
418.705 Krafträder haben von Januar bis September 2026 in Deutschland den Halter gewechselt, meldet das Kraftfahrt-Bundesamt. Das sind 3,1 Prozent weniger als im selben Zeitraum 2025, aber rund 11.000 mehr als 2024. Neu zugelassen wurden in denselben neun Monaten 175.953 Krafträder, ein Plus von 24 Prozent gegenüber 2025.
Einen Ansturm auf Gebrauchte zeigen diese Zahlen nicht. Aus welchem Baujahr die umgeschriebenen Maschinen stammen, steht in der Monatsstatistik nicht. Ob gerade viele auf gebrauchte 2024er Modelle umsteigen, lässt sich also nicht belegen.
Für Käufer zählen andere Fragen, und zwei davon hängen am Dezember 2024: Wie viel Garantie ist noch übrig, und war die Maschine schon einmal zugelassen?
Im Dezember 2024 wurden in Deutschland 31.677 Krafträder neu zugelassen. Ein Jahr zuvor waren es 4.117. Laut Industrie-Verband Motorrad hing das direkt mit dem Wechsel zur Abgasstufe Euro 5+ zusammen. Motorräder, die sie nicht erfüllen, ließen sich ab Januar 2025 nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung erstmals zulassen.
Ausnahmegenehmigungen gibt es in der EU nur für eine begrenzte Zahl von Fahrzeugen. Deshalb wurden Ende 2024 viele Lagermaschinen als Tages- oder Kurzzeitzulassung angemeldet, schreibt der Verband. 2025 galten sie dann rein formell als Gebrauchte und wurden auch so gezählt, obwohl ihr Tacho meist null Kilometer zeigte.
Steht vor dir ein 2024er Modell mit wenigen Kilometern, kann es also genau so ein Fall sein. Womöglich hat es erst 2025 einen Käufer gefunden, vielleicht bist du sogar der erste. In den Papieren steht trotzdem der Dezember 2024. Das Datum der Erstzulassung verrät Feld B in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Vom Datum der Erstzulassung kann abhängen, wie viel Herstellergarantie noch übrig ist. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage. Ihren Beginn, ihre Dauer und die Frage, ob sie an den nächsten Besitzer übergeht, legt der Hersteller in seinen Bedingungen fest.
Angenommen, die Maschine wurde im Dezember 2024 erstmals zugelassen, und die Garantie gilt zwei Jahre ab diesem Tag. Dann läuft sie im Dezember 2026 aus, also in wenigen Wochen. Lass dir die Garantiebedingungen zeigen. Beim Händler kannst du dir außerdem schriftlich geben lassen, bis wann die Garantie für diese Maschine gilt.
Im selben Monat ist auch die erste Hauptuntersuchung fällig, denn bei Motorrädern kommt sie schon nach zwei Jahren. Ob der Verkäufer sie vor der Übergabe machen lässt, kannst du beim Preis mitverhandeln.
Frag auch nach den Wartungsbelegen. Honda bittet in den Fahrerhandbüchern zur CB650R von 2024 und zur NC750X von 2025, sie beim Verkauf an den neuen Halter weiterzugeben. Fehlen sie, weißt du nicht, ob die Inspektionen gemacht wurden.
Neben der Garantie gibt es die Gewährleistung, und die schreibt das Gesetz vor. Kaufst du als Privatkunde beim Händler, steht er für Mängel ein, die das Motorrad bei der Übergabe schon hatte, und zwar grundsätzlich zwei Jahre lang.
Bei einem Gebrauchten darf er diese Zeit auf ein Jahr kürzen. Dazu muss er dich vor der Unterschrift eigens auf die kürzere Frist hinweisen, und ihr müsst sie ausdrücklich und gesondert im Vertrag festhalten.
Zeigt sich innerhalb von zwölf Monaten ab Übergabe ein Mangel, gilt zu deinen Gunsten die Vermutung, dass das Motorrad ihn bei der Übergabe bereits hatte. Der Händler kann diese Vermutung widerlegen. Sie gilt außerdem nicht, wenn sie zur Art des Motorrads oder des Mangels nicht passt.
Beim Privatkauf hat der Verkäufer mehr Spielraum. Er darf die Gewährleistung im Vertrag ausschließen. Wer dir einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich auf diesen Ausschluss aber nicht berufen.
Anders liegt der Fall bei einem 2024er Motorrad, das nie zugelassen wurde, etwa einem Ausstellungsstück oder einer Lagermaschine. Erfüllt es nur Euro 5, braucht es für die erste Anmeldung in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts. Ob das zutrifft, zeigt laut KBA Punkt 4.0.1 in der Übereinstimmungsbescheinigung des Motorrads, kurz CoC.
Bei Motorrädern läuft diese Möglichkeit laut KBA 24 Monate ab dem 31. Dezember 2024, also bis Ende 2026. Den Antrag dürfen neben Herstellern auch Händler oder Privatleute stellen. Für ein bis zehn Fahrzeuge kostet er 234 Euro. Das CoC muss vor dem 31. Dezember 2024 ausgestellt worden sein, und das Motorrad muss sich in der EU befunden haben. Bei einem Antrag durch Händler oder Privatleute verlangt das KBA außerdem, dass das Motorrad in Deutschland steht.
Zum Antrag gehören eine vom Hersteller ausgefüllte Bescheinigung, der Kaufnachweis und das CoC. Weil die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollten die Unterlagen laut KBA mindestens acht Wochen vor dem geplanten Zulassungstermin in Flensburg vorliegen. Für eine Anmeldung vor Weihnachten heißt das: Ende Oktober. Auch ein vollständiger Antrag kann abgelehnt werden, sobald die erlaubte Stückzahl erreicht ist.
Willst du so ein Motorrad jetzt kaufen, lass dir schriftlich bestätigen, wer die Genehmigung beantragt und bezahlt, und was passiert, falls das KBA ablehnt. Ist die Genehmigung erteilt, zählt das Datum, das darin steht: Bis dahin muss die Maschine angemeldet sein.
Für ein 2024er, das schon einmal angemeldet war, gilt das alles nicht. Das KBA stellt ausdrücklich klar, dass ein bereits zugelassenes Motorrad von den neuen Abgasvorschriften nicht betroffen ist.
In zwei Jahren kann ein Vorbesitzer einiges anbauen: Koffer, Sturzbügel, einen anderen Lenker oder einen anderen Auspuff. Im Inserat klingt das nach Mehrwert. Honda weist in den Fahrerhandbüchern zur CB650R und zur NC750X darauf hin, dass Umbauten die Garantie oder die Zulassung kosten können.
Frag deshalb bei jedem Anbauteil nach seinen Papieren. Beim Auspuff, beim Lenker und bei Blinkern oder Spiegeln braucht es in der Regel welche. Als Nachweis gilt eine Allgemeine Betriebserlaubnis, ein EU-Prüfzeichen am Teil oder ein Teilegutachten samt Bestätigung, dass die Änderung abgenommen wurde.
Beim Auspuff ist das besonders wichtig. Verschlechtert ein Umbau das Abgas- oder Geräuschverhalten, erlischt laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Betriebserlaubnis des ganzen Motorrads. Sind die Originalteile noch da, frag nach ihnen. Mit ihnen kannst du das Motorrad jederzeit auf Serie zurückbauen.
Für die Probefahrt nennt der ADAC mindestens eine halbe Stunde. Fang auf einem Parkplatz oder einer ruhigen Straße an, meide den Berufsverkehr und plan später auch ein Stück mit höherem Tempo ein.
Im Herbst ist manche Maschine abgemeldet, oder die Monate ihres Saisonkennzeichens sind vorbei. Dann braucht sie für die Probefahrt ein Kurzzeitkennzeichen, beim Händler genügt sein rotes Kennzeichen. Klärt das schon beim Vereinbaren des Termins.
Schaut euch die Maschine vor der Fahrt gemeinsam an und notiert jeden vorhandenen Schaden. Dann ist hinterher klar, welcher Kratzer neu ist. Beim Privatkauf haftest du laut ADAC für einen Schaden, den du bei der Probefahrt verschuldest, in vollem Umfang, wenn ihr nichts anderes vereinbart habt. Haltet deshalb vorher schriftlich fest, wer im Schadensfall zahlt. Verkauft ein Händler, frag nach der Vollkasko und ihrer Selbstbeteiligung.
Vor dem Losfahren prüfst du den Reifendruck. Dann startest du den Motor kalt, so lässt sich laut ADAC das Startverhalten beurteilen. Die Öldruckleuchte muss gleich nach dem Anspringen erlöschen, sonst stellst du den Motor sofort wieder ab. Läuft er, prüfst du Licht, Bremsen, Kupplung und die übrigen Kontrollleuchten. Die ABS-Leuchte sollte beim Anfahren ausgehen.
Sicherheitshinweis: Die Bremse einer fremden Maschine kennst du nicht. Probier sie zuerst auf einem leeren Platz aus, wo niemand hinter dir fährt, und erst danach im Verkehr.
Den Ölstand liest du erst nach der Runde ab. Die Anleitungen etwa zur Honda NC750X, zur Yamaha MT-07 und zur KTM 390 Duke lassen ihn bei warmem Motor messen, nach einer kurzen Wartezeit und mit aufrechter Maschine, nicht auf dem Seitenständer. Dabei suchst du auch nach frischen Spuren von Öl, Kühlmittel oder Kraftstoff: an Zylinder und Deckeln, an Ablassschraube und Ölfilter, an Gabel und Federbein, an Kühler, Schläuchen und Leitungen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Lage allgemein und journalistisch ein (Stand: Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung, und Einzelfälle können anders liegen. Bei Fragen zum Kaufvertrag hilft eine Verbraucherzentrale weiter, zur Zulassung die Zulassungsstelle und zur Ausnahmegenehmigung das Kraftfahrt-Bundesamt.
Ob dir ein 2024er gegenüber einem neuen Motorrad Geld spart, zeigt nur der Vergleich mit Inseraten desselben Modells und mit dem Neupreis.
Bevor du über den Preis sprichst, lies Feld B, kläre, bis wann die Garantie läuft, und frag nach den Papieren der Anbauteile. Mit diesen drei Angaben verhandelst du über das Motorrad, das vor dir steht, und nicht über sein Baujahr.
Ab wann läuft die Garantie bei einer Tageszulassung?
Bei einer Tageszulassung kann die Herstellergarantie schon vor deinem Kauf begonnen haben, je nachdem, welchen Stichtag die Garantiebedingungen nennen. Frag beim Händler nach, ab welchem Datum sie für dein Motorrad zählt, und lass dir das Enddatum schriftlich geben.
Darf ein Euro-5-Motorrad aus dem Jahr 2024 noch zugelassen werden?
Euro-5-Motorräder, die schon einmal angemeldet waren, darfst du ganz normal wieder zulassen oder umschreiben. Für ein nie zugelassenes Exemplar braucht es in Deutschland seit 2025 eine Ausnahmegenehmigung des KBA, und angemeldet sein muss es spätestens Ende 2026. Weil der Antrag Wochen dauern kann, rät das Amt zu einem Vorlauf von mindestens acht Wochen.
Wie lange haftet ein Händler für Mängel an einem gebrauchten Motorrad?
Für ein gebrauchtes Motorrad haftet der Händler einem Privatkunden grundsätzlich zwei Jahre lang für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorlagen. Auf ein Jahr kürzen darf er diese Frist nur, wenn er dich vorher gezielt darauf aufmerksam macht. Zudem muss die Verkürzung gesondert und ausdrücklich im Vertrag stehen.
Kann ein Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?
Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, schützt ihn diese Klausel nicht.
Wie lange sollte die Probefahrt mit einem gebrauchten Motorrad dauern?
Mindestens eine halbe Stunde solltest du für die Probefahrt eines Gebrauchten einplanen, rät der ADAC. Den Kaltstart empfiehlt er ebenfalls, damit du siehst, wie der Motor anspringt. Bitte den Verkäufer deshalb, die Maschine vorher nicht warmlaufen zu lassen. Die fremde Bremse probierst du zuerst auf einer freien Fläche aus, abseits vom Verkehr.
Welche Papiere brauche ich für das Zubehör eines Gebrauchten?
Für Auspuff, Lenker, Blinker oder Spiegel brauchst du in der Regel einen Nachweis. Das kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sein, ein EU-Prüfzeichen auf dem Teil selbst oder ein Teilegutachten mit der Bestätigung, dass der Anbau abgenommen wurde. Ohne ihn kann ein Umbau die Betriebserlaubnis kosten.
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