, kann der Versicherer im Schadenfall unter Umständen leistungsfrei sein. Dein eigener Vertrag kann von diesen Musterbedingungen abweichen.
Meldest du die Maschine über den Winter ab, geht der Vertrag nach denselben Musterbedingungen in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsstelle dem Versicherer die Abmeldung mitteilt. Für weniger als zwei Wochen gilt das nicht, und wie lange die Ruheversicherung hält, legt dein Versicherer fest. Willst du den bisherigen Schutz ohne Einschränkung behalten, kannst du das nach denselben Bedingungen verlangen, dann allerdings ohne die beitragsfreie Ruheversicherung.
Bleibt das Motorrad nach dem Kauf beim Verkäufer, bis du es im Frühjahr holst, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer bis dahin das Risiko trägt. Wird die Maschine ohne Verschulden einer Seite beschädigt oder geht sie verloren, etwa durch Brand oder Diebstahl, trifft das bis zur Übergabe den Verkäufer. Gerätst du mit der Annahme in Verzug, steht das der Übergabe gleich.
Kaufst du als Verbraucher beim Händler und ist kein Termin bestimmt, auch nicht aus den Umständen, muss der Händler laut BGB spätestens 30 Tage nach dem Vertragsschluss übergeben. Willst du die Maschine erst im April holen, schreib das Übergabedatum deshalb in den Vertrag, dazu Kilometerstand, Zustand beim Kauf und wann du wie viel bezahlst.
Auch die Gewährleistung hängt an diesem Termin: Die Verjährung der Mängelansprüche beginnt laut BGB mit der Ablieferung. Steht die Maschine bis dahin beim Händler, frag außerdem, ob sie drinnen untergebracht ist und wer sich bis April um die Batterie kümmert.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Wenn es bei dir konkret wird, frag zur Anmeldung die Zulassungsstelle, zur Ausnahmegenehmigung das KBA, zur Ruheversicherung deinen Versicherer und zum Kaufvertrag eine Verbraucherzentrale.
Ein Winterkauf geht gut, wenn Preis, Papiere und Termine zusammenpassen. Über den Preis lässt sich reden, über den Übergabetag auch.
Bei einer neuen Euro-5-Maschine aus dem Lager kommt in diesem Jahr ein Datum dazu, über das am Verkaufstisch niemand mitbestimmt: das Jahresende.
Kann ich eine neue Euro-5-Maschine aus dem Lager erst im Frühjahr anmelden?
Eine fabrikneue Maschine, die nur Euro 5 erfüllt, braucht seit 2025 für ihre erste Zulassung eine Ausnahmegenehmigung des KBA. Mit dieser Ausnahme lässt sich ein Motorrad laut KBA nur bis Ende 2026 zulassen, für eine erste Anmeldung im Frühjahr 2027 ist es dann zu spät. Neue Motorräder mit Euro 5+ betrifft diese Grenze nicht.
Was gilt für ein Motorrad mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison?
Ein Motorrad mit Saisonkennzeichen darf außerhalb der Monate auf seinem Schild im öffentlichen Straßenraum bis auf wenige Ausnahmen weder gefahren noch abgestellt werden. Versichert ist es dann nach den GDV-Musterbedingungen über die Ruheversicherung, solange es in einer Garage oder hinter Zaun, Hecke oder Mauer steht. Ob dein Versicherer es genauso hält, steht in deinen Vertragsbedingungen.
Bin ich versichert, wenn das Motorrad über den Winter abgemeldet ist?
Ein abgemeldetes Motorrad ist nach den Musterbedingungen des GDV beitragsfrei ruheversichert, mit Haftpflicht und, falls vorher eine Kasko bestand, mit Teilkasko. Das gilt ab der Mitteilung der Zulassungsstelle und nicht für weniger als zwei Wochen. Auch dann gehört die Maschine in eine Garage oder auf einen eingezäunten oder ummauerten Platz. Behältst du auf Wunsch den vollen Schutz, entfällt die beitragsfreie Ruheversicherung. Abweichungen und die Dauer regelt dein Vertrag.
Wer trägt das Risiko, wenn das gekaufte Motorrad bis zum Frühjahr beim Händler steht?
Steht ein gekauftes Motorrad bis zum Frühjahr beim Händler, trägt er bis zur Übergabe das Risiko für Schaden oder Verlust, den keiner von euch verschuldet hat. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch, es sei denn, du bist mit der Annahme in Verzug. Halte den Übergabetag deshalb im Kaufvertrag fest.
Woran erkenne ich, ob ein Lagermotorrad nur Euro 5 erfüllt?
Die Abgasstufe eines Lagermotorrads verrät das Papier, das jede neue Maschine mitbringt, die Übereinstimmungsbescheinigung. Bitte den Händler, dir dort vor dem Kauf den Eintrag 4.0.1 zu zeigen. Steht dort nur Euro 5, braucht die Ausnahme ein CoC, ausgestellt vor dem 31. Dezember 2024, und eine Maschine, die sich in der EU befunden hat. Lass dir schriftlich geben, wer die Ausnahmegenehmigung beantragt und bezahlt. Beantragt nicht der Hersteller, muss die Maschine außerdem in Deutschland stehen.
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